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Verfasst: 10.08.2011, 23:25
von Hina
KerstinSc hat geschrieben:Eins verblüfft mich aber doch: 70.000DKK auf einem DÄNISCHEN Konto? Wie soll das gehen, wenn ich ohne CPR gar kein dänisches Konto eröffnen darf?
Das hatte ich vorhin noch übersehen. Es gibt keine Rechtsgrundlage, dass man ein dänisches Konto nur mit CPR eröffnen kann, ganz im gegenteil. Das wissen die Banken auch, nur stellen sich einige aber stur und was will man dann machen. Aber nicht alle Banken beharren darauf, wenn man sie damit konfrontiert und dann gibt es wiederum Banken, denen sagt man nur, dass man noch keine CPR hat und dann ist auch gut.

Hilsen Hina

Troll-Alarm

Verfasst: 10.08.2011, 23:43
von Middel
sowohl die EU-Aufenthaltsgenehmigung und damit die CPR Nummer kann man offiziell ja beantragen

Troll - Alarm

die kurze Zeit, die schnellen Antworten und immer mit Halbwahrheiten in den Fragen, die nicht als Fragen gestellt werden

CPR - Nr. = keine EU - Aufenthaltsgenehmigung
Konto bei einer Bank innerhalb der EU - unabhängig vom Aufenthaltsort
usw.
usw.
usw.

Sollte das Wetter morgen wie bisher sein und dieser Strang sich in die von mir angedeutete Richtung entwickeln:
ich bin dabei
ohne weiteren Kommentar
denn
in der einen Hand habe ich meinen Kaffee
und in der anderen
Naschis

Middel

Verfasst: 10.08.2011, 23:47
von Hina
Und was willst Du uns damit jetzt sagen?
Du musst nicht gleich hinter jeder Frage einen Troll sehen, es sei denn, Du weißt nicht, wie Internet-Trolle Fragen stellen und auf die Antworten reagieren.
Es würde dem Forum ganz gut stehen, wenn mal ein Faden ganz normal laufen würde, ganz ohne Chips und Cola.

Troll - Erklärung

Verfasst: 11.08.2011, 00:31
von Middel
1. sowohl die EU-Aufenthaltsgenehmigung und damit die CPR Nummer kann man offiziell ja beantragen, wenn man

die EU - Aufenthaltsgenehmigung hat nichts mit der CPR - Nummer gemein
sollte die Person außerhalb der EU kommen, gibt es andere Regeln

Verfasst: 11.08.2011, 00:33
von Middel
Wie soll das gehen, wenn ich ohne CPR gar kein dänisches Konto eröffnen darf?

Die CPR Nummer hat nichts mit der Eröffnung eines Kontos in DK gemein

Verfasst: 11.08.2011, 00:35
von Middel
Verfasst am: 10.08.2011, 22:12 Titel:
Super, Hina! Noch eine Sache einfacher

Also circa 3 Wochen für die EU-Aufenthaltsgenehmigung,

verweise auf das vorletzte Posting

Verfasst: 11.08.2011, 00:36
von Middel
Den Sprachkurs bekommt man für drei Jahre, richtig?

..
nein, es kostet 500 Kronen pro Modul und Du bekommst max. 3 Jahre

Verfasst: 11.08.2011, 00:37
von Hina
Middel hat geschrieben:Die CPR Nummer hat nichts mit der Eröffnung eines Kontos in DK gemein
Das erzähle mal einigen dänischen Banken. Die bestehen knallhart auf eine CPR. Sagst Du ihnen, dass es keinerlei Grundlage dafür gibt, sagen sie, wir wollen sie aber. Das Ende ist ein Streit über dänische Gesetze. Du bekommst zwar recht aber hast immer noch kein Konto bei der Bank, denn sie müssen Dich nicht als Kunden akzeptieren.

