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SKAT
Verfasst: 21.06.2010, 23:15
von AxelN
Hej sammen,
also ehrlich gesagt kenne ich das auch so, dass Bürger mit Sitz in DK keine Autos fahren dürfen, die nicht in DK zugelassen sind (wegen der [url=http://www.zusammenaufreisen.de/daenemark/ueber_daenemark/typisch_daenisch/registreringsafgift.php]Registrierungsabgabe[/url], soweit ich das verstanden habe).
Das haben mir schon einige bestätigt, die in DK wohnen oder gewohnt haben. Allerdings habe ich bislang noch keine belastbare Quelle (Gesetzt oder Erläuterung o.ä.) dafür gefunden. Oder mein Dänisch reicht noch nicht dafür

.
Kann das jemand aufklären?
Mange tak i forvejen.
AxelN
Verfasst: 21.06.2010, 23:23
von Lars J. Helbo
Dann lies mal hier:
http://dasu.regado-dev.dk/media/filebank/org/registreringsbekendtgoerelsen_201207.pdf
(Ab §17)
Es gibt allerdings in diesem Fall eine Ausnahmemöglichkeit:
§ 21. SKAT kan tillade, at en person med bopæl her i landet fører et udenlandsk køretøj på færdselslovens område i
følgende tilfælde:
1) Køretøjet køres i transit direkte fra indførselsstedet til udførselsstedet.
2) Køretøjet i henhold til en forsikringsaftale er stillet til rådighed for den pågældende person, efter at vedkommendes eget
køretøj er havareret i forbindelse med kørsel uden for landet, og køretøjet køres direkte fra grænsen til bopælen og videre til
afleveringsstedet.
Stk. 2. Tilladelsen skal medbringes under kørsel på færdselslovens område og på forlangende vises til politiet eller SKAT.
Also, vorher Antrag stellen, direkt in Transit fahren und Genehmigung mitbringen. Du darfst also z.B. NICHT Deine eigene Wohnung unterwegs besuchen.
Verfasst: 21.06.2010, 23:32
von Landpostbud3220
Mange tak
Verfasst: 21.06.2010, 23:35
von AxelN
Hej Lars,
det gik rigtigt hurtigt, mange tak skal du have!
Bekendtgørelse om registrering af køretøjer mv hat geschrieben:§ 13. En person med bopæl her i landet må ikke føre et udenlandsk motorkøretøj på færdselslovens område, medmindre
kørslen sker som nævnt i §§ 14 - 21.
Also dürfen Personen mit Wohnsitz in DK ausländische Fahrzeuge nicht führen, außer wie in den §§ 14 - 21 erwähnt. Da geht es um bestimmte gewerbliche Fahrzeuge wie Lieferfahrzeuge, Busse, Taxi und die von Dir erwähnte Transitregelung. Habe ich jetzt aber nicht komplett gelesen.
Aber meine Frage ist damit mal beantwortet.
Hilsen
AxelN
Verfasst: 21.06.2010, 23:46
von Lars J. Helbo
Ausnahme ist auch ein Mietwagen - aber nur in dem Fall, wo man im Ausland mit sein eigener Wagen eine Panne hatte. Dann darf man mit ein Mietwagen direkt nach hause fahren, sonst nicht - egal was Landpostbud meint

Verfasst: 21.06.2010, 23:54
von AxelN
Lars J. Helbo hat geschrieben:Ausnahme ist auch ein Mietwagen - aber nur in dem Fall, wo man im Ausland mit sein eigener Wagen eine Panne hatte. Dann darf man mit ein Mietwagen direkt nach hause fahren, sonst nicht.
Ich habe die Ausnahmen mittlerweile gelesen und kann auch sagen: Mietwagen finde ich nicht darunter. Schon erstaunlich, wieviele Gedanken sich SKAT um so eine (aus deutscher Sicht) Lappalie machen muss. Wenigstens darf der Werktstattdienst mein kaputtes Auto zum Ferienhaus bringen

. Dumm nur, dass es noch nie kaputt gegangen ist

.
Aber schon klar, sonst könnte man sich die Registrierungsabgabe glatt sparen.
Verfasst: 22.06.2010, 00:01
von Landpostbud3220
ist halt alles eine frage der auslegung und der kontrollen..........

