Das mit den 6 Monaten ist ja das gleiche wie mit den 183 Tagen. D.h. Das setzt aber voraus, dass Du Pendler bist. Du darfst Dich also nicht beim Einwohnermeldeamt in DK anmelden. Dann gilst Du vorerst als Pendeler und kannst deshalb mit deutschen Kennzeichen fahren.Smiley22 hat geschrieben:Sobald Du Deine Aufenthaltsgenehmigung hast, hast Du noch 14 Tage Zeit zum Ummelden. Gelegentlich hört man auch was von 6 Monaten. Im Zweifelsfall also lieber bei der, am zukünftigen dänischen Wohnort, Politi nachfragen.
Angeblich ist man mit 6000 kr dabei, wenn man mit deutschen Nummern erwischt wird.
Jürgen
Der Pendlerstatus verlierst Du, wenn Du Dich anmeldest oder wenn Du Dich innerhalb des letzten Jahren mindestens 183 Tage in DK aufgehalten hast. D.h. dann eben, nach einem halben Jahr muss das Auto spätestens umgemeldet werden, selbst wenn Du Dich hier nicht offiziel angemeldet hast.