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Verfasst: 09.04.2008, 13:16
von Lars J. Helbo
Smiley22 hat geschrieben:Sobald Du Deine Aufenthaltsgenehmigung hast, hast Du noch 14 Tage Zeit zum Ummelden. Gelegentlich hört man auch was von 6 Monaten. Im Zweifelsfall also lieber bei der, am zukünftigen dänischen Wohnort, Politi nachfragen.
Angeblich ist man mit 6000 kr dabei, wenn man mit deutschen Nummern erwischt wird.
Jürgen
Das mit den 6 Monaten ist ja das gleiche wie mit den 183 Tagen. D.h. Das setzt aber voraus, dass Du Pendler bist. Du darfst Dich also nicht beim Einwohnermeldeamt in DK anmelden. Dann gilst Du vorerst als Pendeler und kannst deshalb mit deutschen Kennzeichen fahren.

Der Pendlerstatus verlierst Du, wenn Du Dich anmeldest oder wenn Du Dich innerhalb des letzten Jahren mindestens 183 Tage in DK aufgehalten hast. D.h. dann eben, nach einem halben Jahr muss das Auto spätestens umgemeldet werden, selbst wenn Du Dich hier nicht offiziel angemeldet hast.

Verfasst: 09.04.2008, 14:37
von MSturm1973
lars du bist wie ein kleines kind nur deine meinung zählt.
wenn du deutscher wärst würde ich behaupten du arbeitest in einer deutschen behörtde. :mrgreen:
für jede regel gibt es ausnahmen das solltest du eigentlich wissen.
ich habe jetzt nach ca 1 jahr mein auto umgemeldet und ich habe die genehigung gehabt.
ich weiß, ich der große steuerbetrüger lol.
natürlich geht es das man sein auto für ein jahr hier in dk auf deutschen nummernschilder weiter fährt.
http://www.politi.dk/NR/rdonlyres/0B0EA457-98CE-4B96-BD5C-D40EEB3316E6/0/P216_0606.pdf
hier kann man sich den antrag ausdruken.
es geht aber nur wenn du weiter einen wohnsitz in D hast.
lars und noch was spar dir deine komentare die jucken mich eh nicht.
mfg

Verfasst: 09.04.2008, 15:07
von galaxina
MSturm1973 hat geschrieben:l
http://www.politi.dk/NR/rdonlyres/0B0EA457-98CE-4B96-BD5C-D40EEB3316E6/0/P216_0606.pdf
superlink :-) funzt nur nicht - vielleicht handelt es sich um eine nicht mehr existierende ausnahmegenehmigung, die keine gueltigkeit mehr hat.
hattest du die seite gecached?

Verfasst: 09.04.2008, 15:19
von ta.schi
Verhaelt es sich bei Robert nicht vll. aehnlich wie hier?!

http://www.folketinget.dk/Samling/19991/spor_sv/S765.htm

Verfasst: 09.04.2008, 15:36
von ta.schi
Habe auch noch hier was gefunden: https://www.retsinformation.dk/Forms/R0 ... d=22318#K6 Ab §6

Verfasst: 09.04.2008, 15:40
von hettibert
Hallo TAnja,
kannst du das bitte mal kurz zusammenfassen, mein dänisch ist noch nicht so gut, danke,
HEtti

Verfasst: 09.04.2008, 15:45
von micha_i_danmark
MSturm1973 hat geschrieben:lars und noch was spar dir deine komentare die jucken mich eh nicht.
Kinners, vertragt Euch, sonst gibt's heute Abend keinen Nachtisch :roll:

Verfasst: 09.04.2008, 17:01
von MSturm1973
na kann ja nicht mehr gehen die zuständigkeit hat sich geändert hier der richtige link:
http://www.skat.dk/blanketter/21059_P216_0606_AnsoegningOmTill_AndskRegistreretKoeretoej.pdf

Verfasst: 09.04.2008, 18:43
von udo66
Lars: Stimmt nicht.
Ich habe hier grænsepladdern gefahren.
Mehr erklaer ich dir hier nicht mehr.

Verfasst: 09.04.2008, 19:04
von MSturm1973
Dackelwurm hat geschrieben:Lars: Stimmt nicht.
Ich habe hier grænsepladdern gefahren.
Mehr erklaer ich dir hier nicht mehr.
er will es doch garnicht verstehen.

Verfasst: 09.04.2008, 19:11
von Lars J. Helbo
MSturm1973 hat geschrieben:lars du bist wie ein kleines kind nur deine meinung zählt.
Tjaah, zumindest freut es mich, dass Du Meine Meinung bestätigst :D

Der Formular auf den Du hingewiesen hast, ist ja bekanntlich nur für Pendler. Es geht dabei um den 183-Tage-Regel. Mit Hilfe dieser Formular kann man sein Status als Pendler bestätigen lassen. Das macht es einfacher, wenn man z.B. in eine Kontrolle gerät.

Von Ausnahmeregelung kann aber hier keine Rede sein. Und wenn Du in DK wohnst, kannst Du damit gar nichts anfangen.

Verfasst: 09.04.2008, 19:14
von Lars J. Helbo
ta.schi hat geschrieben:Verhaelt es sich bei Robert nicht vll. aehnlich wie hier?!

http://www.folketinget.dk/Samling/19991/spor_sv/S765.htm
Nein das ist umgekehrt. Dort ging es darum, ob Dänen, die in z.B. DE wohnen innerhalb von DK mit ein in DE zugelassenen Auto fahren dürfen - und das dürfen sie.

