Rentenfrage

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

@Lars
Der Trick ist ja, dass die Regeln der Sozialhilfe (bzw. "Grundsicherung" in D.) durch die der Folkepension verdrängt sind, aber es sich eben auch nicht um die gewöhnliche Folkepension handelt, sondern um einen persönlichen Zuschlag zur (Bruchteils-)Folkepension, der von der Kommune nach Ermessen festgelegt wird. In Paragraf 14 stk. 1 i lov om social pension heisst es lapidar:

Personligt tillæg kan udbetales til folkepensionister, hvis økonomiske forhold er særlig vanskelige. Kommunen træffer afgørelse herom efter en nærmere konkret og individuel vurdering af pensionistens økonomiske forhold.

Das wars. Welch ein Kontrast zu allen anderen Bestimmungen, in denen Rechte oder Festlegungsprozeduren ausgepinselt werden! Beachte, dass es eine Kannbestimmung ist! Und dass ein Antrag (d.h. Kenntnis) vorauszusetzen ist, und die Lage "besonders schwierig" sein muss.

Was politisch als Verhinderung von Missbrauch durch Einwanderer vermittelt wurde, öffnet Willkür Tor und Tür. Der Bedürftige muss seine Noth beweisen und darf dann, bei guter Führung (opførsel), die Gnade des amtlichen Urtheils entgegennehmen.


Wie auch immer - wer aus Deutschland nennenswert Rente bezieht, kann mit keiner Aufstockung der gestauchten Folkepension rechnen.
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

toppas hat geschrieben:hallo, wie ist das eigentlichmit meinem deutschen bausparvertrag und meiner lebens\rentenversicherung (keine riester) wenn ich in dänemark arbeite und wohne, kann ich da trotzdem noch für meine private vorsorge einzahlen?
ja, in der Regel schon. Soltest du aber mit Deinem Versicherer klæren. U.U. sind auch diese Beitræge in DK fradrags-berechtigt. Dann zahltst Du allerdings dort auch spæter Steuern drauf.
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