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Verfasst: 27.10.2008, 19:33
von hettibert
Danke für die Infos, sollys,
ich finde die Idee von anja38 super!!!
Gruß, hetti
Verfasst: 11.11.2008, 14:39
von Rowdy
Hallo
Ich habe vor ein paar Tagen versucht über zwei Anbieter 4Wochen am Stück zu buchen. Bei 3 Wochen war alles klar doch bei 4 Wochen kam der Hinweis auf das dänische Recht u.s.w.
Doch nur 3 Wochen am Stück?
LG Rowdy
Verfasst: 11.11.2008, 14:45
von annikade
Ich hätte noch ne lustige Idee:
Ihr seid doch zu zweit.
Die ersten drei Wochen bucht der eine.
Und die nächsten drei Wochen bucht der andere.
Undsoweiterundsofort.
Gruß
/annika
Verfasst: 11.11.2008, 15:52
von Urmel
annikade hat geschrieben:Ich hätte noch ne lustige Idee:
Ihr seid doch zu zweit.
Die ersten drei Wochen bucht der eine.
Und die nächsten drei Wochen bucht der andere.
Undsoweiterundsofort.
Gruß
/annika
Genau das Gleiche wollte ich auch gerade vorschlagen

Verfasst: 11.11.2008, 16:34
von hotel-encore
Hej,
[Spaß] Ihr könnt ja auch jeweils mit Endreinigung bestellen und dann beide beim Putzen zuschauen, so mit dampfendem Kaffee vor dem Kamin...

[/Spaß]
Mkh,
Thorsten
Verfasst: 11.11.2008, 20:29
von Sollys
Zitat: "Ich hätte noch ne lustige Idee:
Ihr seid doch zu zweit.
Die ersten drei Wochen bucht der eine.
Und die nächsten drei Wochen bucht der andere.
Undsoweiterundsofort."
Sehr lustig, aber nicht effektiv. Da es ja nicht um die Bucher, sondern um die Buchungen als solche geht. Das Haus darf nicht länger vermietet werden. Ob es nun in einzelnen Tagen oder ganzen Wochen vermietet wird, an einen oder an einundzwanzig verschiedene Mieter, macht da keinen Unterschied. Das Haus als solches muss zwischendurch nachweislich leerstehen.
Nützt nix, da ist die dänische Bürokratie, genau wie in der leidigen Autoeinführungsfrage der deutschen weit voraus........
Hier ist jeder quersitzende Pups reglementiert......
PS. Und wird mit hohen Bussgeldern geahndet......

Verfasst: 12.11.2008, 08:04
von Chneemann
Ich verstehe nicht ganz den Zweck dieser Regelung...
Sollys sagte etwas von Steuerflucht...
Ich finde es nur etwas komisch und schädlich fürs Geschäft, wenn ich mein Haus den Winter über komplett vermieten könnte, dies aber nicht darf.
Wie kann ich das mit der Steuerflucht verstehen?
Verfasst: 12.11.2008, 10:55
von annikade
Sollys hat geschrieben:Da es ja nicht um die Bucher, sondern um die Buchungen als solche geht. Das Haus darf nicht länger vermietet werden. Ob es nun in einzelnen Tagen oder ganzen Wochen vermietet wird, an einen oder an einundzwanzig verschiedene Mieter, macht da keinen Unterschied. Das Haus als solches muss zwischendurch nachweislich leerstehen.
Na dann hilft wohl nur, alle 3 oder 4 Wochen umzuziehen.
[url=http://www.tress.cc/downloads/phd-gt/C09Ferienhausnutzung.pdf]
"Die Nutzung der Ferienhäuser"[/url]
/annika
Verfasst: 12.11.2008, 12:03
von Chneemann
Sehr informatives Dokument - danke

Verfasst: 12.11.2008, 12:44
von Gelöscht_redaktion
hotel-encore hat geschrieben:Hej,
[Spaß] Ihr könnt ja auch jeweils mit Endreinigung bestellen und dann beide beim Putzen zuschauen, so mit dampfendem Kaffee vor dem Kamin...

