Ausnahmegenehmigung für deutsche KFZ in Dänemark?

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Lars J. Helbo
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Re: @lars

Beitrag von Lars J. Helbo »

hp64 hat geschrieben:Ich wohne in Dänemark, bin gemeldet in Dänemark, arbeite in Dänemark, zahle meine Steuern in Dänemark und habe die Erlaubnis in Dänemark auf deutschen Kennzeichen zu fahren!
Stimmt nicht!

Der Clou dabei ist gerade, dass Du nicht in DK "wohnst". D.h. Dein Lebensmittelpunkt liegt immer noch in DE - weil die Familie dort leben. Deshalb giltst Du als Pendler.

Du solltest dabei allerdings vorsichtig sein, und auf Dein Pendlerstatus achten. Ich denke, das ist für einige ein Problem. Wenn man so wie Du glaubt, dass man in DK wohnt und fürs fahren mit DE Kennzeichen eine "Ausnahmegenehmigung" hat, dann kann es leicht schief gehen, weil man eben nicht auf den Pendlerstatus achtet.

Beachte auch, was auf dem Formular steht: Du bist selber dafür verantwortlich Skat zu informieren (und gegebenenfalls Dein Auto umzumelden) falls Deine Lebensumstände sich irgendwie ändern.

D.h. wenn Skat in drei Monaten Deine Lebensumstände erneut untersucht und dabei feststellt, dass Du nicht mehr Pendler bist, dann kannst Du Dich nicht auf dieses Papier berufen.
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euro-store_123
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Beitrag von euro-store_123 »

hej,

ich lebe auch in Dänemark und die Kosten für Autos nervt mich total an. Niemand der Pendelt muss eine sondergenehmigung haben. ein Pendler kommt daher auch ncith in den Genuss der dänischen sozialleistungen, wie z.Bsp. dem hohen Arbeitslosengeld.
Wer in Dänemark arbeitet und in Deutschland wohnt muss auch damit rechnen, das in dem Falle, wie jetzt z.Bsp., die Arbeitslosenquote der Dänen nach oben schnellt, der Pendler als Vorrang entlassen wird.
Wobei in Dänemark mindestens 25% der Personen ohne Ausbildung ist, was bei dem Volksaufkommen doch ein erheblicher Teil ist.
Aber sonst lebe ich gerne hier.

Hilsen Martin
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