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Verfasst: 05.06.2011, 23:20
von Lars J. Helbo
danieldk hat geschrieben:Wenn du die DK Staatsbuergerschaft schon hast und den DK Paas beantragen willst, ist es etwas schwierig, weil du unterschreiben muss das du nicht woanders /Ausland einen Pass beantragst hast.
Es wird zwar nicht kontrolliert falls du mit nein beantwortest, aber uns sagte man das es nicht ok waere, weil die Daenen kein doppelten Staatsbuergerschaft zulaesst. Angeblich sollten die dann ihre DE Staatsbuergerschaft zureuckgeben.
Das ist ausgekochter Blödsinn!!!

... leider gibt es manchmal solche Typen in den Ämtern, die gar keine Ahnung haben.

Bei der Unterschrift geht es ja NUR darum, ob Du woanders ein dänisches Pass beantragt hast (z.B. bei der DK Botschaft in Berlin). Ob Du ein deutsches oder anderes Pass hat, geht den dänischen Behörden überhaupt nichts an.

NUR - wenn ein Ausländer die dänische Staatsangehörigkeit beantragst, dann muss er nachweisen, dass er seine frühere Staatsangehörigkeit abgibt. Wenn man aber beide Staatsangehörigkeiten von Geburt an hat, dann muss man ja nichts beantragen und daher kann man durchaus beide Staatsangehörigkeiten behalten.
danieldk hat geschrieben:Also als erstes rausfinden ob du schon einen CPR Nummer hast. Das wissen die im Passbuero. DAzu brauchst du die CPR Nummer deine Mutter und die letzte Adresse die sie in DK hatte.
Lieben Gruss Laila
Auch das ist Unsinn! Ein CPR har mit Staatsangehörigkeit gar nichts zu tun. Man bekommt ein CPR, wenn man in DK ein Wohnsitz hat - egal ob man Däne, Deutscher oder Australier ist.

Wenn eine deutsche familie in DK wohnt (beide Eltern deutsch) und hier in DK ein Kind bekommt. Dann wird dieses Kind ein CPR bekommen, es wird aber dadurch bestimmt NICHT die DK Staatsangehörigkeit bekommen.

Verfasst: 06.06.2011, 07:07
von danieldk
Hej Lars
ich weiss wohl, das man auch ohne die daenische staatsburgerschaft eine CPR nummer bekommst. Meinem Deutschen Ehemann arbeitet in Dk und hat dafuer auch eine CPR Nummer. Das weiss ich also auch schon.
Es ist aber einfacher" nachzuforschen " ob das Kind die Staatsbuergerschaft hat, wenn du die CPR NUmmer von der Mutter hast. Es besteht ja auch die Moeglichkeit, das das Kind im Ausland geboren wurde und die Mutter es nie angemeldet hat in DK. So was gibts eben auch.
Ich schreibe nur was mir gesagt wurde in Sønderborg bei der Borgerservice und beim Deutschen Botschaft in Kopenhagen. Ob das nun ausgekochter Bloedsinn oder Unsinn ist, kann ich nicht beurteilen. Bin keine Anwaeltin, auf jeden Fall fuehlte ich mich gut aufgehoben und es hat ja am Ende auch geklappt.
GUten Start in der Woche.
Laila

Verfasst: 06.06.2011, 08:23
von Lars J. Helbo
Weder ein CPR noch ein Pass ist Beweis für die Staatsangehörigkeit. Es stimmt im Prinzip, dass es für die Behörden einfacher ist, ein Fall nachzuforschen, wenn der betreffende Person ein CPR hat. Das hilft aber nicht, wenn die Informationen der Behörden falsch sind, oder wenn sie einfach Mist bauen.

Dazu schau mal diesen Fall: http://www.information.dk/264751

Daniel Hornstrup var geboren und aufgewachsen in Holstebro. Die Mutter war Thailänderin und der Vater Däne. Nur leider waren sie nie verheiratet gewesen. Damit war er kein DK Staatsangehöriger. Trotzdem hatte er ein CPR, weil er hier wohnt UND die Behörden haben ihm VIER MAL ein DK Pass ausgestellt.

Dann wurde er 18 und bekam dann Bescheid, er müsse eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Der Einwand, dass er ein DK CPR und Pass habe, hat absolut gar nichts geholfen. Es hieß ganz einfach, der Pass sei wegen eines Fehlers ausgestellt worden, das sei bedauerlich, aber dadurch ändere sich nichts - er müsse den Pass sofort zurück schicken.

Das große Problem dabei ist, wenn durch solche Unwissenheit/Falschinformation der Behörden Fristen überschritten werden. Die Behörden in DK können nämlich dafür nicht verantwortlich gemacht werden (weil wir kein Verfassungsgericht haben). Mag ja sein, dass Du Dich in Sønderborg gut aufgehoben gefühlt hast, aber wenn man Dich dort falsch beraten hat, dann ist das einfach Dein Problem.

Deshalb sollte man sich in so ein Fall ein Verwertbarer Nachweis besorgen. Dazu zählt weder ein CPR, noch ein Pass, noch eine Aussage irgend ein Bürgerservice. Das einzige was zählt ist der Nachweis über die Staatsangehörigkeit vom Integrationsministerium, den man mit dem oben genannten Formular beantragen kann, und das MUSS man tun, bevor man 23 wird.

Verfasst: 09.06.2011, 12:46
von lars123bro
Lars J. Helbo hat geschrieben:Ja genau, so ist es.

Uns das ist viel wichtiger als ein Pass. Ein Pass ist nämlich kein Beweis für die Staatsangehörigkeit.

....und hieße eventuell auch dass man einen Reisepass als Ausländer bekommen kann, nur zu welchen Bedingungen?