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Verfasst: 03.08.2010, 18:49
von Jørg
es gibt -dank DF- auch noch weitere merkwürdige Regelungen, wie zB. die 24-Jahres-Regelung für den Nachzug von ausländischen Ehepartnern.
Angeblich, um Zwangsehen zu verhindern, aber 2 Drittel der Betroffenen sind Dänen mit ausländischen Partnern. Viele sind deshalb nach Malmø gezogen und pendeln jetzt nach Kbh. DF fordert jetzt die Eröhung dieser obskuren Grenze auf 28 Lebensjahre.
Hilsen Jørg
Verfasst: 07.08.2010, 01:36
von Hina
annikade hat geschrieben:Lizzy hat geschrieben:Doppelte Staatsangehörigkeit heist das man in Deutschland als Deutscher gemeldet ist und in Dänemark als Däne.
Nee, das heißt es eigentlich nicht. Es ginge (rein theroetisch natürlich) ja auch umgekehrt.
Doch das ist richtig, denn Mehrstaatler stehen in dem jeweiligen Land NUR in deren Recht. Das heißt als Deutsch-Däne z.B. in Deutschland mit der deutschen Staatsangehörigkeit und in Dänemark mit der dänischen Staatsangehörigkeit. Sie werden gegenseitig nicht als Ausländer behandelt, egal, ob sie jemals dort wohnten und egal, ob sie überhaupt die Sprache sprechen. Sie stehen auch nicht unter dem diplomatischen Schutz des jeweils anderen Staates. Das heißt auch, ein Mehrstaatler muss sich z.B. in DE mit deutschen und in DK mit dänischen Papieren ausweisen. Viele verzichten ja gerne auf Papiere eines der beiden Länder. Das ist auch kein Problem, wenn man z.B. in ein Drittland einreist. Reist man aber in ein Land, deren Staatsangehörigkeit man hat, muss man sich auch mit "inländischen" Papieren ausweisen können, d.h. man muss mindestens einen Ausweis/ID-Karte oder Pass dieses Landes besitzen. Das wissen viele nicht und da kann es ganz schnell mal Probleme z.B. bei einer Zoll- oder Verkehrskontrolle geben. Bei Routinekontrollen wird das nicht so eng gesehen, wird auch in der Regel nicht überprüft, ob man Mehrstaatler ist. Verstößt man aber gegen die Gesetze dieses Landes, weil man vielleicht vom Zoll wegen Nichtangabe von anmeldepflichtigen Waren erwischt wird oder einen derben Verkehrsverstoß begeht und man landet womöglich vor Gericht, ist mit der Kulanz in der Regel Schluss. Dann gibt es wegen der fehlenden inländischen Papiere auch noch einen obendrauf.
Hilsen Hina