Nochmal Tagfahrlicht.
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Noch einmahl: Es ist jetzt in Dänemark gestattet mit Tagfahrlichtern ohne rücklichtern zu fahren. (aber nicht Abblendlicht ohne Rücklichtern. Dass war in April 2008 geändert, weil EU beschlossen hat, alle neue fahrzeugen ab 2011 mit diese lichter ausstatten.
Quelle Hier:
[url]http://www.dinepenge.dk/bil/artikel/korelys-kun-nodvendigt-foran-om-dagen[/url]
Quelle Hier:
[url]http://www.dinepenge.dk/bil/artikel/korelys-kun-nodvendigt-foran-om-dagen[/url]
<chrismo1 hat geschrieben:Noch einmahl: Es ist jetzt in Dänemark gestattet mit Tagfahrlichtern ohne rücklichtern zu fahren. (aber nicht Abblendlicht ohne Rücklichtern. Dass war in April 2008 geändert, weil EU beschlossen hat, alle neue fahrzeugen ab 2011 mit diese lichter ausstatten.
Quelle Hier:
[url]http://www.dinepenge.dk/bil/artikel/korelys-kun-nodvendigt-foran-om-dagen[/url]
Was den das für einer der das geschrieben hat??? Nicht ein Hinweis auf geltendes Dänische recht ,eben nur ansartweise bezug genommen auf Europäisches Recht...und das ist nun mal nicht eins zu eins hier gültig... und was denn wohl die Politi zu dir sagst die hinter dir gefahren ist als du so ohne Rücklichter rumgefahren bist...

Wer Wind säht, wird Sturm ernten.
Kirmeslichter
Die Kirmesbeleuchtung, die manch deutscher PKW-Bolide neuerdings mit Tagfahrlichtern verwechselt, fängt an gefährlich zu werden.
Heute auf der Rückfahrt aus Frankreich im strömenden Regen und Gewitterschauern waren die heizenden Herrschaften mit ihren Diodenkettchen kaum zu sehen im Rückspiegel!
Nicht mal die Gischtfahnen durchdringen die Funzeln - das sollte möglichst bald wieder abgeschafft und durch echtes Licht ersetzt werden.
Heute auf der Rückfahrt aus Frankreich im strömenden Regen und Gewitterschauern waren die heizenden Herrschaften mit ihren Diodenkettchen kaum zu sehen im Rückspiegel!
Nicht mal die Gischtfahnen durchdringen die Funzeln - das sollte möglichst bald wieder abgeschafft und durch echtes Licht ersetzt werden.
@ chrismo1,
noch einmal dein LInk ist von ner stink normalen Privat Person geschrieben und verweist auch auf keine Rechtliche Sachen. In DK ist Tagfahrlicht nur in der Skandinavischen schaltung erlaubt, das heist tagfahrlicht vorn und beleuchtung hinten. Wenn du das nicht glaubst google selbst oder besser nochgehe doch einfach selbst zur nächsten politi station und frage selber nach. Ich habe nen Arbeitskolegen gefragt dessen Vater hier Polizist ist und erhielt eben diese meine geschrieben Info. Und der sollte es wohl wissen....
noch einmal dein LInk ist von ner stink normalen Privat Person geschrieben und verweist auch auf keine Rechtliche Sachen. In DK ist Tagfahrlicht nur in der Skandinavischen schaltung erlaubt, das heist tagfahrlicht vorn und beleuchtung hinten. Wenn du das nicht glaubst google selbst oder besser nochgehe doch einfach selbst zur nächsten politi station und frage selber nach. Ich habe nen Arbeitskolegen gefragt dessen Vater hier Polizist ist und erhielt eben diese meine geschrieben Info. Und der sollte es wohl wissen....
Wer Wind säht, wird Sturm ernten.
Hej in die Runde, in unserem letzten Urlaub sahen wir auch dänen die ohne Licht fuhren, aber auch unheimlich viele Deutsche, die das offensichtlich nicht störte... Traurig das man sich so in einem anderen Land zeigen muss... Ich deutscher du nix!
Wie hier zu lande... Mich lässt so etwas mittlerweile kalt. Ich sag dazu nur noch: Fahr, aber fahr mit Gott, und wenn es bestellt ist, ist der nächste Baum dein
Hilsen Kai
Wie hier zu lande... Mich lässt so etwas mittlerweile kalt. Ich sag dazu nur noch: Fahr, aber fahr mit Gott, und wenn es bestellt ist, ist der nächste Baum dein

