Auto mit Deutschem Kennzeichen in DK

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Hina
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Beitrag von Hina »

Hallo Pero,

das Auto muss immer am Wohnsitz angemeldet werden und es ist egal, wo man arbeitet. Bei einer Kontrolle musst Du nachweisen, dass Dein Wohnsitz als Grenzpendler in DE ist und Du hast nichts zu befürchten.

Viele Grüße
Hina
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

pero hat geschrieben:Hallo!
Habe die Diskussion mit Interesse verfolgt, wie ist es aber mit dem Status als Grenzpendler: Es sind wöchentliche Heimfahrten geplant, also kein tägliches Pendeln. Das bedeutet: Hauptwohnsitz weiter in Deutschland, "Nebenwohnsitz" an den Arbeitstagen in Dänemark. Es ist also zunächst kein dauerhafter Umzug geplant, damit entfällt ja wohl auch die Ummeldung des Autos incl. der damit verbundenen Kosten - oder???

Leider ist der KPMG-Link ja auf dänisch, gibt es auch was vergleichbares auf deutsch oder englisch?

Danke für Eure Antworten!
Das geht wenn Du Dich nachweislich weniger als 183 Nächte in DK pro Jahr aufhälst = Grenzpendler bist.
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Hina hat geschrieben:Ich wundere mich immer wieder, warum sich so viele darüber wundern, dass sie bei Wohnsitzverlegung nach DK innerhalb kürzester Frist auch ihr Auto in DK anmelden müssen. Für einen Umzug innerhalb Deutschland gibt es genau die selben Regelungen und da wundert sich kein Mensch.

Dass Fahrten mit fremdländischen Kennzeichen nicht gestattet sind und damit auch kein Versicherungsschutz besteht - mit Ausnahme von offiziell registrierten Mietwagen, bei Unfallhilfe und bei Wohnsitz im Ausland -, hat man eigentlich schon in der Fahrschule gelernt. Das ist in Dänemark nicht anders als in Deutschland.

Hilsen Hina
Das stimmt nicht so ganz. Deutschland ist bei der Ummeldungsfrist von ausländischen PKW bei Gastarbeitern wesentlich toleranter. Der Grund warum DK so scharfe Regelungen hat liegt an der beträchtlchen Zulassungsgebühr, die sich der Fiskus natürlich nur ungern durch duch die Lappen gehen lässt.
Dotty80
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Beitrag von Dotty80 »

Habe selbst schonmal so eine ähnliche Frage gestellt und bekam folgende Antworten:

http://www.dk-forum.de/forum/viewtopic.php?t=14391&highlight=auto
galaxina
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Beitrag von galaxina »

Peter hat geschrieben:natürlich ist es Dir möglich mit deutschen Kennzeichen zu fahren, Du bist ja sicher deutscher Staatsbürger und dann darfst Du das.
Es sind nur die Anderen Nationalitäten die ihre KFZ umschreiben müssen
Peter, es tut mir leid, aber Deine Informationen sind nur halbrichtig. Du hast vergessen, zu erwaehnen, dass die deutschen Steuerbehoerden auf Antrag die fuer das Fahrzeug entrichtete Umsatzsteuer erstatten, falls man in schriftlicher Form erklaert, dass man das Fahrzeug trotz Wohnsitzes in Daenemark, weiterhin mit deutschen Kennzeichen fahren moechte.
g_abriele
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Beitrag von g_abriele »

Auch nicht schlecht ...

wie ist es denn mit den Treibstoffverguenstigungen??
Wenn jemand (Auswanderer-Fragen) oder Fragen zu Fyn beantwortet haben will, versuch ich das gerne per PN (wenn ich kann !)
galaxina
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Beitrag von galaxina »

Gut, dass du fragst Gabriele. Hier gilt von Seiten der daenischen Steuerbehoerden die folgende Regelung: Deutsche, die ihr KFZ nicht ummelden, können die vollen 1,90 DKK pro km fuer alle beruflich und privat veranlassten Fahrten mit dem KFZ absetzen. Vgl. auch http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=133800&vId=202288&search=befordring
g_abriele
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Beitrag von g_abriele »

Das ist gut zu wissen

ist es denn richtig, dass Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen, die die schriftliche Bestaetigung der deutschen Steuerbehoerden vorweisen koennen, berufliche Fahrte auch fuer Strecken unter 21 km geltend machen koennen?
Wenn jemand (Auswanderer-Fragen) oder Fragen zu Fyn beantwortet haben will, versuch ich das gerne per PN (wenn ich kann !)
galaxina
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Beitrag von galaxina »