[/Spaß]
Mkh,
Thorsten
finde ich persönlich nicht so lustig !!!!

weil ich nämlich am wochenende ferienhäuser putze... und da bist du schon genug im stress.... ausserdem .... warum sollte ich um touris drum herum putzen ??
und nicht vergessen !!!!!! am abreisetag bis 10 uhr ausziehen un d um 16 uhr wiedr rein ...ist also nix mit zuschauen ..
hilsen
frank
si taccuissis, philosophus mansissis
Verfasst: 12.11.2008, 13:40
von fejo.dk - Henrik
Das die Winterregelung streng kontrolliert wird und das der Vermieter eine hohe Geldstrafe riskiert kann ich nicht bestätigen. Natürlich je nach dem wie man "hoch" interpretiert. Manche vermieten doch problemlos auch im Sommer privat und schwarz.
Das eine Agentur (klein oder groß) mitmachen würde halte ich für undenkbar, aber jemand zu finden der es privat macht, vielleicht weil er die Winterregelung nicht kennt, wäre nicht alt zu schwierig denke ich. Oder eher: weiss ich.
Das ist keine Empfehlung von meiner Seite sich gegen das Gesetzt zu verstößen, sondern ein Kommentar zur angeblich strengen Kontrolle. Am strengsten kontrollieren wohl die Nachbarn.
Verfasst: 12.11.2008, 17:46
von Sollys
Hallo Ferienhausvermittler,
dein Ferienhausvermittlungswissen scheint mir oft sehr rudimentär.
Nix für ungut. Ist nicht gemein gemeint, sondern eine Feststellung.
Du posaunst sehr oft irgendwelche, ¨ich bin mir sicher´s oder ¨das weiss ich¨¨ s heraus, die bei Tageslicht betrachtet nicht ganz das halten, was sie versprechen.
Liebe Grüsse
Susanne
Verfasst: 13.11.2008, 15:05
von hotel-encore
pirat-of-fjord hat geschrieben:hotel-encore hat geschrieben:Hej,
[Spaß] Ihr könnt ja auch jeweils mit Endreinigung bestellen und dann beide beim Putzen zuschauen, so mit dampfendem Kaffee vor dem Kamin...

[/Spaß]
Mkh,
Thorsten
finde ich persönlich nicht so lustig !!!!

weil ich nämlich am wochenende ferienhäuser putze... und da bist du schon genug im stress.... ausserdem .... warum sollte ich um touris drum herum putzen ??
und nicht vergessen !!!!!! am abreisetag bis 10 uhr ausziehen un d um 16 uhr wiedr rein ...ist also nix mit zuschauen ..
hilsen
frank
si taccuissis, philosophus mansissis
Es gibt immer irgendwen, der's nicht witzig findet.
Mvh
Thorsten
Verfasst: 15.11.2008, 15:40
von Mary
Hej julemann,
ich habe Dir vor 3 Tagen eine PN geschickt, falls Du hier noch mal reinschaust, hol sie doch mal ab!
Liebe Grüße
Maria
Verfasst: 15.11.2008, 16:12
von SandraundSven
Also manche Texte sind hier irgendwie verwirrend. Deshalb habe ich in dem angegebenen Dokument mal die passende Stelle rausgesucht:
Die Ferienhäuser dürfen während des Sommerhalbjahres jederzeit bewohnt werden.
Während des Winterhalbjahres (1. Oktober bis 31. März) ist eine Nutzung der Ferienhäuser über
einen längeren Zeitraum nicht zulässig. Insgesamt darf sie in dieser Periode vier Wochen nicht
übersteigen. Ein Ferienhaus kann während eines Jahres also maximal 30 Wochen genutzt
werden. Diese Bestimmungen gelten ebenso für die Vermietung wie die Verleihung eines
Ferienhauses.
Ausgenommen davon sind lediglich Ferienhäuser, für welche die Ganzjahresnutzung
ausdrücklich gestattet wurde. Dies können entweder Häuser sein, die bereits vor Ausweisung
der Sommerhauszone ganzjährig benutzt wurden, oder solche, denen von seiten der Gemeinden
eine Ganzjahresnutzung zuerkannt wurde. Es können auch befristete oder nur auf bestimmte
Personen beschränkte Ausnahmegenehmigungen (dispensation) erteilt werden. Das Recht auf
ganzjährige Nutzung des Ferienhauses haben außerdem Senioren, die das Ferienhaus bereits
mindestens seit acht Jahren besitzen. Als Senioren gelten Personen ab 67 Jahren und Rentner
über dem 60. Lebensjahr
Erstaunlich das viele Ferienhäuser dann in den "Wintermonaten" so günstig sind. Weil ich hätte gedacht das es ja extrem wenige Häuser dann zu vermieten gibt weil zum Beispiel alle im Dezember über Weihnachten etc. Ihre Häuser vermieten. Wenn man dann im Februar zum Beispiel ein Haus mieten möchte sollte das ja ein echtes problem sein - ist es aber nicht, komisch.
Wieso eigentlich Steuerflucht ? Der Staat würde ja viel mehr Geld verdienen wenn es diese Winterregelung nicht gäbe.