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Verfasst: 08.09.2008, 22:15
von Lars J. Helbo
Könnte ja. Das heißt aber nicht, dass sie das tun :wink:

Es geht doch nur darum, dass die Polizei das tun können, was sie für notwendig erachten, ohne nachher vom Besitzer zu Rechenschaft gezogen zu werden.

Und was wäre bitte die Alternative? Es geht ja letztendlich um die Hunde, wo der Besitzer sich überhaupt nicht kümmert. Sollen die dann monatelang irgendwo eingelagert werden? Und wer sollte das bezahlen?

Im Regelfall ist der Hund, der aufgefunden wird ja ordentlich markiert (weil das so gesetzlich vorgeschrieben ist). D.h. normalerweise kann die Polizei den Besitzer direkt anrufen. Das ist eine Sache von wenige Stunden. Der Besitzer wird dann vermutlich auch sofort losfahren und sein Hund abholen - und die paar Hundert Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen, bevor es noch teurer wird.

Es geht also hier nur um Hunde, die nicht markiert sind, und wo der Besitzer sich auch nicht innerhalb ein paar Tagen bei der Polizei gemeldet hat. Solche Besitzer werden vermutlich auch nicht nach 3 oder 4 Wochen auftauchen.

Hier geht es also darum, dass die Polizei und das Tierheim frei entscheiden können, was für diesen Hund das beste ist - ohne Angst zu haben, dass der Besitzer nach einige Wochen kommt und Schadensersatz fordert.

Verfasst: 08.09.2008, 22:21
von Sollys
Habe gerade etwas interessantes bei Wikipedia gefunden:

Zitat: "Einschläferung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Einschläferung bezeichnet man die schmerzlose Tötung von Tieren. Diese Handlung wird von einem Tierarzt vorgenommen und erfolgt normalerweise durch die Injektion einer tödlichen Dosis eines Narkotikums, wie es in speziell dafür zugelassenen Tötungsmitteln enthalten ist.

Laut Tierschutzgesetz ist das Einschläfern von Tieren ohne zwingende Notwendigkeit nicht gestattet. Eine zwingende Notwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn das Tier nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung seiner artspezifischen Verhaltensweisen weiterexistieren kann. Häufigster Grund für eine Euthanasie ist folglich eine nicht behebbare gesundheitliche Störung des Tieres. Ein Einschläfern aus Gründen mangelnder Fürsorgebereitschaft des Besitzers ist nicht gestattet und strafbar.

§ 4 des Tierschutzgesetzes sagt aus:

„Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. […] Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“

Die Einschläferung kann bei gefährlichen Tieren, vornehmlich Hunden, durch Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr angeordnet werden."

Besonders hervorheben möchte ich folgendes:" Ein Einschläfern aus Gründen mangelnder Fürsorgebereitschaft des Besitzers ist nicht gestattet und strafbar."

Aber das wird dann wohl hier in Dänemark durch folgendes widerlegt:

"Die Einschläferung kann bei gefährlichen Tieren, vornehmlich Hunden, durch Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr angeordnet werden."

Verfasst: 08.09.2008, 22:22
von SyBa
Lars J. Helbo hat geschrieben: Und was wäre bitte die Alternative? Es geht ja letztendlich um die Hunde, wo der Besitzer sich überhaupt nicht kümmert. Sollen die dann monatelang irgendwo eingelagert werden? Und wer sollte das bezahlen?
Hallo Lars,

es ist jetzt etwas off topic, aber ja, hier in D werden Hunde jahrelang "eingelagert", sprich, leben in Tierheimen. Diese werden meisten von privaten Spenden finanziert, bekommen nur wenig staatliche Zuschüsse, wenn überhaupt.

Einschläfern darf ein Tierarzt nur, wenn medizinische Gründe vorliegen, "einfach so", weil ein Hund herrenlos ist, ist gegen das Gesetz.

Viele Grüße,
Sylvia

Verfasst: 08.09.2008, 22:22
von Sheena80
Lars J. Helbo hat geschrieben: Es geht also hier nur um Hunde, die nicht markiert sind, und wo der Besitzer sich auch nicht innerhalb ein paar Tagen bei der Polizei gemeldet hat.
Ich hab aber gerade doch was davon gelesen, dass ein Chip, der nicht in Dänemark registriert ist, nicht immer vor dem schlimmsten schützt, weil es eben länger dauern würde den Besitzer zu ermitteln...oder versteh ich das falsch?!

Verfasst: 08.09.2008, 22:23
von hippo73
die Holländer schläfern doch auch die sogenannten Kampfhunde rigoros ein, wenn sie "illegal eingeführte" erwischen :roll:

Verfasst: 08.09.2008, 22:34
von Sollys
Ich habe gerade versucht zu googlen
Man kann den Begriff Euthanasie, je nach Landessprache unter Wikipedia eingeben und nur bei einigen wenigen Ländern tauchen bei der Begriffserklärung auch Tiere, bzw. Haustiere auf.
So z.B. in Deutschland und Frankreich.
Ob das mit den Tierschutzgesetzen der jeweiligen Länder zu tun hat, weiss ich nicht, im Moment ist es für mich einfach ein Phänomen das mir auffiel.

Verfasst: 08.09.2008, 22:36
von Lars J. Helbo
Sollys hat geschrieben: Besonders hervorheben möchte ich folgendes:" Ein Einschläfern aus Gründen mangelnder Fürsorgebereitschaft des Besitzers ist nicht gestattet und strafbar."

