Seite 2 von 2

Verfasst: 14.04.2010, 21:16
von r.go57
rallerups hat geschrieben:wenn du dich in deutschland für die zeit freiwillig versicherst (nicht verwechseln mit privat versichern) kostet das ca. 140 € im monat.
und mit den 10% abzügen...na,ja...
da hätte ich mich bei meinem künftigen arbeitgeber VOR meiner kündigung erkundigt was die beinhalten.
bei einem sehr hohem freibetrag ist die steuerlast natürlich bedeutend geringer als der mindeststeuersatz von 38%.
Die quelle oder wie du auf diesen betrag kommst,würde mich mal interessieren.
hier mal ein link zu einer kk mit beiträgen im fall einer freiwilligen versicherung in der gesetzlichen.

http://www.tk-online.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/beitraege-fuer-selbststaendige/200322?view=renderTabelle&tableindex=1

@Orbit

arbeitet ihr dann da auf selbstständiger basis?

Verfasst: 14.04.2010, 21:18
von Orbit
r.go57 hat geschrieben:
rallerups hat geschrieben:wenn du dich in deutschland für die zeit freiwillig versicherst (nicht verwechseln mit privat versichern) kostet das ca. 140 € im monat.
und mit den 10% abzügen...na,ja...
da hätte ich mich bei meinem künftigen arbeitgeber VOR meiner kündigung erkundigt was die beinhalten.
bei einem sehr hohem freibetrag ist die steuerlast natürlich bedeutend geringer als der mindeststeuersatz von 38%.
Die quelle oder wie du auf diesen betrag kommst,würde mich mal interessieren.
hier mal ein link zu einer kk mit beiträgen im fall einer freiwilligen versicherung in der gesetzlichen.

http://www.tk-online.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/beitraege-fuer-selbststaendige/200322?view=renderTabelle&tableindex=1

@Orbit

arbeitet ihr dann da auf selbstständiger basis?
Wir wären bei einem Ferienhausanbieter als saisonarbeiter beschäftigt xD

Verfasst: 14.04.2010, 21:45
von r.go57
Orbit hat geschrieben:
r.go57 hat geschrieben:
rallerups hat geschrieben:wenn du dich in deutschland für die zeit freiwillig versicherst (nicht verwechseln mit privat versichern) kostet das ca. 140 € im monat.
und mit den 10% abzügen...na,ja...
da hätte ich mich bei meinem künftigen arbeitgeber VOR meiner kündigung erkundigt was die beinhalten.
bei einem sehr hohem freibetrag ist die steuerlast natürlich bedeutend geringer als der mindeststeuersatz von 38%.
Die quelle oder wie du auf diesen betrag kommst,würde mich mal interessieren.
hier mal ein link zu einer kk mit beiträgen im fall einer freiwilligen versicherung in der gesetzlichen.

http://www.tk-online.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/beitraege-fuer-selbststaendige/200322?view=renderTabelle&tableindex=1

@Orbit

arbeitet ihr dann da auf selbstständiger basis?
Wir wären bei einem Ferienhausanbieter als saisonarbeiter beschäftigt xD

das is mir schon klar,aber auf selbstständiger basis(heißt,ihr bekommt den ausgehandelten lohn brutto ausbezahlt)oder werdet ihr normal angestellt m.allen abzügen.
weis das euer neuer arbeitgeber nicht?
der arbeitet wohl nicht das erste mal mit saisonarbeitern,oder?


kennst du diese seiten schon?vlt.ist dort was zu finden.

http://pendlerinfo.regionsyddanmark.dk/wm219024

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_6864/DE/LaenderEU/Daenemark/Arbeiten/arbeiten-knoten.html__nnn=true#doc6868bodyText8

Verfasst: 14.04.2010, 21:48
von Orbit
r.go57 hat geschrieben:
Orbit hat geschrieben:
r.go57 hat geschrieben:
Die quelle oder wie du auf diesen betrag kommst,würde mich mal interessieren.
hier mal ein link zu einer kk mit beiträgen im fall einer freiwilligen versicherung in der gesetzlichen.

http://www.tk-online.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/beitraege-fuer-selbststaendige/200322?view=renderTabelle&tableindex=1

