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Verfasst: 21.09.2003, 10:47
von Falk
Hallo Allegra,
du hast natürlich recht. Die Aussagen dahingehend sind eindeutig. Wir werden das bei unserer Auswanderung berücksichtigen und ebenfalls in D gemeldet bleiben.

Verfasst: 21.09.2003, 10:51
von Falk
Hallo Allegra,
eine Frage habe ich noch. Wie sieht es mit der Verfügbarkeit von Kindergartenplätzen aus, muß man lange auf einen freien Platz warten?
Gruß Falk

Verfasst: 21.09.2003, 11:13
von maybritt h
Hallo Falk!
Bitte beim Thema bleiben!
Du kannst gern ein neues Thema eröffnen, wo du sicherlich einige gute antworten bekommen wirst.

Gruß
Maybritt
<font color=red>moderator</font id=red>

Verfasst: 21.09.2003, 16:17
von Allegra
Hallo Falk,

Du meinst doch sicher in Dänemark? Da kann ich Dir nicht weiterhelfen, bin ja selbst in Deutschland!

Grüße,
allegra

Verfasst: 14.11.2003, 12:03
von sv
hej ihr alle,

ich möchte nochmal auf die frage von hansi vom 14.9. zurückkommen ... was macht man krankenversicherungstechnisch bei einem umzug nach dänemark, wenn man privat versichert ist ? kann/darf man die private versicherung "mitnehmen" und lohnt sich das finanziell überhaupt ???

gruß
stefan

Verfasst: 14.11.2003, 22:41
von Kaddi
Hej,
ich dachte bis jetzt, man wäre verpflichtet, sich bei Umzug ins Ausland in Deutschland abzumelden. Das wurde mir bei meinem Umzug nach Dk auch mitgeteilt. Ob man es dann macht oder nicht, ist natürlich eine andere Sache.
Gesetzlich ist es so geregelt:
MRRG § 11 Allgemeine Meldepflicht
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden.
MRRG § 12 Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Der Einwohner hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche Wohnung nach den Absätzen 2 und 3 seine Hauptwohnung ist.
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. ...
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
Ob man eine Nebenwohnung in Dtl. haben kann, wenn der Hauptwohnsitz in Dk ist, weiß ich nicht genau, aber es hört sich eigentlich nicht so an.
Neuerungen von Interesse:
a) Wegfall der Abmeldepflicht ( § 11 Abs. 2 MRRG, Art. 13 Abs. 2 BayMeldeG)
Bei Umzügen im Inland ( nicht dagegen bei Umzügen ins Ausland! ) wird künftig die
Abmeldepflicht entfallen. ...
Zur Pflegeversicherung hab ich noch was gefunden unter: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/pflege/index_2228.cfm
Viele Grüße von Katrin, die auch so bald wie möglich wieder nach Dk zurück möchte!

Verfasst: 14.11.2003, 23:03
von Lars J. Helbo
Jeder der in DK beim Einwohnermeldeamt legal und ordentlich angemeldet ist, ist damit auch Krankenversichert. Eine private Krankenversicherung im Deutschen Sinne gibt es nicht. Die Beiträge werden über den Steuern bezahlt.

Du kannst möglicherweise Deine Deutsche private Krankenversicherung beibehalten (daß müßte die Versicherungsgesellschaft sagen können). Ich halte es aber für einen ziemlichen Unsinn, weil Du ja dann doppelt bezahlst. Das Dänische Finanzamt wird nämlich keine Reduktion Deiner Steuern zustimmen.

Es gibt allerdings die Möglichkeit einen privaten Zusatsversicherung abzuschließen. Viele haben das durch Sygeforsikringen Danmark www.sygeforsikring.dk. Die ist aber auf die normale Dänische Krankenversicherung abgestimmt. Es geht also nur um Ergänzungen zu den normalen Leistungen. Das geht vor allem um Brillen und Zahnartzt, weil das von der normale Krankenversicherung nur begrentzt bezahlt wird.

Mir wurde damals gesagt, man könne keine Nebenwohnung in D haben. Wenn man eine Wohnung in D hat und eine im Ausland, dann gilt die Wohnung in D aus sicht der D Behörden immer als Hauptwohnung.

Verfasst: 26.11.2003, 10:45
von Andrea
Hallo Kaddi !


'ich dachte bis jetzt, man wäre verpflichtet, sich bei Umzug ins Ausland in Deutschland abzumelden.'


Da liegst Du aus Sicht der Behoerden auch richtig. Vor allem laufen heute viele Deutsche in Dk( und auch in NL) in das Problem, dass sie sich ohne Abmeldebescheinigung aus D nicht in DK anmelden koennen. Die Behoerden stellen sich auf den Standpunkt, man duerfe nur einen Wohnsitz in der EU haben und wollen ausserdem den doppelten Bezug von Kindergeld in D UND in DK verhindern. Dies ist aber nach den EU Richtlinien nicht korrekt, aber leider sind diese Richtlinien noch nicht als Gesetz einklagbar.
Das dt. Meldegesetzt erkennt den einzigen Wohnsitz in D automatisch als Hauptwohnsitz an, der 2. Wohnsitz im Ausland zaehlt nicht.
Deshalb kann es im Falle man hat 2 Wohnsitze sein, dass man dem Finanzamt in D nachweisen muss, dass der steuerliche Lebensmittelpunkt nicht in D sondern im Ausland liegt und dass das im Ausland erzielte Einkommen auch nur dort zu besteuern ist.

Gruss Andrea