Hallo Johanna,
das ist nicht ganz richtig.
17.500 Euro ohne Umsatzsteuer stimmt, aber in die Einkommensteuer geht der Gewinn aus dieser Betätigung ganz normal mit ein.
Wobei die 17.500-Grenze eine Einnahmen-Grenze ist, einkommensteuerlich zählt natürlich der Gewinn und nicht die Einnahmen.
kh
bornholmfan
Nebenberufliches Gewerbe anmelden - Tipps gesucht!!
Hallo Hina,
das hört sich so an, als ob Du da genau Bescheid weißt. Aber irgendwie ist das bei uns anders [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/k030.gif[/img]
Mein Mann hat ein Kleingewerbe und arbeitet außerdem hauptberuflich. Der Steuerberater hat uns gesagt, dass diese 17.500,00 € auch einkommensteuerfrei sind (aus dem Grund hab ich mir das ja auch zusammengereimt mit den ca. 400,00 €, die man monatlich steuerfrei dazuverdienen darf). Wir haben auch noch nie etwas an FA zahlen müssen. Deshalb ist mir die ganze Sache jetzt auch etwas unverständlich
Bitte die Allgemeinheit um Entschuldigung für die Abweichung vom Thema [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/a075.gif[/img]
LG
Johanna
das hört sich so an, als ob Du da genau Bescheid weißt. Aber irgendwie ist das bei uns anders [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/k030.gif[/img]
Mein Mann hat ein Kleingewerbe und arbeitet außerdem hauptberuflich. Der Steuerberater hat uns gesagt, dass diese 17.500,00 € auch einkommensteuerfrei sind (aus dem Grund hab ich mir das ja auch zusammengereimt mit den ca. 400,00 €, die man monatlich steuerfrei dazuverdienen darf). Wir haben auch noch nie etwas an FA zahlen müssen. Deshalb ist mir die ganze Sache jetzt auch etwas unverständlich

Bitte die Allgemeinheit um Entschuldigung für die Abweichung vom Thema [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/a075.gif[/img]
LG
Johanna
Danke für die Info! Ich seh schon, das kann also nur daran liegen, dass wir immer unter diesen Freibetrag gelegen haben, und deshalb nichts zahlen mussten.bornholmfan hat geschrieben:Hallo Johanna,
das ist nicht ganz richtig.
17.500 Euro ohne Umsatzsteuer stimmt, aber in die Einkommensteuer geht der Gewinn aus dieser Betätigung ganz normal mit ein.
Wobei die 17.500-Grenze eine Einnahmen-Grenze ist, einkommensteuerlich zählt natürlich der Gewinn und nicht die Einnahmen.
kh
bornholmfan
So, jetzt mach ich mich aber bei diesem Thema vom Acker, war OT genug

LG
Johanna
Hallo Johanna,
so wird es sein. Ich war in Deutschland viele Jahre selbständig und startete anfangs auch nebenberuflich und mit der Kleingewerberegelung mit umsatzsteuerfreiheit, was sich aber sehr schnell als nachteilig herausstellte. In der Zeit musste ich aber dennoch die Einnahme-Überschußrechnung beim Finanzamt einreichen und der Gewinn wurde als ganz normales Einkommen auf mein berufliches steuerpflichtiges Einkommen raufgerechnet und versteuert. An der Regelung hat sich auch nichts geändert, nur der allgemeine Einkommenssteuerfreibetrag hat sich im Laufe der Jahre erhöht.
Hilsen Hina
so wird es sein. Ich war in Deutschland viele Jahre selbständig und startete anfangs auch nebenberuflich und mit der Kleingewerberegelung mit umsatzsteuerfreiheit, was sich aber sehr schnell als nachteilig herausstellte. In der Zeit musste ich aber dennoch die Einnahme-Überschußrechnung beim Finanzamt einreichen und der Gewinn wurde als ganz normales Einkommen auf mein berufliches steuerpflichtiges Einkommen raufgerechnet und versteuert. An der Regelung hat sich auch nichts geändert, nur der allgemeine Einkommenssteuerfreibetrag hat sich im Laufe der Jahre erhöht.
Hilsen Hina
- Lars J. Helbo
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Nein!Johanna* hat geschrieben:Heißt das jetzt, dass man 4.000,00 € im Monat umsetzen darf, ohne etwas mit der MwSt zu tun zu haben, aber man natürlich Einkommensteuer dafür bezahlen muss?
Falls Dein Umsatz unter 50.000 Kronen/Jahr liegt, dann kannst Du das ganze ohne Mwst. machen. Du darfst aber auch bei so niedriger Umsatz MwSt. abrechnen - und das ist in aller Regel ein Vorteil.
Falls Du kein MwSt. abrechnest darfst Du nämlich kein MwSt. von Deine kunden erheben aber Du bekommst ja auch kein MwSt. auf deine Einkäufe und Investitionen erstattet.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Hej Lars,Lars J. Helbo hat geschrieben:Nein!Johanna* hat geschrieben:Heißt das jetzt, dass man 4.000,00 € im Monat umsetzen darf, ohne etwas mit der MwSt zu tun zu haben, aber man natürlich Einkommensteuer dafür bezahlen muss?
Falls Dein Umsatz unter 50.000 Kronen/Jahr liegt, dann kannst Du das ganze ohne Mwst. machen. Du darfst aber auch bei so niedriger Umsatz MwSt. abrechnen - und das ist in aller Regel ein Vorteil.
Falls Du kein MwSt. abrechnest darfst Du nämlich kein MwSt. von Deine kunden erheben aber Du bekommst ja auch kein MwSt. auf deine Einkäufe und Investitionen erstattet.
ich bleibe mit Sicherheit in einem Rahmen, der unter dem genannten Satz liegt, daher suche ich eben so was wie ein "Kleingewerbe" und würde Dich gerne fragen, ob Du links hast zu dem Thema.
Bin einfach mit dem dänischen Steuersystem noch zu unsicher und was besorgt, als das ich da einfach lospresche.
Es geht sich bei mir "nur" um Fotografie, also keine "Waren", die ich bewege, daher wird auch der Umsatzwert gering sein, denke ich.
Hilsen
Sæler
Mein Herz gehört Fanø
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- Lars J. Helbo
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