@Orbit

arbeitet ihr dann da auf selbstständiger basis?
Wir wären bei einem Ferienhausanbieter als saisonarbeiter beschäftigt xD

das is mir schon klar,aber auf selbstständiger basis(heißt,ihr bekommt den ausgehandelten lohn brutto ausbezahlt)oder werdet ihr normal angestellt m.allen abzügen.
weis das euer neuer arbeitgeber nicht?
der arbeitet wohl nicht das erste mal mit saisonarbeitern,oder?


kennst du diese seiten schon?vlt.ist dort was zu finden.

http://pendlerinfo.regionsyddanmark.dk/wm219024

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_6864/DE/LaenderEU/Daenemark/Arbeiten/arbeiten-knoten.html__nnn=true#doc6868bodyText8
Dann werden wir wohl als "selbstständig" angestellt.
Wir arbeiten nach Stunden jenachdem wie wir gebraucht werden. Haben einen Bruttolohn pro Std.

Verfasst: 14.04.2010, 22:18
von stenbukken
hallo orbit,

mich wuerde mal interressieren, ob ihr nur von dem verdienst aus dem job leben wollt??

welcher ferienhausvermittler ist es denn?

hilsen sabine

Verfasst: 17.04.2010, 13:58
von rallerups
r.go57 hat geschrieben:
rallerups hat geschrieben:wenn du dich in deutschland für die zeit freiwillig versicherst (nicht verwechseln mit privat versichern) kostet das ca. 140 € im monat.
und mit den 10% abzügen...na,ja...
da hätte ich mich bei meinem künftigen arbeitgeber VOR meiner kündigung erkundigt was die beinhalten.
bei einem sehr hohem freibetrag ist die steuerlast natürlich bedeutend geringer als der mindeststeuersatz von 38%.
Die quelle oder wie du auf diesen betrag kommst,würde mich mal interessieren.
hier mal ein link zu einer kk mit beiträgen im fall einer freiwilligen versicherung in der gesetzlichen.

http://www.tk-online.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/beitraege-fuer-selbststaendige/200322?view=renderTabelle&tableindex=1

@Orbit

arbeitet ihr dann da auf selbstständiger basis?
die information habe ich sozu sagen aus erster hand.
nämlich von meiner versicherung.
ich schrieb auch extra FREIWILLIG VERSICHERN; und NICHT PRIVAT:
als selbstständiger müsste er sich ja privat versichern, was natürlich viel teurer ist.
von selbstständig hatte ich aber vorher nichts gelesen.

Verfasst: 17.04.2010, 14:59
von r.go57
@rallerups


Dann werd ich dich mal aufklären,wegen versicherung.
Man kann in einer gesetzlichen versichung in d(AOK/TKK oder andere)weiterhin versichert bleiben(auf antrag),wenn man von einer vorangegangenen versicherungspflichtigen tätigkeit(angestelltes arbeitsverhältnis)zu einer selbstständigen tätigkeit wechselt.
Man zahlt dann nur seine beiträge kompl.selbst,richtet sich nach dem ca.geschätzten einkommen,was man ca.erwartet,bzw.ist eh ein mindestbetrag fällig u.der ist bei der tkk ca. 180,00 € plus pflegebeitrag,plus zubuchung krankengeld ab 22.tag oder 43.tag
Nach einem jahr wird dann der einkommensteuerbescheid von der kk angefordert u.der beitrag neu berechnet.Danach muß man jedes jahr den aktuellen steuerbescheid f.die berechnung der beiträge neu zusenden.
Zusätzlich kann man noch krankengeldzahlung(im falle eines falles)zubuchen,natürlich mit beitragsaufschlag.
Ab 22.Tag oder 43.Tag,(wie oben schon aufgeführt)bei kk aufenthalt wird sofort bezahlt.
Der vorteil einer freiwilligen versicherung bei einer gesetzlichen ist:die an gehörigen sind beitragsfrei mit versichert.

