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Verfasst: 22.10.2008, 15:28
von Urmel
schau mal hier

http://www.pendlerinfo.org

da steht eigentlich viel wissenswerte drin !

Verfasst: 22.10.2008, 21:00
von Mae1605
Vielen Dank erstmal fuer Eure Antworten.
Eins beschaeftigt mich aber jetzt immer noch. Muessen wir es dem Amt hier beweisen das mein Freund pendelt, wenn ja, wie ??? Mit dem Fahrtenbuch ??
Also welche "Beweise" verlangt das Amt hier ?

DK braucht dich

Verfasst: 22.10.2008, 23:13
von udo66
Bei mir waren keine Beweise notwendig - ich bin gependelt und hatte grænsepladder fuer 10 Monate.
Nun frag nicht so viel - es ist nicht die Stasi die hier in DK kontrolliert - er sollte sich aber grob dran halten.
Denn sonst koennte es teuer werden bei Nachweis des Gegenteils - ich brauchte kein Fahrtenbu(c)h fuehren.! Frag bitte nicht Lars - dann brauchst du erst gar nicht in DK antanzen.

Da dich aber keiner anhaelt mit ordentlichen Papieren - ich bin 2mal angehalten worden : Grenze, nachts - durfte sofort weiterfahren: Ach sie arbeiten in Esbjerg- ok, gute Fahrt...und nachts : Fuehrerscheinkontrolle.
Ach deutscher Fuehrerschein, gute Fahrt - Lampeaus.
.
DK braucht dich....

Verfasst: 23.10.2008, 13:56
von ta.schi
Unsere beiden fuehren auch kein Fahrtenbuch, sind auch noch nie angehalten worden... Koennte aber natuerlich sinnvoll sein, falls es doch mal zur Kontrolle kommt... Ist im Endeffekt ja auch kein grosser Aufwand...

Verfasst: 23.10.2008, 18:12
von cimberia
Mae1605 hat geschrieben: Also welche "Beweise" verlangt das Amt hier ?
Ich verstehe irgendwie deine Gedankengänge nicht!? Wenn du in D keine Steuern zahlst, weil du nicht angestellt bist, daher dein Arbeitgeber auch deine Lohnsteuerkarte vom Tag X nicht mehr hat, weil du ja in DK arbeitest, warum willst du da was beweisen? Dann muss dir der Bundesfinanzminister erst mal was anderes beweisen!
Und glaube mir, der datenabgleich zwichen DK und der BRD klappt besser als gedacht!

Hilsen Frank

Verfasst: 02.11.2008, 12:55
von Caroline
Wahrscheinlich geht es hier darum, dass sie eine Wohnung hier in DK hat und ihr Freund hier übernachten möchte. Das Auto hat D-Kennzeichen. Aufpassen solltet ihr nur, dass er sich in D als Arbeitsloser abmeldet. Sonst hat er vielleicht zwei Behörden am Hals. Mit der Kontrolle ist es unterschiedlich, fragt aber nicht, nach welchen Kriterien hier kontrolliert wird. Von einigen Bekannt weiß ich, dass sie genaue Zahlen vorlegen müssen und andere sind noch nie gefragt worden. Generell gilt auch für Dänemark, dass sich die Behörden nicht gerne betrügen lassen.

Verfasst: 02.11.2008, 13:31
von Tom11
Hallo,

also das mit der 183 Tage Regelung ist nur für Pendler die für eine z.B. deutsche ansässige Firma in DK arbeiten dann muss das Einkommen auch in DK versteuert werden. Lt. Infocenter Padborg kann man unbegrenzt mit Dänischen Arbeitsvertrag in DK arbeiten. Und als Grenzpendler muss man am Wochenende das Land verlassen.

Verfasst: 02.11.2008, 13:46
von Hina
Tom11 hat geschrieben:Und als Grenzpendler muss man am Wochenende das Land verlassen.
Hallo Tom,
wo ist das so geregelt?
Es gibt genügend Pendler, die auch am Wochenende durcharbeiten, dafür dann mehr Tage am Stück frei machen und verstoßen dabei gegen kein Gesetz, vorausgesetzt, sie haben tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt in D, was für den Freund der Fragestellerin etwas schwer werden wird, zu beweisen, wenn er nicht tatsächlich regelmäßig pendelt.

Viele Grüße
Hina

Verfasst: 02.11.2008, 14:23
von Tom11
@ Hina

Wer am Wochenende durcharbeitet braucht natürlich dann nicht nach D und kann dafür dann mehr Tage am Stück frei machen. Bei fragen einfach in Padborg anrufen (sprechen deutsch). Nach Peter Hanse oder Sylvia Witte fragen.
Tel. 0045 74 67 05 01

Verfasst: 02.11.2008, 15:03
von stockente
Der Name kommt mir bekannt vor ...Sylvia W... ich glaube, das ist die gute Frau im Arbeitsamt in Flensburg ! ? Sie hat mir damals vor über 1 Jahr auch sehr bei der Jobsuche geholfen.