Verfasst: 06.02.2011, 15:00
Da hast du wohl leider recht, Jacky. Das die Anbieter sich über ein Smiley-System einigen ist unwahrscheinlich.
Unsere Nutzungshinweise habe ich nun aktualisiert. Hier unsere Empfehlung bei einer Reklamation
Ich hoffe es ist so verständlich und hilfreich.
Unsere Nutzungshinweise habe ich nun aktualisiert. Hier unsere Empfehlung bei einer Reklamation
Mit Partner meinen wir also die Anbieter, die ja unsere Partner sind.http://www.fejo.dk/de/nutzungshinweise/ hat geschrieben:Sollten während Ihrer Reise unerwartet Schwierigkeiten auftreten oder sollten Sie die gebuchte Unterkunft nicht ordnungsgemäss vorfinden, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem zuständigen Service-Büro vor Ort in Verbindung. Nach Ihrer Reise können Sie eine weitere Reklamation an unseren Partner schicken, per E-Mail oder per Post. Haben Sie jedoch versäumt Mängel, sofort nachdem sie Ihnen aufgefallen sind und auf jeden Fall während Ihres Urlaubes, dem Partner zu melden, muss der Partner Ihre Reklamation nicht unbedingt berücksichtigen! Insbesondere bitten wir Sie, wenn die Sauberkeit Ihres Ferienhauses Ihren Erwartungen nicht entspricht, dies unverzüglich und spätestens am Tag nach der Anreise zu melden. Mängel, die Sie ohne Abspache mit dem Partner selber ausgebessert haben, muss der Partner nicht berücksichtigen. Wir leiten eingegangene Reklamationen umgehend weiter, haben als Vermittler aber keine Entscheidungsbefugnis.
Ist das Entgegenkommen unseres Partners nach Ihrer Ansicht nicht ausreichend, haben Sie mehrere Optionen: Als erstes sollten Sie sich an uns wenden. Vielleicht liegt ein Missverständnis vor, zur dessen Aufklärung wir behilflich sein können. Nächster Schritt ist der Beschwerdeausschuss, eine Kooperation zwischen der dänischen Verbraucherzentrale und dem Verein der Ferienhausanbieter. Hier können Sie Ihre Reklamation gegen eine geringe Gebühr einreichen. Wir helfen Ihnen gerne. Die Bearbeitung kann bis zu mehreren Monaten dauern. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren ist es jedoch schneller und günstiger. Sind Sie mit dem Ergebnis des Beschwerdeausschusses nicht zufrieden, können Sie die Angelegenheit immer noch vor Gericht bringen. Hier sollten Sie wissen, dass der Gerichtsstand als Ausgangspunkt Dänemark ist, weil der Streit um eine Immobilie geht.
Ich hoffe es ist so verständlich und hilfreich.