Aber das wird dann wohl hier in Dänemark durch folgendes widerlegt:

"Die Einschläferung kann bei gefährlichen Tieren, vornehmlich Hunden, durch Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr angeordnet werden."
Das muss ja nicht wiederlegt werden, weil das deutsche Tierschutzgesetz so wie so nicht in DK gültig ist. Hier gelten folgendes:
Kapitel 2

Aflivning, operative indgreb og lign.

§ 13. Den, der vil aflive et dyr, skal sikre sig, at dyret aflives så hurtigt og så smertefrit som muligt. Aflivning ved drukning må ikke finde sted.

Stk. 2. Justitsministeren kan fastsætte nærmere regler om aflivning af dyr, herunder regler om slagtning og om forbud mod visse aflivningsformer samt regler om, at aflivning af visse større dyr kun må foretages af en dyrlæge eller en anden autoriseret person.

Verfasst: 08.09.2008, 22:45
von Sollys
"Kapitel 2

Aflivning, operative indgreb og lign.

§ 13. Den, der vil aflive et dyr, skal sikre sig, at dyret aflives så hurtigt og så smertefrit som muligt. Aflivning ved drukning må ikke finde sted.

Stk. 2. Justitsministeren kan fastsætte nærmere regler om aflivning af dyr, herunder regler om slagtning og om forbud mod visse aflivningsformer samt regler om, at aflivning af visse større dyr kun må foretages af en dyrlæge eller en anden autoriseret person. "

Hier kurz eine wertfreie Übersetzung:

"Einschläfern, operative Eingriffe und ähnliches.
13. Derjenige der ein Tier einschläfern will muss sicherstellen, das Tier so schnell und schmerzfrei wie möglich einzuschläfern. Einschläfern durch Ertränken darf nicht stattfinden.

Stk.2. Der Justizminister kann weitere Regeln zur Einschläferung von Tieren anordnen, darunter Regeln zum Schlachten und zum Verbot gewisser Einschläferungsformen, sowie Regeln , dass das Einschläfern gewisser grösserer Tiere nur durch einen Tierarzt oder andere autorisierte Personen vorgenommen werden darf."

Verfasst: 08.09.2008, 22:50
von fejo.dk - Henrik
SyBa hat geschrieben:aber ja, hier in D werden Hunde jahrelang "eingelagert", sprich, leben in Tierheimen.
Das kann man wohl ein Hundeleben nennen. Freut sich der Hund oder nur ein paar Menschen darüber?

Verfasst: 09.09.2008, 08:30
von Dagmar P.
Ferienhausvermittler hat geschrieben:
SyBa hat geschrieben:aber ja, hier in D werden Hunde jahrelang "eingelagert", sprich, leben in Tierheimen.
Das kann man wohl ein Hundeleben nennen. Freut sich der Hund oder nur ein paar Menschen darüber?
Und weil das einigen noch nicht reicht und die Tierheime noch nicht überquellen, gibt es ganz liebe Tierfreunde in Deutschland, die Hunde aus dem Ausland mitbringen, um sie dort "einzulagern".

Verfasst: 09.09.2008, 09:52
von Simba
Ich empfinde die Kennzeichnungspflicht von Hunden eh als problematisch. Manche Länder haben schon eine verpflichtende Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Haustiere, andere noch nicht. Ich finde aber, dass es EU-weit ein einheitliches System der Kennzeichnung und Registrierung geben sollte. Denn gerade die Halter von Touristentieren sind nicht unbedingt einfach so in 3 Tagen zu ermitteln. Tasso, z. B. ist eine freiwillige Sache. Viele Hunde sind gechipt oder tätowiert, aber nirgends registiert. Außerdem ist es für einen Touristen auch nicht ganz so einfach, Suchanzeigen in einer fremden Sprache erstens gleich zu finden und zweitens auch zu verstehen.
So ein einheitliches System würde ja nicht nur beim Verlorengehen von Tieren helfen, sondern auch einen gewissen Schutz vor Misshandlungen, Aussetzen von Tieren und vielem mehr bieten.

Hunde aus dem Ausland ist ein schwieriges Thema und nicht einfach so schwarz-weiss zu beantworten. Genauso wie ich auch Bedenken habe, ob es wirklich besser ist, ein Tier, dass eigentlich keine Vermittlungschancen mehr hat, jahrelang in einem relativ kleinen Käfig, Raum zu halten, anstatt es einzuschläfern. Ich kenne einige solcher Hunde die z. Teil schon 7 Jahre und länger ihr Dasein in einem Tierheim fristen. Auch das ist ein Thema, welches für mich nicht ganz so eindeutig ist, wie es gerne von Tierschützern dargestellt wird.

LG Simba

Verfasst: 09.09.2008, 12:03
von SusanneF
Unsere Hündin ist gechipt und bei TASSO registriert. Das müsste doch reichen, oder? Selbst wenn sie ohne Halsband entwischen sollte, kann der Chip ja gelesen werden.

Und das kann doch auch jeder tun, der Sorge um seinen Hund hat.

Gruss
Susanne

Verfasst: 09.09.2008, 12:17
von hippo73
SusanneF hat geschrieben:Unsere Hündin ist gechipt und bei TASSO registriert. Das müsste doch reichen, oder? Selbst wenn sie ohne Halsband entwischen sollte, kann der Chip ja gelesen werden.
könnte. da ist eben die Frage, wie viel Mühe man sich gibt (als "Behörde" im Ausland, meine ich jetzt) oder geben will :?