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Verfasst: 06.10.2007, 18:12
von Lundi1
Hej,

Lars schrieb:
Auf Dänisch gibt es ja nicht mal das Wort Datenschutz.
Aber es gibt eine Datenschutzbehörde in Dänemark.

Gruß

Lundi

Verfasst: 06.10.2007, 19:31
von Lars J. Helbo
Wirklich? Wo kann ich die finden?

Verfasst: 06.10.2007, 19:36
von annikade
Borgergade 28, 5 th floor
DK - 1300 Copenhagen K
www.datatilsynet.dk

[url=http://www.datenschutz-berlin.de/kontroll/europa.htm#dk]Quelle[/url]

Gruß

/annika

Verfasst: 06.10.2007, 20:41
von Lars J. Helbo
Doch, die gibt es. Das ist aber etwas anderes.

Erst sollten wir aber sehen, was Datenschutz eigentlich ist, laut Wikipedia:
Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten Gläsernen Menschen verhindern.
Das geht also vor allem um Weitergabe von Informationen. Wenn ich z.B. bei eine Behörde Informationen über mich abgebe, dann darf diese Behörde die Informationen nicht an andere weitergeben.

Datatilsynet soll die Einhaltung von Persondataloven überwachen. Dieses Gesetz findet man hier:

http://www.prosa.dk/persondataloven/persondatalov.shtml

Das ist ein ganz komischer Gesetz. Der hat nämlich deutlich mehr Ausnahmen als Bestimmungen. Lies als Beispiel das hier genau durch:
§ 8. For den offentlige forvaltning må der ikke behandles oplysninger om strafbare forhold, væsentlige sociale problemer og andre rent private forhold end de i § 7, stk. 1, nævnte, medmindre det er nødvendigt for varetagelsen af myndighedens opgaver.

Stk. 2. De i stk. 1 nævnte oplysninger må ikke videregives. Videregivelse kan dog ske, hvis

1) den registrerede har givet sit udtrykkelige samtykke til videregivelsen,

2) videregivelsen sker til varetagelse af private eller offentlige interesser, der klart overstiger hensynet til de interesser, der begrunder hemmeligholdelse, herunder hensynet til den, oplysningen angår,

3) videregivelsen er nødvendig for udførelsen af en myndigheds virksomhed eller påkrævet for en afgørelse, som myndigheden skal træffe, eller

4) videregivelsen er nødvendig for udførelsen af en persons eller virksomheds opgaver for det offentlige.
Das könnte man ja auch viel kürzer schreiben:

"Informationen dürfen nicht weitergegeben werden, außer wenn es notwendig oder zweckmäßig ist."

Das hat aber in meinen Augen mit Datenschutz nichts zu tun. In dem Gesetz geht es nicht darum den "Gläsernen Menschen" zu verhindern. Übergeordnet gesehen geht es in dem Gesetz nur darum die veröffentlichung von Informationen zu begrenzen, und teilweise darum den betroffenen darüber zu informieren, dass Informationen über sie gesammelt und behandelt werden. Das sieht man auch daraus, dass mehrmals bestimmt wird, dass Informationen, die irgendwann irgendwo veröffentlicht worden sind, dem Gesetz erst gar nicht unterliegen.

Verfasst: 07.10.2007, 14:21
von Lundi1
Hej,

danke für diese sehr interessanten Informationen und die Recherche!
"Informationen dürfen nicht weitergegeben werden, außer wenn es notwendig oder zweckmäßig ist."
Ich stimme dir voll und ganz zu, dass das mit Datenschutz kaum etwas zu tun hat.


Gruß

Lundi