Bei einer reinen privaten versicherung hast du das nicht,zwar zahlt man evt.,wenn man jung ist,weniger,aber alle familienmitglieder müssen extra versichert werden(ehefrau/mann/kinder.Oft wird auch ein gesundheitscheck gefordert bzw.muß man genauestens seine evt.krankheiten angeben und wenn vorhanden,kommen die diversen aufschläge.
Verschweigt man die und die weisen dir bei einer krankheit "dieses" nach,das schon länger vorhanden,dann guckst du in die röhre u.zahlst deine artzkosten evt.selber.

weiterer vorteil bei der freiwilligen gesetzlichen:
man hat eine kk karte un d es wird genauso abgerechnet,wie bei einem angestellten arbeitsverhältnis(keine vorauskasse)


wegen klärung hatte ich ja gefragt,ob auf selbstständiger basis gearbeitet werden soll.

naja,zum schluß müßten auch noch beiträge in die rentenversicherung bezahlt werden u.ich denke mal,
das alles in d wohl ????da ja nur für halbes jahr????
sowie steuern und auch eine einkommensteuererklärung als selbststängiger ein "muß" ist.
Also muß der std.lohn in dk entsprechend hoch sein,um die kosten zu decken u.auch noch davon leben zu können.


Hoffe,das ich einigermaßen verständlich erklärt habe,evt.auch andere davon profitieren können,weil nicht gewußt! :)

Verfasst: 20.04.2010, 14:25
von Orbit
Was ist denn der Unterschied wenn man als "Selbstsändiger" oder "Angestellter" in DK Saisonarbeit macht?

Verfasst: 20.04.2010, 21:28
von Hafra
hej
wie in D auch: in der Versteuerung seiner Abzuege....
dh wenn der AG f Dich nur die 8% AM (was ja den von dir vorgebenen 10% passen wuerde) abfuehrt musst du den Rest entsprechend den Gestzen selber abführen.
Was mich aber wundert ist, das du als Selbstaendiger hier in DK ebenso eine CVR Nr (entsprechend CPR) bräuchtest, oder setzt voraus das Du dich in D halt selber drum kümmerst aber das ist ja ne Baustelle wo du dich anscheinend dich nicht auskennst.
Pass auf das Du dich nicht der Steuerhinterziehung schuldig machst, frag lieber nen Steuerberater od FA wie das zu händeln ist ( gerade in Bezug auf D = Scheinselbstständigkeit)

bei Fragen auch gerne PN

hejhej
Hafra

Verfasst: 21.04.2010, 00:37
von Hina
Ich denke, hier wird etwas verwechselt. Ein Selbständiger ist man, wenn man auf eigene Rechnung arbeitet und das setzt voraus, dass man ein Gewerbe hat. Dann gibt es auch keine CPR, sondern eine CVR. Der Auftraggeber bezahlt dann die gestellte Rechnung mit samt Moms und sonst nichts. Der Selbständige muss sich um seine steuerliche Abrechnung und Versicherung selbst kümmern.

Das scheint hier allerdings nicht zuzutreffen, wäre auch in dem Bereich unüblich. Mir sieht das eher so aus, als gehe es hier um einen ganz typischen Saisonarbeitsvertrag. Das setzt ja nicht voraus, dass man eine vertraglich geregelte Arbeitszeit hat, sondern der Lohn wird meist auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet. Dann muss der Arbeitgeber auch die 8 % AM abführen, der Arbeitnehmer die Steuern, in dem Fall in Deutschland, abführen. Da man nur zeitweilig in DK arbeitet und nicht mehr als 183 Nächte in DK bleibt, läuft das genauso wie bei den "normalen" Grenzpendlern. Die Steuern zahlt man in DE, bekommt aber in DK eine CPR und ist auch krankenversichert (ohne dass Beiträge zu zahlen sind). Das geht aber nicht automatisch, sondern man muss erst mit dem Saisonvertrag zum Skat der Kommune des Arbeitgebers, beantragt dort die CPR, die man dort auch sofort bekommt. Hat man den Vertrag schon, kann man das auch von Deutschland aus zusammen mit dem Antrags-Formular (irgendwo im Internet ist das auch downloadbar) hinfaxen und bekommt die CPR nach DE geschicht. Dann geht man in DK zur Kommune des Arbeitgebers und beantragt dort einen sygeforsikringsbevis. Man bekommt dort das Formular E106. Das muss von der Krankenkasse in DE ausgefüllt werden und dann gibt man das wieder bei der Kommune in DK ab und erhält den sygeforsikringsbevis (das ist nicht die gelbe sundhedskort). Damit ist dann geregelt, dass man für diese Zeit in DK auch in DE zum Arzt gehen kann und die deutsche Krankenkasse mit der dänischen Kommune abrechnet, ohne dass in DE Beiträge gezahlt werden, da man für die Zeit in DK versichert ist. Ist der Vertrag beendet, ist man wieder in DE beitragspflichtig.

Hilsen Hina