Ich meine mich erinnern zu koennen, dass es ein hoechstrichterliches Urteil gibt, nach dem die Steuerbehoerden, um die Mobiltaet der Arbeitnehmer zu foerdern, die doppelte Absetzbarkeit ermoeglichen. Dieses stellt nach Meinung des Gerichtes keinen Widerspruch zum Doppelbesteuerungsabkommen dar. Auf jeden Fall sollten alle Zahlungen ans deutsche Finanzamt immer mit dem Vermerk "Unter Vorbehalt" versehen werden.
k7
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Beitrag von k7 »

hej!

habe hier auf den seiten gelesen, dass es eine "183-nächte-regelung" gibt..
d.h. dass ich bei einem aufenthalt in dk unter 183 n im jahr, trotz bopæl, doch ein ausländisches auto fahren darf??

nur mal kurz meine "geschichte" damit ihr besser versteht worums mir geht:

bin (in deutschland aufgewachsene) tschechin = staatsangehörigkeit (die ja keine rolle spielt, wie ich hier schon gelesen habe..) und habe einen festen wohnsitz in tschechien. in dk habe ich auch eine cpr nr, und eine adresse, bin hier als student, volles studium, nicht austausch.

naja, und jetzt die konkrete frage: kann ich mit einem auto mit tschechischen kennzeichen in dk legal fahren, wenn es auf mich gemeldet ist (in cz) und ich mich unter 183 nächten im jahr in dk befinde?

kann mir das jmd. beantworten?

bestens, k
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

k7 hat geschrieben: habe hier auf den seiten gelesen, dass es eine "183-nächte-regelung" gibt..
d.h. dass ich bei einem aufenthalt in dk unter 183 n im jahr, trotz bopæl, doch ein ausländisches auto fahren darf??
Nein umgekehrt.

Wenn Du in DK gemeldet bist, hat Du ja Dein Wohnsitz hier und darfst dann kein ausländisches Auto fahren.

Wenn Du hier nicht gemeldet bist, darfst Du dass im Prinzip. Wenn Du Dich dann aber mehr als 183 Nächte im Jahr hier aufhällst, wird das Finanzamt sagen, dass Dein Wohnsitz DE FACTO in DK liegt.

Um ein Ausländisches Auto Fahren zu dürfen, must Du also erstens Dein Wohnsitz i DK aufgeben und zweitens Dich weniger als 183 Nächte pro Jahr hier aufhalten.
k7
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Beitrag von k7 »

hallo Lars!

danke f.d. antwort.
leuchtet ein, was du schreibst.

das mit den unter 183 tagen krieg ich hin, was ich aber genau meinte, nur vielleicht nicht genug betont habe, dass ich 2 feste wohnsitze habe.. eben in tschechien und dk..
und da ich eben unter 183 tage im jahr in dk bin, also ich nicht eindeutig meinen lebensmittelpunkt hier habe, sondern nur zum studieren hier bin, dachte ich das könnte doch als legal durchgehen.
will es mal so sagen, komme nur zum studieren hier her- dann muss ich auch wo schlafen, deswegen bopæl- und deswegen wär das auch toll mit auto..
können die das echt von nem ausländischen studierenden verlangen, ohne su-einkommen ..
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej,

wenn Du in DK mit Wohnsitz gemeldet bist, ist es unerheblich, ob Du noch anderswo einen Wohnsitz hast oder weniger als 183 Nächte in DK schläfst. Du giltst dann nicht als Grenzpendler und mußt Dein Auto hier anmelden. Wirst Du erwischt, wirds noch viel teurer. Alternaive wäre den Wohnsitz hier in DK abzumelden, dann kannst Du aber auch nicht die Vorteile, die Du wegen des Wohnsitzes hier hast, mitnehmen.

Welchen Sinn sollten es bringen, bei der Autoanmeldung eine einkommensabhängige Regelung zu machen? Die Dänen haben auch keine Wahl und müssen ihr Auto ganz normal teuer kaufen. Der Autoverkäufer fragt die ja auch nicht, ob sie sich das Auto überhaupt leisten können.

Hilsen Hina
k7
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Beitrag von k7 »

hej Hina,

auch dir vielen dank f.d. antwort!
langsam blick ich besser durch..

was meinst du denn so mit vorteilen die man durch einen dänischen wohnsitz hat?

liebe grüsse, k
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

War da nicht mal was, das bei Austauschstudenten die Regelung ausgesetzt werden kann, wenn sie sich nur eine begrenzte Zeit in DK aufhalten? Aber vielleicht verwechsle ich da was
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