Hilsen Kai
Hej,
ich habe vor ein paar Jahren mal bei der Verkehrsabteilung der dänischen Reichspolizei nachgefragt, und da hieß es, die Rücklichter müßten auch tagsüber brennen. Allerdings ist das wie gesagt nicht mehr ganz aktuell.
Es auf einmal zu erlauben, daß tagsüber die Rücklichter nicht mehr leuchten müssen, ist absoluter Unfug, aber so wie ich es verstanden habe, ist es in DK wegen der ab 2011/2012 geltenden EU-Anweisung seit Kurzem eben doch erlaubt (danke an die Herren in Brüssel
):
"Bekendtgørelse om detailforskrifter for køretøjers indretning og udstyr
(...)
6.12 Kørelys
6.12.001 Generelle bestemmelser
(...)
(3) Anvendes
a) nærlyslygter eller
b) tågeforlygter som kørelys, skal påbudte lygter til markering tænde samtidig.
c) kørelyslygter eller
d) nærlyslygter med reduceret spænding som kørelys, kan baglygter og andre lygter til markering tænde samtidig."
(Quelle: [url]http://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=130888[/url])
Wohingegen es 2007 noch hieß:
"(3) Anvendes
a) nærlyslygter eller
b) tågeforlygter som kørelys, skal påbudte lygter til markering tænde samtidig.
c) kørelyslygter eller
d) nærlyslygter med reduceret spænding som kørelys, skal påbudte baglygter tænde samtidig, og andre lygter til markering kan tænde samtidig."
(Quelle: [url]http://www.fstyr.dk[/url]/...)
Allerdings sind das, wie ich das verstanden habe, Zulassungsvoraussetzungen, die in DK zugelassene Fahrzeuge erfüllen müssen, Vorschriften über das Handeln im Straßenverkehr ergeben sich daraus nicht zwingend.
Und dieses: [url]http://www.erhvervsbladet.dk/transport-logistik/lovligt-koere-uden-lys-i-baglygterne[/url]
Vielleicht hat ja jemand noch weitere definitive Infos.
Kopfschüttelnd
Alexander
ich habe vor ein paar Jahren mal bei der Verkehrsabteilung der dänischen Reichspolizei nachgefragt, und da hieß es, die Rücklichter müßten auch tagsüber brennen. Allerdings ist das wie gesagt nicht mehr ganz aktuell.
Es auf einmal zu erlauben, daß tagsüber die Rücklichter nicht mehr leuchten müssen, ist absoluter Unfug, aber so wie ich es verstanden habe, ist es in DK wegen der ab 2011/2012 geltenden EU-Anweisung seit Kurzem eben doch erlaubt (danke an die Herren in Brüssel

"Bekendtgørelse om detailforskrifter for køretøjers indretning og udstyr
(...)
6.12 Kørelys
6.12.001 Generelle bestemmelser
(...)
(3) Anvendes
a) nærlyslygter eller
b) tågeforlygter som kørelys, skal påbudte lygter til markering tænde samtidig.
c) kørelyslygter eller
d) nærlyslygter med reduceret spænding som kørelys, kan baglygter og andre lygter til markering tænde samtidig."
(Quelle: [url]http://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=130888[/url])
Wohingegen es 2007 noch hieß:
"(3) Anvendes
a) nærlyslygter eller
b) tågeforlygter som kørelys, skal påbudte lygter til markering tænde samtidig.
c) kørelyslygter eller
d) nærlyslygter med reduceret spænding som kørelys, skal påbudte baglygter tænde samtidig, og andre lygter til markering kan tænde samtidig."
(Quelle: [url]http://www.fstyr.dk[/url]/...)
Allerdings sind das, wie ich das verstanden habe, Zulassungsvoraussetzungen, die in DK zugelassene Fahrzeuge erfüllen müssen, Vorschriften über das Handeln im Straßenverkehr ergeben sich daraus nicht zwingend.
Und dieses: [url]http://www.erhvervsbladet.dk/transport-logistik/lovligt-koere-uden-lys-i-baglygterne[/url]
Vielleicht hat ja jemand noch weitere definitive Infos.
Kopfschüttelnd
Alexander