Verfasst: 12.09.2008, 15:12
Hej,
hier mal aus den Zollbestimmungen von DPD folgendes herauskopiert:
für die Versandanfrage: Lebensmittel aus dem Herkunftsland EU nach Dänemark.
Der Warenwert beträgt 50 Euro.
Die Einfuhr dieser Güter ist gesetzlich zulässig. Sie erfordert keine Zolldeklaration.
Folgende Begleitpapiere benötigen Sie für den Versand:
Ursprungszeugnisse: können gefordert werden
Beachten Sie auch folgende Versandhinweise zu Ihrem Versand:
Für den Versand innerhalb der EU sind keine Papiere erforderlich!!!
Inselzuschläge für: 3700, 3720, 3730, 3740, 3751, 3760, 3770, 3782, 3790 Bornholm, 4592 SejerÀ, 8791, 8795 Samso, 8592 Anholt, 9940, 9950, 9960 Laeso, 5960, 5970, 5985 Aero, 6720 Fano
Es gelten folgende Rechnungshinweise:
Für die Färöer Inseln und Grönland ist eine Handelsrechnung mit allen handelsüblichen Angaben und genauer Warenbezeichnung erforderlich. Die Ursprungserklärung abzugeben.
Informationen zum Versand von Lebensmittel mit DPD erhalten Sie in Ihrem zuständigen Depot. Bitte klicken Sie "Depotfinder" in der grauen Infobox, rechts auf der DPD Website.
Angabe ohne Gewähr. Bitte beachten Sie, dass nur der tatsächlich geschlossene
Beförderungsvertrag verbindlich ist.
Bei DPD kann man sogar Auswahl treffen was von wo nach wo verbracht werden soll und als Ergebnis bekommt man die Zollbestimmungen.
Hilsener
Gabi
hier mal aus den Zollbestimmungen von DPD folgendes herauskopiert:
für die Versandanfrage: Lebensmittel aus dem Herkunftsland EU nach Dänemark.
Der Warenwert beträgt 50 Euro.
Die Einfuhr dieser Güter ist gesetzlich zulässig. Sie erfordert keine Zolldeklaration.
Folgende Begleitpapiere benötigen Sie für den Versand:
Ursprungszeugnisse: können gefordert werden
Beachten Sie auch folgende Versandhinweise zu Ihrem Versand:
Für den Versand innerhalb der EU sind keine Papiere erforderlich!!!
Inselzuschläge für: 3700, 3720, 3730, 3740, 3751, 3760, 3770, 3782, 3790 Bornholm, 4592 SejerÀ, 8791, 8795 Samso, 8592 Anholt, 9940, 9950, 9960 Laeso, 5960, 5970, 5985 Aero, 6720 Fano
Es gelten folgende Rechnungshinweise:
Für die Färöer Inseln und Grönland ist eine Handelsrechnung mit allen handelsüblichen Angaben und genauer Warenbezeichnung erforderlich. Die Ursprungserklärung abzugeben.
Informationen zum Versand von Lebensmittel mit DPD erhalten Sie in Ihrem zuständigen Depot. Bitte klicken Sie "Depotfinder" in der grauen Infobox, rechts auf der DPD Website.
Angabe ohne Gewähr. Bitte beachten Sie, dass nur der tatsächlich geschlossene
Beförderungsvertrag verbindlich ist.
Bei DPD kann man sogar Auswahl treffen was von wo nach wo verbracht werden soll und als Ergebnis bekommt man die Zollbestimmungen.
Hilsener
Gabi