Verfasst: 28.09.2007, 23:26
Wenn ich in d. arbeite und ich kündige ,weil ich eine Stelle gefunden habe in dk.Komme villeicht irgentwann zurück und bekomme eine Sperre wegen Selbskündigung in d
Dafür hätte ich ja in dk.arbeit gefunden und eingezahlt in die A kasse.Das Arbeitsverhältniß kann ja auch befristet sein in dk.Also irgentwie verstehe ich das nicht
Das Amt hier in d. bezahlt hier sowieso kaum was,wie ich den zb.Fahrkosten oder Kaution aufbringen soll.Genauso Überprückungsgeld für dk.Ich finde den Tipp nicht schlecht Geld nach einer Woche aus d.weiter zu beziehen,solange man halt noch nichts hat.Da muß man aber denke ich auch bedenken,ob es Richtlinien gibt wie hoch die Monatlige Höhe der Miete zu seien hat.Bei einem Versuch zum Beispiel in vorübergehenden Unterkünften wie das Danhostel oder ähnliches sind die Mitpreise sehr hoch.Besonders Einzelzimmer.Bezahlen se das etwa :?:Genauso sind die Lebungshaltungskosten teurer in dk.Ich kann mir kaum vorstellen das nach einer Woche sich das Amt in d.darauf einlassen würde weiter Geld zu bezahlen,wenn diese dazu noch an das Lebensnivou anzugleichen sind an dk
Dann müßten se sogar noch mehr bezahlen.Aber villeicht gild das nur vorübergehend 




Das Amt hier in d. bezahlt hier sowieso kaum was,wie ich den zb.Fahrkosten oder Kaution aufbringen soll.Genauso Überprückungsgeld für dk.Ich finde den Tipp nicht schlecht Geld nach einer Woche aus d.weiter zu beziehen,solange man halt noch nichts hat.Da muß man aber denke ich auch bedenken,ob es Richtlinien gibt wie hoch die Monatlige Höhe der Miete zu seien hat.Bei einem Versuch zum Beispiel in vorübergehenden Unterkünften wie das Danhostel oder ähnliches sind die Mitpreise sehr hoch.Besonders Einzelzimmer.Bezahlen se das etwa :?:Genauso sind die Lebungshaltungskosten teurer in dk.Ich kann mir kaum vorstellen das nach einer Woche sich das Amt in d.darauf einlassen würde weiter Geld zu bezahlen,wenn diese dazu noch an das Lebensnivou anzugleichen sind an dk


