Stimmt nicht!hp64 hat geschrieben:Ich wohne in Dänemark, bin gemeldet in Dänemark, arbeite in Dänemark, zahle meine Steuern in Dänemark und habe die Erlaubnis in Dänemark auf deutschen Kennzeichen zu fahren!
Der Clou dabei ist gerade, dass Du nicht in DK "wohnst". D.h. Dein Lebensmittelpunkt liegt immer noch in DE - weil die Familie dort leben. Deshalb giltst Du als Pendler.
Du solltest dabei allerdings vorsichtig sein, und auf Dein Pendlerstatus achten. Ich denke, das ist für einige ein Problem. Wenn man so wie Du glaubt, dass man in DK wohnt und fürs fahren mit DE Kennzeichen eine "Ausnahmegenehmigung" hat, dann kann es leicht schief gehen, weil man eben nicht auf den Pendlerstatus achtet.
Beachte auch, was auf dem Formular steht: Du bist selber dafür verantwortlich Skat zu informieren (und gegebenenfalls Dein Auto umzumelden) falls Deine Lebensumstände sich irgendwie ändern.
D.h. wenn Skat in drei Monaten Deine Lebensumstände erneut untersucht und dabei feststellt, dass Du nicht mehr Pendler bist, dann kannst Du Dich nicht auf dieses Papier berufen.