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Verfasst: 17.11.2010, 20:56
von Landpostbud3220
@Lars,
also ist Aktive Sterbehilfe erlaubt............hätte ich jetzt nicht erwartet.

Verfasst: 17.11.2010, 21:22
von Lars J. Helbo
Ist wohl Definitionsfrage. Das was erlaubt ist, gilt in DK nur als passiver Sterbehilfe.

Verfasst: 17.11.2010, 21:33
von dina
Wenn der im sterben liegende Patient eben eine so starke Dosis Morfin benötigt um schmerzfrei zu sein,kann das natürlich das Sterben beschleunigen.
1. Priorität ist die Schmerzfreiheit, also nicht unnötig zu leiden,möglichst in Absprache mit den Angehörigen.

Verfasst: 17.11.2010, 21:46
von Landpostbud3220
@Lars,
der von Dir zitierte Gesetzestext liest sich aber eindeutig als aktive Sterbehilfe. Denn die Menge an Schmerzstillenden Medikamenten ist ja daran nicht begrenzt.

Verfasst: 17.11.2010, 22:14
von Lars J. Helbo
Ja, das ist eben die Definitionsfrage. Hier ist man der Meinung: Aktiver Sterbehilfe wäre es erst dann, wenn der Tot des Patientens als Ziel definiert wäre. Und so ist es ja nicht. Der Ziel ist, den Patienten Schmerzfrei zu halten. Falls dabei das Leben etwas verkürzt wird, dann ist dies ein erlaubter Begleitumstand - mehr nicht. Deshalb gilt es hier immer noch als passiver Sterbehilfe.

Verfasst: 17.11.2010, 22:28
von Landpostbud3220
@Lars,
also eine rein juristische Auslegung............. :wink: