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Verfasst: 05.07.2008, 12:17
von Ursel
Hej!
Zunächst ist es mal so, dass bei Aufenthaltserlaubnis zwischen EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger unterschieden wird und die auch verschiedene Anlaufstellen haben.
So gesehen wird unterschieden zwischen Dänen, Eu-Bürgern und Nicht-Eu-Bürgern.

Denn Dänen haben es unendlich schwer, ihre nicht-EU-Familienmitglieder nach DK zu bekommen --- hingegen alle anderen EU-Bürger im Zuge EU-Rechts nicht.
Weswegen ja auch viele Dänen sich in Schweden ansiedeln, dort nach verkürzter Zit die schwedische Staatsbürgerschaft erwerben und dann als E-Bürger (aber nicht-mehr-Dänen! ihre nicht-Eu-Ehepartner nachholen nach DK!
Stichwort Freizügigkeit innerhalb der EU.

Also bitte genau berichten, mit Halbwissenkommt Jen hier noch total aus dem Tritt.
Das Thema ist nunmal sehr komplex.

Ansonsten stimmt es, daß die Einreise überdie Familienzusammenführung natürlich immer zweifelhafter ist, denn geschieht etwas mit der Familienkontellation, hängt der so Eingereiste in der Luft - bestenfalls erlischt seine alte "Aufenthaltsgenehmigung" und er erwirbt eine neue über eine Arbeit, die er gefunden hat.
Die Zählung auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung läuft dann aber von vorne.

Gruß Ursel, DK

Verfasst: 05.07.2008, 12:25
von Anton
Hallo,

volle Zustimmung und ich freue mich sehr über diesen Beitrag.
:D :D :D :D


Anton

Verfasst: 05.07.2008, 12:31
von kandana
Hallo Ursel!

Erstmal liebe Grüße und nachträglich noch mal für die Tips, die Du mir für meine Einreise damals gegeben hast.
:D

Ich weiß, dass es noch andere Konstellationen gibt, gerade wenn Dänen ausländische Partner haben.

Aber das Thema jetzt betrifft ja eine Deutsche und einen Türken, die nach Dänemark wollen.

Und da werden die es mit Familienzusammenführung ziemlich schwer haben, weil für ihn als Türken andere Bestimmungen gelten als für sie, die Eu-Bürgerin ist.

Verfasst: 05.07.2008, 12:43
von Ursel
Hej Kandala!

Nur noch kurz dazu:
Eben nicht.
Weil sie EU-Bürgerin ist, kann sie anders verfahren als Nicht-Bürger und sogar Dänen.
Als Eu-Bürgerin ist ihr Freizügigkeit garantiert und dazu gehört nach EU-Recht auch das Mitbringen der Nicht-Eu-Familienmitglieder.
Und ganz genau deshalb werden Dänen zu Schweden (=EU-Bürger, aber nicht mehr Dänen!) , damit sie dann mit ihren amerikan., thailänd., koreanischen, kanadischen, israelischen etc. Männern und Kindern hierherziehen können!

Glaub mir, ich befasse mich mit dem Thema in diversen anderen Zusammenhängn und Foren - es klingt paradox, daß EU-Bürger da mehr Rechte als Dänen haben, aber so ist es.

Gruß Ursel, DK - wieder weg

Verfasst: 05.07.2008, 17:03
von JasperKK
Nochmal etwas nachgetragen:

Wenn ein Däne einige Zeit im EU-Ausland gearbeitet hat (auch z.B. nur einen Monat in Teilzeit), dann besteht auch bei Rückkehr nach DK das Recht, weiterhin wie ein EU-nicht-Däne behandelt zu werden.
Mulighed for udstedelse af registreringsbevis eller opholdskort efter EU-retten

Der kan i visse tilfælde udstedes registreringsbevis eller opholdskort til en udlænding, hvis ægtefælle/registrerede partner/faste samlever er dansk statsborger og anvender EU's regler om arbejdstagere, selvstændige erhvervsdrivende, tjenesteydere, pensionerede arbejdstagere, pensionerede selvstændige erhvervsdrivende eller pensionerede tjenesteydere. Disse regler kan anvendes i tilfælde, hvor en dansk statsborger efter at have været arbejdstager, selvstændig erhvervsdrivende, tjenesteyder eller pensionist i et andet EU/EØS-land eller Schweiz flytter tilbage til Danmark.

Det er en betingelse, at den udenlandske ægtefælle/registrerede partner/faste samlever har opholdt sig lovligt i det andet EU/EØS-land eller Schweiz sammen med den danske statsborger. Registreringsbevis/opholdskort kan i så fald udstedes uden, at de normale betingelser for ægtefællesammenføring stilles.

Læs mere om ægtefællesammenføring efter EU-retten.

Verfasst: 05.07.2008, 17:38
von Lars J. Helbo
Stimmt, das ist aber umstritten. D.h. es ist z.B. nicht ganz klar, wie lange der Däne im EU-Ausland gelebt haben muss. Es ist auch unklar, ob er während dieser Zeit Grenzpendler gewesen sein darf, also ob er seine Arbeit in DK behalten darf, und nur in Flensburg oder Malmø leben.

Verfasst: 09.07.2008, 22:32
von Lars J. Helbo
Dazu gibt es jetzt etwas ganz neues:

http://www.berlingske.dk/article/20080709/politik/707090033/

Verfasst: 09.07.2008, 23:40
von >>Jen<<
ich bin euch allen wirklich dankbar für eure Beiträge und Tipps.. vielen Dank ich hoffe ich komme damit weiter ;-) liebe Grüße Jen