Verfasst: 26.06.2008, 14:27
Hej hubit,
das ist doch jetzt mal eine konkrete Information. Du erhälst also ALG I. Dann kannst Du Dir das auch für drei Monate mit dem entsprechenden Formular (E 301) nach Dänemark überweisen lassen. Wenn Du ALG I bekommst, dann ist auch das Arbeitsamt für Dich zuständig und dann kannst Du Dich für Sprachkurse bewerben. Würde ich an Deiner Stelle machen, bevor Du nach Dänemark gehst. Das hängt allerdings auch immer vom Sachbearbeiter ab, ob er Dir das genehmigt, wie bei allen "kann-Leistungen".
Das Problem bei den Sprachkursen könnte sein, dass Du eventuell nicht in die gesuchte Zielgruppe (Handwerker, Mitarbeiter im Gesundheitswesen, etc.) fällst. Aber kläre das ab, vielleicht hast Du ja Erfolg!!!
Grüße
margie
das ist doch jetzt mal eine konkrete Information. Du erhälst also ALG I. Dann kannst Du Dir das auch für drei Monate mit dem entsprechenden Formular (E 301) nach Dänemark überweisen lassen. Wenn Du ALG I bekommst, dann ist auch das Arbeitsamt für Dich zuständig und dann kannst Du Dich für Sprachkurse bewerben. Würde ich an Deiner Stelle machen, bevor Du nach Dänemark gehst. Das hängt allerdings auch immer vom Sachbearbeiter ab, ob er Dir das genehmigt, wie bei allen "kann-Leistungen".
Das Problem bei den Sprachkursen könnte sein, dass Du eventuell nicht in die gesuchte Zielgruppe (Handwerker, Mitarbeiter im Gesundheitswesen, etc.) fällst. Aber kläre das ab, vielleicht hast Du ja Erfolg!!!
Grüße
margie