Berufskraftfahrer mit dänischem Arbeitsvertrag

Handel, Karriere, Beruf, Branchen, Export, Import, Produkte, Messen, u.s.w
galaxina
Mitglied
Beiträge: 3607
Registriert: 14.01.2007, 22:14
Wohnort: NN

Beitrag von galaxina »

splittung lohnt in deutschland nur bei signfikanten lohnunterschieden der entsprechenden partner. der vorteil entspricht in etwa 850,00 euro pro 10.000 euro einkommensunterschied.
Bitterlemon71
Mitglied
Beiträge: 73
Registriert: 29.02.2008, 20:47

Beitrag von Bitterlemon71 »

mib777 hat geschrieben:@Bitterlemon71

Danke ich kann gut lesen und das tue ich schon seit längerem.
Zu dem Punkt mit dem Progressionsvorbehalt mal in diesem link von Eures nachsehen unter Grenzpendler:
[url]http://www.eures-kompas.eu/KOMPAS/Deutsch/DE1_Danemark/Absnitte/14.0_Steuern.htm[\url]
oder noch ein Hinweis vom Grenzcenter ganz oben rechts zu lesen:
[url]http://pendlerinfo.regionsyddanmark.dk/wm218055[\url]
Wird ein Ehepaar nach deutschem recht zusammen veranlagt, könenn die Einkünft sehr wohl angerechnet werden. Sie werden nicht direkt besteuert, aber durch die Progression zahlt der Partner evtl eine höhere Steuer, daher ist Klasse 3 fast immer zu wenig! Auf jeden Fall ist bei ca. gleich hohen Einkünften zu klären ob eine getrennte Veranlagung sinnvoll ist.

Abgesehn davon was soll denn ein Steuervorteil bei Klasse 3 + 5 sein? Auf deine gesamten Einkünfte zahlst du einen Betrag X an Steuern. Mit deiner Lohnsteuerklasse gibst du lediglich an, wieviel von dieser Steuerschuld du im Monat an den Staat zahlst (einzigster Vorteil ist Ehegatten-Splitting).
Im Jahresausgleich ergibt sich dann die Gegenrechnung, ob Du genug Steuerschuld vorrausgezahlt hast oder nciht und entsprechend ein Guthaben oder Nachzahlung. Der Vorteil liegt also evtl. darin dem Staat nicht zuviel Geld vorraus gezahlt zu haben, das dieser dann unverzinst für dich "aufbewahrt" hat, das wars dann aber auch, Du sparst keine Steuern!
Wie auch immer .. meine Kenntnis bezieht sich darauf das der Partner in Dänemark seine Steuern in DK zahlt und der Partner in Deutschland seine in DE. Was den Lohnsteuerjahreausgleich betrifft .. meine Kenntnis ist das nur der Arbeitende Partner in DE seinen Ausgleich macht und der Partner mit Arbeit in DK seinen vom Skat bekommt. Was für mich also eine Logische Getrennte Veranlagung ist :D
Es ist klar das sich aber jeder selber Informieren sollte (Finanzamt, Skat-DK, Arbeitsamt usw.) Es ist ja mitlerweile bekannt das jeder andere Erfahrungen gemacht hat und unterschiedliche Auskünfte bekommen hat.
Was aber auch oft mit den Bundesländern zusammen hängt die kaum oder wenig Grenzpendler haben. Bundesländer die näher zu den Nachbarstaaten liegen haben meist mehr Info´s als andere.

Bitterlemon
Antworten