Verfasst: 09.04.2008, 19:53
von MSturm1973
Lars J. Helbo hat geschrieben:
MSturm1973 hat geschrieben:lars du bist wie ein kleines kind nur deine meinung zählt.
Tjaah, zumindest freut es mich, dass Du Meine Meinung bestätigst :D

Der Formular auf den Du hingewiesen hast, ist ja bekanntlich nur für Pendler. Es geht dabei um den 183-Tage-Regel. Mit Hilfe dieser Formular kann man sein Status als Pendler bestätigen lassen. Das macht es einfacher, wenn man z.B. in eine Kontrolle gerät.

Von Ausnahmeregelung kann aber hier keine Rede sein. Und wenn Du in DK wohnst, kannst Du damit gar nichts anfangen.

Denne blanket bruges til at ansøge om tilladelse til at køre i Danmark med et køretøj som er registreret med udenlandske nummerplader.
Typisk hvis du er i Danmark under et studieophold eller gennem ansættelse.

diese forumular wird dafür benuzt um einen antrag zu stellen über erlaubnis in dk mit einem fahrzeug das mit ausländischen nummernschilder registriert ist.
typisch wenn du während eines studienaufenthaltes oder durch eine anstellung in dk bist
.
so das ist das was da soweit wörtlich steht.

ich lese daraus das man als student oder ein arbeiter mit begrenzter aufenhalts dauer hier in dk weiter mit ausländischen nummernschilder fahren kann den passenden link dazu hier.
http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=1716067&vId=0

ich sag doch lars jede regel hat seine ausnahmen da kanst dich auf den kopf stellen und mit den ohren wackeln das bringt dir nichts.

Verfasst: 09.04.2008, 20:03
von Lars J. Helbo
Dackelwurm hat geschrieben:Lars: Stimmt nicht.
Ich habe hier grænsepladdern gefahren.
Mehr erklaer ich dir hier nicht mehr.
Was Du hier schreibst ist zumindest pladder.

Die Regeln für grænseplader, stehen hier:

http://www.bilpriser.dk/guide.do?guideid=63

Wenn Du in DK wohnst, gelten die folgende Regeln für die Gültigkeit:
Grænsepladernes gyldighed
Når en herboende person i medfør af pkt. 3 har fået bevilget en grænsepladebil, skal han køre den ud af landet inden 24 timer. Har vedkommende dokumenteret, at han har solgt eller udlejet sin herværende bopæl, er fristen 3 uger.
D.h. wenn Du hier wohnst, muss das Auto das Land innerhalb von 24 Stunden verlassen. Wenn Du nachweisen kannst, dass in Du Deine Wohnung/Haus in DK nicht mehr hast (also, wenn Du dabei bist ins Ausland zu ziehen), dann darf es bis zu 3 Wochen dauern.

Allerdings kann ein Pendler, der nicht in DK wohnt, eine Genehmigung bekommen auf grænseplader zu fahren (für bis zu einem Jahr). Das bringt aber eigentlich gar nichts, Das geht nämlich nur, wenn man Pendler ist und somit auch ohne Probleme auf deutsche Kennzeichen fahren dürfte.

Es macht also kein Sinn von normale DE Kennzeichen auf DK grænseplader (Überführungskenzeichen) zu wechseln. Damit erreicht man lediglich, dass die Versicherung deutlich teurer wird. Und wenn Du hier angemeldet wirst oder wenn Du Dich in DK 183 Tage aufgehalten hast, dann musst Du so oder so (innerhalb von 14 Tagen) das Auto auf normale DK Kennzeichen ummelden.

Verfasst: 09.04.2008, 20:13
von Lars J. Helbo
MSturm1973 hat geschrieben: so das ist das was da soweit wörtlich steht.

ich lese daraus das man als student oder ein arbeiter mit begrenzter aufenhalts dauer hier in dk weiter mit ausländischen nummernschilder fahren kann den passenden link dazu hier.
http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=1716067&vId=0
Stimmt - WENN DU GRENZPENDLER BIST - wenn Du aber als Student oder Arbeitnehmer Dein Wohnsitz hier hast, oder Dich innerhalb des letzten Jahres mehr als 183 Tage (bzw. Nächte) in DK aufgehalten hast, dann kannst Du das NICHT. Und zu diesen Regel gibt es KEINE Ausnahmen.

In dem Formular bestätigst Du nämlich, dass Du im Ausland wohnst, dass Dein Lebensmittelpunkt im Ausland liegt und dass Du somit Grenzpendler bist. Gleichzeitig verpflichtest Du Dich dazu es sofort zu melden, falls sich etwas an diesem Status ändert. Das tust Du indem Du diesen schönen Satz unterschreibst:
Straffelovens § 163
Den som i øvrigt til brug i retsforhold, der vedkommer det offentlige, skriftligt eller ved anden læsbart medie afgiver urigtig erklæring eller bevidner noget, som den pågældende ikke har viden om, straffes med bøde eller fængsel indtil 4 måneder
Also, es gilt alles nur für Grenzpendler und der Formular ändert daran nicht das geringste. Falls Du in DK wohnst kannst Du mit diesem Formular lediglich erreichen, dass Dein Strafmass sich erhöht. Wenn Du nämlich ohne diesen Formular mit deutsche Kennzeichen fährst, ist es "lediglich" Steuerhinterziehung. Wenn Du diesen Formular eingereichst hast, ist es auch noch Urkundenfälschung. Damit erhöht sich der Strafmass von den vorher erwähnten Bussgeld bis zu 6000 Kr. (+ Nachzahlung der hinterzogenen Steuern) auf bis zu 4 Monate Gefängnis - viel Spass.