Verfasst: 25.10.2010, 22:42
Nochmal für die Ratschlagsresistenten:
Eingetrieben werden können nur öffentlich-rechtliche Tickets.
Nicht aber die von den Parkplatzbetreibern der dänischen
Discounter etc.
Wer da zahlt ist selbst schuld !
Um den eintreiben zu können, müssten Sie erst in DK ein
Gerichtsverfahren betreiben und Recht bekommen.
Danach müssten Sie in D ein Gerichtsverfahren betreiben,
dessen Verlauf so sicher ist wie die Konsistenz eines Topfes
Wackelpudding. Und wenn sie in der ersten Instanz gewinnen
würden, käme die Revision und ...
Nicht umsonst haben diese Inkassobüros noch nicht einen
einzigen Fall bis zum bitteren Ende (BGH) durchgefochten.
Auch ich parke mittlerweile (auch in D) nur noch mit Scheibe
auf Parkplätzen, welcher Art auch immer.
Aber nochmal: Wer da zahlt ist selbst schuld
Bis denne,
Hoerky
Eingetrieben werden können nur öffentlich-rechtliche Tickets.
Nicht aber die von den Parkplatzbetreibern der dänischen
Discounter etc.
Wer da zahlt ist selbst schuld !
Um den eintreiben zu können, müssten Sie erst in DK ein
Gerichtsverfahren betreiben und Recht bekommen.
Danach müssten Sie in D ein Gerichtsverfahren betreiben,
dessen Verlauf so sicher ist wie die Konsistenz eines Topfes
Wackelpudding. Und wenn sie in der ersten Instanz gewinnen
würden, käme die Revision und ...
Nicht umsonst haben diese Inkassobüros noch nicht einen
einzigen Fall bis zum bitteren Ende (BGH) durchgefochten.
Auch ich parke mittlerweile (auch in D) nur noch mit Scheibe
auf Parkplätzen, welcher Art auch immer.
Aber nochmal: Wer da zahlt ist selbst schuld

Bis denne,
Hoerky