Das ist ausgekochter Blödsinn!!!danieldk hat geschrieben:Wenn du die DK Staatsbuergerschaft schon hast und den DK Paas beantragen willst, ist es etwas schwierig, weil du unterschreiben muss das du nicht woanders /Ausland einen Pass beantragst hast.
Es wird zwar nicht kontrolliert falls du mit nein beantwortest, aber uns sagte man das es nicht ok waere, weil die Daenen kein doppelten Staatsbuergerschaft zulaesst. Angeblich sollten die dann ihre DE Staatsbuergerschaft zureuckgeben.
... leider gibt es manchmal solche Typen in den Ämtern, die gar keine Ahnung haben.
Bei der Unterschrift geht es ja NUR darum, ob Du woanders ein dänisches Pass beantragt hast (z.B. bei der DK Botschaft in Berlin). Ob Du ein deutsches oder anderes Pass hat, geht den dänischen Behörden überhaupt nichts an.
NUR - wenn ein Ausländer die dänische Staatsangehörigkeit beantragst, dann muss er nachweisen, dass er seine frühere Staatsangehörigkeit abgibt. Wenn man aber beide Staatsangehörigkeiten von Geburt an hat, dann muss man ja nichts beantragen und daher kann man durchaus beide Staatsangehörigkeiten behalten.
Auch das ist Unsinn! Ein CPR har mit Staatsangehörigkeit gar nichts zu tun. Man bekommt ein CPR, wenn man in DK ein Wohnsitz hat - egal ob man Däne, Deutscher oder Australier ist.danieldk hat geschrieben:Also als erstes rausfinden ob du schon einen CPR Nummer hast. Das wissen die im Passbuero. DAzu brauchst du die CPR Nummer deine Mutter und die letzte Adresse die sie in DK hatte.
Lieben Gruss Laila
Wenn eine deutsche familie in DK wohnt (beide Eltern deutsch) und hier in DK ein Kind bekommt. Dann wird dieses Kind ein CPR bekommen, es wird aber dadurch bestimmt NICHT die DK Staatsangehörigkeit bekommen.