Na ich erlebe das täglich. Selbstverständlich richtet sich die Gebühr nach dem nach einschlägigen Wertvorschriften zu bestimmenden Geschäftswert und ist einer Tabelle zu entnehmen. Daran ist der Notar gebunden und hat keinen Ermessensspielraum.Hina hat geschrieben:Ich habe noch nie erlebt, dass sich ein Notar mit der Mindestgebühr abgibtannikade hat geschrieben:und der Notar für Dokumente bis zu 20 Seiten 10 EUR (Mindestgebühr).. Für die Beglaubigung einer Unterschrift, darf er mindestens 10 EUR, maximal 130 EUR nehmen.
Kommt eben immer darauf an, wofür man ein Dokument benötigt und ob die gewählte Form dann ausreicht.
Gruß
annika