Also ich hab ja auch noch en Deutschen Pass und Meldeadresse und den Pass würde ich dann auch zeigen bei den Kontrollen und ich mach ja auch nur Urlaub hier

Nur mal so...
Verfasst: 22.06.2010, 06:26
von AxelN
Landpostbud3220 hat geschrieben:ist halt alles eine frage der auslegung und der kontrollen..........
[url]http://www.dr.dk/Regioner/Vest/Nyheder/MidtVest/2009/11/10/114408.htm[/url]
Nur ein Beispiel aus dem letzten Jahr...
Verfasst: 22.06.2010, 16:53
von Jan_K
wäre es erlaubt, als däne mit deutschen mietwagen in DK zu fahren, dann würde ich morgen sofort eine langzeitvermietung für deutsche fahrzeuge in DK eröffnen und mich damit wahrscheinlich dumm und dämlich verdienen
die ausnahmeregelung mit dem pannenersatzfahrzeug gilt soweit ich weiß dann auch nur für den direkten weg von der grenze zum wohnort und wieder zurück, um den mietwagen wieder zurückzubringen, selbst zwischendurch mit dem wagen mal zur arbeit oder zum einkaufen fahren ist nicht erlaubt (ansonsten würde ich morgen eine werkstatt für dänische rostlauben mit seeeeeeeeeeeeeeeehhhhhhhhhhhhhhhhr langen wartezeiten und 1a werkstattersatzwagen eröffnen)
Verfasst: 22.06.2010, 19:20
von Boerner
hi,
na da ist ja noch einiges dazugekommen

Ich denke ich werde wohl auf diese Urlaubsart verzichten. Schade und lächerlich. Aber was will man machen...Danke für die Hilfe
Gruss
Björn
Verfasst: 22.06.2010, 19:48
von Jan_K
wieso? versuch es doch mal mit der transitgenehmigung
Verfasst: 22.06.2010, 21:20
von Landpostbud3220
warum sollte ich als Bürger mit Wohnsitz in DK mit einem Mietwagen aus D nicht nach N oder S reisen dürfen ? Wer sollte denn dort auf die idee kommen mein oder das KFZ in N oder S zu beschlagnahmen wo ich ja noch nicht mal einen Wohnsitz dort hätte ?? Und was ist denn mit den vielen Seeländern die alle in Schweden "WOHNEN" bzw. sich dort eine Meldeadresse Organisiert haben um der Afgift zu entgehen ??? Drückt man da beide Augen zu......

Aber im Gegenzug beschwert man sich über für viele Deutsche Platten.........

Verfasst: 22.06.2010, 22:09
von Ralph
Wenn mit dem Auto via Sassnitz Trelleborg nach Schweden eingereist wird, sollte ja wohl alles legal sein. Als Däne darf ich ja wohl Leihwagen im Ausland fahren!!! Egal ob in Kenia oder eben Schweden, Norwegen...
Verfasst: 22.06.2010, 22:36
von Landpostbud3220
also so sicher bin ich mir da nicht mehr, ich überlege auch schon meine Zigaretten nicht mehr in Tschechien zu kaufen weil ich dann hier in DK wegen Steuerbetrug in den Kerker geworfen werde...........

Gerichtsurteil gefunden
Verfasst: 22.06.2010, 23:24
von AxelN
Landpostbud3220 hat geschrieben:Wer sollte denn dort auf die idee kommen mein oder das KFZ in N oder S zu beschlagnahmen wo ich ja noch nicht mal einen Wohnsitz dort hätte ??
Gerade gefunden: [url]http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=1641313[/url]
Sind zwei Urteile drin vom 24. Januar 2007. Beide wegen registreringsafgift. Urteil im ersten Fall:
Thi kendes for ret
Tiltalte T skal straffes med fængsel i 40 dage og en bøde på 125.000 kr.
Fængselsstraffen skal ikke fuldbyrdes, hvis tiltalte overholder følgende betingelse:
1) Tiltalte må ikke begå noget strafbart i en prøvetid på 2 år fra i dag.
Forvandlingsstraffen for bøden er fængsel i 40 dage.
Tiltalte skal betale sagens omkostninger.
Also 125.000 Kr Strafe und 40 Tage Gefängnis auf Bewährung. Interessant ist der Bezug zu Schweden. Da gab es nämlich Rechtshilfe:
Ved politiets besøg i Sverige den 24. februar 2005 var de 2 huse på ... (det gule og det blå hus) ubeboet
Beim Besuch durch die Polizei in Schweden wurden das gelbe und blaue Haus
(angegebene Wohnadresse) nicht bewohnt vorgefunden.
Das zweite Urteil endet mit Freispruch. Aber auch hier ein Bezug zu Schweden. Maßgeblich für die Anschuldigung war eine Zeugenaussage aus Schweden:
V.1 har supplerende forklaret, at han har boet i ...4, Sverige siden 1998. Tiltalte flyttede ind i det gule hus, ...4, Sverige, i begyndelsen af november eller i slutningen af oktober 2003...
Wenn es die Ausgangsfrage auch nicht genau trifft: Hilfe aus Schweden ist wohl nicht so ungewöhnlich. Und wo ein Kläger, da dann doch ein Richter

.