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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Enspænder hat geschrieben:bei mir darf man sowas nicht anbringen :P
Stimmt nicht!

Informationsfreiheit ist ein Grundrecht in DK. Nur wenn das gleiche Angebot z.B. in Kabelfernsehen vorhanden ist, kann die Aufstellung einer Satelliten-Antenne untersagt werden. In dem Fall ist es also eigentlich ein Vorteil, wenn Viasat die deutsche Programme rausnehmen.

Du must also einfach drauf bestehen, eine Antenne aufzustellen. Begründen kannst Du es sehr gut damit, dass Du das dritte Programm aus Deiner Heimat sehen willst - das brauchst Du nämlich um Dich zu informieren, damit Du bei Landtagswahlen Deine Stimme abgeben kannst.

Wenn dieses dritte Programm dann nur via Astra verfügbar ist, dann kann Die kein mensch verbieten eine Antenne aufzustellen.
Enspænder
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Beitrag von Enspænder »

naja.. das kann ja sein. aber es steht nun mal in dem vertrag den ich unterschrieben habe ;)
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich vermute, Du meinst den Mietvertrag?

Das heißt aber nicht, dass es so ist, oder das man das nicht anfechten kann. Der Vermieter kann das nur verbieten, wenn er das selbe Informationsangebot auf andere Weise bereitstellen kann. Damit kannst Du gezwungen sein Kabelfernsehen zu nehmen, obwohl das teurer ist.

Wenn aber das entsprechende Informationsangebot nicht anders zur Verfügung steht, dann ist die Bestimmung im Mietvertrag unwirksam.
Enspænder
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Beitrag von Enspænder »

Lars J. Helbo hat geschrieben:Ich vermute, Du meinst den Mietvertrag?

Das heißt aber nicht, dass es so ist, oder das man das nicht anfechten kann. Der Vermieter kann das nur verbieten, wenn er das selbe Informationsangebot auf andere Weise bereitstellen kann. Damit kannst Du gezwungen sein Kabelfernsehen zu nehmen, obwohl das teurer ist.

Wenn aber das entsprechende Informationsangebot nicht anders zur Verfügung steht, dann ist die Bestimmung im Mietvertrag unwirksam.
nein.. es steht in der Hausordnung, und mit dem kauf der wohnung bin ich ja auch indirekt damit einverstanden.

ist ja auch egal. wäre ja dumm jetzt hier stress zu machen wegen tv ;)
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

nur dass vertragsbestimmungen, die gegen geltendes recht verstoßen grundsätzlich nichtig sind (ist zumindest in deutschland so und dürfte in DK wohl genauso gelten)
Berndt

Beitrag von Berndt »

Hier steht es (und ist auch in DK geltend):
1.
Nach herrschender Rechtsprechung ist es dem Mieter gestattet, eine eigene Parabolantenne anzubringen, wenn das Haus weder über eine Gemeinschaftsantenne noch über einen Kabelanschluß verfügt. Voraussetzung ist, daß die Antenne möglichst unauffällig angebracht und fachmännisch installiert ist.

Der Vermieter kann es dem Mieter durch eine Klausel im Mietvertrag nicht untersagen, eine eigene Antenne zu montieren. Eine solche Klausel wäre unwirksam.

Allerdings ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter vor Errichtung der Antenne um Erlaubnis zu fragen. Der Vermieter kann seinerseits bestimmen, wo die Antenne angebracht wird. Der Montageort muß allerdings tauglich sein, insbesondere den Empfang gewährleisten.

2.
Selbst wenn eine Gemeinschaftsantenne oder ein Kabelanschluß vorhanden sein sollte, kann ein ausländischer Mieter eine eigene Antenne montieren, um Heimatprogramme empfangen zu können, sofern das über die vorhandene Antennenanlage oder den Kabelanschluß nicht möglich sein sollte. Das Bundesverfassungsgericht geht sogar noch einen Schritt weiter: Auch wenn über den Kabelanschluß Heimatprogramme des ausländischen Mieters empfangen werden können, darf der Mieter eine eigene Parabolantenne anbringen, um weitere, nicht über Kabel zu empfangende Sender aus der Heimat sehen zu können.

Wenn man ein bißchen diskret sein möchte, kann man sich eventuell [url=http://sat.beitinger.de/unsichtbar.html][HIER][/url] inspirieren lassen.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Jan_K hat geschrieben:nur dass vertragsbestimmungen, die gegen geltendes recht verstoßen grundsätzlich nichtig sind (ist zumindest in deutschland so und dürfte in DK wohl genauso gelten)
Wie bitte ??? :shock: :shock: :shock:

Das glaubst Du hoffentlich nicht selber.

Hier geht es um ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Menschenrechte können nunmal nicht durch Absprache außer Kraft gesetzt werden.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Enspænder hat geschrieben:nein.. es steht in der Hausordnung, und mit dem kauf der wohnung bin ich ja auch indirekt damit einverstanden.
Das spielt keine Rolle. Selbst wenn Du damals damit einverstanden warst, kannst Du jetzt Deine Meinung ändern. Das ist ja z.B. auch leicht zu begründen, wenn die deutsche Programme aus dem Kabelangebot verschwinden.
Enspænder hat geschrieben:ist ja auch egal. wäre ja dumm jetzt hier stress zu machen wegen tv ;)
Das ist eine ganz, ganz andere Sache. Ob Du dein Recht einklagen willst, bleibt natürlich Dich selber überlassen. Aber niemanden sollte hier behaupten, er dürfe an seine Wohnung keine Parabolantenne aufsetzen - weil das stimmt einfach nicht.
Enspænder
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Beitrag von Enspænder »

naja, is ja auch klar, daß man das erstmal nicht anzweifelt wenn es in der hausordnung etc. steht.

ich jedenfalls werde jetzt da nicht vorgehen, da ich mir damit sicher keine freunde machen würde. ;)
oder es würden evt. alle so etwas anbringen und daß das vermieden werden soll kann ich gut verstehen, würde hier echt blöde aussehen..
yousee hat die sender ja noch im angebot :!:
Berndt

Beitrag von Berndt »

@ Enspænder:
Hausordnung oder nicht. Menschenrechte oder nicht. Hast du keinen Balkon oder eine Terrasse :?: Dann kannst du ja ohne Feinde zu bekommen eine der 3 "getarnten" Schüsseln aufstellen, worauf ich gestern hingewiesen habe. [url=http://sat.beitinger.de/unsichtbar.html][Hier][/url] nochmals. Der Klappstuhl mit eingebauter Schüssel ist ja auch eine gute Lösung.
Die Ausführungen sind eventuell geändert worden, aber sie gibt es noch.
Es handelt sich nämlich lediglich darum, daß die Restriktionen sich nur um die sichtbare Montage der Schüssel oder einen eventuellen Eingriff in die Bausubstanz erstrecken dürfen. Und da ist eine der oben erwähnten Aufstellungen ja die Lösung. Es gibt (zwischen LNB - Empfänger) eine Flachkabel, die sich unter einem Fensterrahmen oder Balkontür montieren lässt. Damit sind keinerlei Bohrungen an der Wand oder dem Fenster/Tür notwendig.
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