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Verfasst: 19.05.2010, 19:57
von rallemann
Smiley22 hat geschrieben:In Deutschland kann man 2 Monate im Rückstand sein bevor gekündigt werden kann
neee, eine fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses kann ich auch bei einer Monatsmiete Rückstand aussprechen!!

Was du meinst ist die "fristlose Kündigung des MV nach § 543 BGB"??!!

Leider kenne ich mich nur mit deutschem Wohnungsrecht etwas aus würde dir aber auch empfehlen, dich an einen dänischen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden!! Damit bist du auf jeden Fall auf der sichereren Seite....

Ich denke du wirst auch keinen deutschen Anwalt finden, der sich zum einen mit dem dänischen Mietrecht auskennt und wenn er sich damit auskennt bräuchte er eine Zulassung an deinem zuständigen dänischen Gericht....

Evtl. sollte ich mich ja noch im dänischen Mietrecht nachschulen lassen und dann wandere ich doch nach DK aus :roll:

Verfasst: 17.06.2010, 07:24
von Joerg
Ich denke du wirst auch keinen deutschen Anwalt finden, der sich zum einen mit dem dänischen Mietrecht auskennt und wenn er sich damit auskennt bräuchte er eine Zulassung an deinem zuständigen dänischen Gericht....
Ich glaube nicht, dass die deutschen Anwälte in Kopenhagen nur ihre Freizeit vertreiben. Wenn sie dort Kanzleien haben, dann haben sie bestimmt auch eine Zulassung für Dänamark. Oder meinst Du, die warten alle nur auf Klienten, die jemanden in Deutschland verklagen wollen?

Gruss

Jørg