@rallerups
Dann werd ich dich mal aufklären,wegen versicherung.
Man kann in einer gesetzlichen versichung in d(AOK/TKK oder andere)weiterhin versichert bleiben(auf antrag),wenn man von einer vorangegangenen versicherungspflichtigen tätigkeit(angestelltes arbeitsverhältnis)zu einer selbstständigen tätigkeit wechselt.
Man zahlt dann nur seine beiträge kompl.selbst,richtet sich nach dem ca.geschätzten einkommen,was man ca.erwartet,bzw.ist eh ein mindestbetrag fällig u.der ist bei der tkk ca. 180,00 € plus pflegebeitrag,plus zubuchung krankengeld ab 22.tag oder 43.tag
Nach einem jahr wird dann der einkommensteuerbescheid von der kk angefordert u.der beitrag neu berechnet.Danach muß man jedes jahr den aktuellen steuerbescheid f.die berechnung der beiträge neu zusenden.
Zusätzlich kann man noch krankengeldzahlung(im falle eines falles)zubuchen,natürlich mit beitragsaufschlag.
Ab 22.Tag oder 43.Tag,(wie oben schon aufgeführt)bei kk aufenthalt wird sofort bezahlt.
Der vorteil einer freiwilligen versicherung bei einer gesetzlichen ist:die an gehörigen sind beitragsfrei mit versichert.
Bei einer reinen privaten versicherung hast du das nicht,zwar zahlt man evt.,wenn man jung ist,weniger,aber alle familienmitglieder müssen extra versichert werden(ehefrau/mann/kinder.Oft wird auch ein gesundheitscheck gefordert bzw.muß man genauestens seine evt.krankheiten angeben und wenn vorhanden,kommen die diversen aufschläge.
Verschweigt man die und die weisen dir bei einer krankheit "dieses" nach,das schon länger vorhanden,dann guckst du in die röhre u.zahlst deine artzkosten evt.selber.
weiterer vorteil bei der freiwilligen gesetzlichen:
man hat eine kk karte un d es wird genauso abgerechnet,wie bei einem angestellten arbeitsverhältnis(keine vorauskasse)
wegen klärung hatte ich ja gefragt,ob auf selbstständiger basis gearbeitet werden soll.
naja,zum schluß müßten auch noch beiträge in die rentenversicherung bezahlt werden u.ich denke mal,
das alles in d wohl ????da ja nur für halbes jahr????
sowie steuern und auch eine einkommensteuererklärung als selbststängiger ein "muß" ist.
Also muß der std.lohn in dk entsprechend hoch sein,um die kosten zu decken u.auch noch davon leben zu können.
Hoffe,das ich einigermaßen verständlich erklärt habe,evt.auch andere davon profitieren können,weil nicht gewußt!