Verfasst: 11.08.2011, 00:40
von Hina
Middel hat geschrieben:nein, es kostet 500 Kronen pro Modul und Du bekommst max. 3 Jahre
Das war einmal, wurde bereits im letzten Sommer geändert. Der Sprachkurs ist mittlerweile komplett für Leute mit einer CPR drei Jahre kostenlos. Aber auch das mit den drei Jahren ist nicht so ganz richtig. Innerhalb der drei Jahre musst Du das letzte Modul erreicht haben. Brauchst Du länger, kannst Du Deinen Abschluss auch über die drei Jahre hinaus noch machen. Außerdem gibt es einige Sonderregelungen für Unterbrechungen, z.B. Geburt eines Kindes aber auch manchmal aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen.

Re: Troll - Erklärung

Verfasst: 11.08.2011, 00:45
von Hina
Middel hat geschrieben:die EU - Aufenthaltsgenehmigung hat nichts mit der CPR - Nummer gemein
Hat ja auch niemand behauptet. Aber ohne Registrierung und Opholdsbevis bekommt man keine CPR.

Verfasst: 02.11.2011, 10:16
von Peselo
Kann man irgendwo rechtsverbindlich nachlesen, was "ausreichende finanzielle Mittel" sind?
Ich finde immer nur "mindestens ein Jahr mehr als der Sozialhilfebetrag"

Also ich suche eine Summe XXXXX,XX in Kronen oder Euro.

Vielen Dank für einen entsprechenden Link!

Verfasst: 02.11.2011, 10:22
von Hina
Eine rechtsverbindliche Summe gibt es da nicht. Die 70.000 kr. sind ein reiner Richtwert, der in der Regel als Minimum angesetzt wird. Es ist auch ein wenig davon abhängig, in welcher Kommune man leben wird. Die Höhe von Kontanthjælp ist ja auch in jeder Kommune verschieden. Aber auch das ist nur ein grober Maßstab. Im Grunde muss man vorweisen, was man hat und dann sagen die ja oder nein. Dass das ein mehr oder weniger Gummiparagraph ist, ist wohl auch beabsichtigt.
Die 70.000 kr. liegen übrigens weit unter einem Jahr Kontanthjælp. Ich finde das schon immer sehr entgegenkommend, da sich mit der Summe fast immer zufrieden gegeben wird.
Hilsen Hina

Verfasst: 02.11.2011, 10:49
von Hina
Das gilt übrigens nur für EU-Bürger und Schweizer im Rahmen der Freizügigkeitsregelung. Bei anderen gelten andere Gesetze.

Verfasst: 02.11.2011, 11:35
von Peselo
Hallo Hina,
zunächst vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Ich bin aus Deutschland hier zu meiner Freundin gezogen, die schon 3 Jahre hier lebt und wohne mit ihr in einem sehr günstigen Haus zur Miete. (Bin bei ihr eingezogen).

Aber ca. 175000,00 Kronen sollten wohl fürs erste Jahr doch mal genügen, oder ist das wirklich "Behördenwillkür"?

Wie kann ich denn herausfinden, ob in der Gemeinde Thisted der Betrag genügt? Habe auf deren Seiten nichts darüber gefunden.

Wir wollen am Montag nach Aalborg, um meine Anmeldung abzugeben.

Vielen Dank für Deine Mühe, einem "Neuzugezogenen" zu helfen.

Verfasst: 02.11.2011, 11:44
von Hina
Die Kommune selbst hat mit der Prozedur nichts zu tun, sondern die Staatsverwaltung in Aalborg. Da kannst Du einfach anrufen und fragen, wieviel sie als ausreichend sehen, Tel. 7256 8700 aber bei 70.000 kr. diskutiert da auch niemand mehr. Das wird eigentlich in so einer preisgünstigen Region, wie da oben immer akzeptiert und Du hast ja sogar noch mehr zur Verfügung. Probleme gäbe es höchstens, wenn die Summe unter 70.000 kr. liegt.

Hilsen Hina