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Verfasst: 08.04.2011, 20:58
von annikade
Hina hat geschrieben:
annikade hat geschrieben:und der Notar für Dokumente bis zu 20 Seiten 10 EUR (Mindestgebühr).
Ich habe noch nie erlebt, dass sich ein Notar mit der Mindestgebühr abgibt :wink:. Für die Beglaubigung einer Unterschrift, darf er mindestens 10 EUR, maximal 130 EUR nehmen.
Na ich erlebe das täglich. Selbstverständlich richtet sich die Gebühr nach dem nach einschlägigen Wertvorschriften zu bestimmenden Geschäftswert und ist einer Tabelle zu entnehmen. Daran ist der Notar gebunden und hat keinen Ermessensspielraum.

Kommt eben immer darauf an, wofür man ein Dokument benötigt und ob die gewählte Form dann ausreicht.

Gruß

annika

Verfasst: 08.04.2011, 21:54
von Hina
annikade hat geschrieben:Echt? Was kostet das denn beim Notar? Und wie viel beim Bürgeramt? Das würde mich ja jetzt mal interessieren.
Wenn Du das täglich erlebst und Du Dich da so gut auskennst, dann gehe ich mal davon aus, dass Du bei einem Notar arbeitest. Wieso fragst Du mich dann, was das kostet, wenn Du Zugriff auf die Gebührenordnung hast?

Verfasst: 09.04.2011, 18:53
von annikade
Reine Neugierde. Hier behaupten doch andauernd Leute unwidersprochen irgendwas, wovon sie Null Ahnung haben. 8-)

Gruß