Ferienhaus als Deutscher kaufen?
Ja - "können erwerben"
Daraus entsteht kein juristischer Anspruch. Und tatsächlich werden Anträge derzeit unisono abgelehnt. Erst ab 4 bis 4 1/2 Jahren fester Aufenthalt in DK hat man eine Chance.
Ob es also im Gesetz steht oder nicht - Realität ist, dass im Ausland lebende Ferienhausinteressenten keine Chance haben.
gR
Daraus entsteht kein juristischer Anspruch. Und tatsächlich werden Anträge derzeit unisono abgelehnt. Erst ab 4 bis 4 1/2 Jahren fester Aufenthalt in DK hat man eine Chance.
Ob es also im Gesetz steht oder nicht - Realität ist, dass im Ausland lebende Ferienhausinteressenten keine Chance haben.
gR
Hallo an Alle.
Danke für Eure informativen Antworten. Ich habe nicht damit gerechnet, dass ich solch eine Diskussion anfache...
Obwohl ich es sehr schade finde, kein Haus kaufen zu können, verstehe ich die Dänen sehr gut.
An Ursel: Bist Du Dänin oder eine Deutsche, die dort jetzt lebt? Kann man einfach übersiedeln, wenn man dort Arbeit hat?
Danke für Eure informativen Antworten. Ich habe nicht damit gerechnet, dass ich solch eine Diskussion anfache...
Obwohl ich es sehr schade finde, kein Haus kaufen zu können, verstehe ich die Dänen sehr gut.
An Ursel: Bist Du Dänin oder eine Deutsche, die dort jetzt lebt? Kann man einfach übersiedeln, wenn man dort Arbeit hat?
- Lars J. Helbo
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@denise-34
Jetzt bringst Du aber die Sachen ganz schön durch einander.
Im Ausland lebende Ferienhausinteressenten brauchen eine Genehmigung - wenn sie nicht irgendwann früher mindestens 5 Jahre lang in DK gelebt/gewohnt haben - und diese Genehmigung wird nur in absoluten Ausnahmefällen erteilt.
Ich sprach aber von Ausländern, die in DK wohnt. Die können sofort und ohne Genehmigung oder Wartezeiten ein Ferienhaus kaufen.
Oder sagen wir es mal anders, die Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutung. Ob jemanden Deutsche oder Däne ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur der Wohnort.
Jetzt bringst Du aber die Sachen ganz schön durch einander.
Im Ausland lebende Ferienhausinteressenten brauchen eine Genehmigung - wenn sie nicht irgendwann früher mindestens 5 Jahre lang in DK gelebt/gewohnt haben - und diese Genehmigung wird nur in absoluten Ausnahmefällen erteilt.
Ich sprach aber von Ausländern, die in DK wohnt. Die können sofort und ohne Genehmigung oder Wartezeiten ein Ferienhaus kaufen.
Oder sagen wir es mal anders, die Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutung. Ob jemanden Deutsche oder Däne ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur der Wohnort.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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- Lars J. Helbo
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Schau mal hier:
http://www.boligassistancen.dk/Udl%C3%A6ndinges%20k%C3%B8b%20af%20ejendom.htm
unter anderem diesen Absatz:
Hovedreglen er bopælskrav
Som hovedregel skal udlændinge have justitsministerens tilladelse til erhvervelse af fast ejendom i Danmark, medmindre man allerede har bopæl her eller tidligere hare haft bopæl her i mindst 5 år.
(also, man braucht eine Genehmigung, FALLS man nicht schon sein Wohnsitz in DK hat)
Bor man her på ansøgningstidspunktet behøver bopælen ikke af have bestået i 5 år. Tidligere bopælsperiode på 5 år behøver ikke at have været sammenhængende.
Bopælskravet administreres relativt strengt. En bopæl, der må betegnes som midlertidig, opfylder ikke betingelsen. Da hovedreglen er et bopælskrav betyder det, at danske statsborgere, der ikke bor her og ikke tidligere har gjort det i mindst 5 år, ikke uden tilladelse kan købe hus i Danmark.
Reglen gælder alle ejendomstyper, herunder erhvervsejendomme, ejendomme til helårsbeboelse, andelsbolig og lignende og sommerhuse, dog gælder der særlige regler for landsbrugsejendomme.
(also, es gilt auch für Ferienhäuser - nür für landwirtschaftliche Betriebe gibt es Sonderregeln)
http://www.boligassistancen.dk/Udl%C3%A6ndinges%20k%C3%B8b%20af%20ejendom.htm
unter anderem diesen Absatz:
Hovedreglen er bopælskrav
Som hovedregel skal udlændinge have justitsministerens tilladelse til erhvervelse af fast ejendom i Danmark, medmindre man allerede har bopæl her eller tidligere hare haft bopæl her i mindst 5 år.
(also, man braucht eine Genehmigung, FALLS man nicht schon sein Wohnsitz in DK hat)
Bor man her på ansøgningstidspunktet behøver bopælen ikke af have bestået i 5 år. Tidligere bopælsperiode på 5 år behøver ikke at have været sammenhængende.
Bopælskravet administreres relativt strengt. En bopæl, der må betegnes som midlertidig, opfylder ikke betingelsen. Da hovedreglen er et bopælskrav betyder det, at danske statsborgere, der ikke bor her og ikke tidligere har gjort det i mindst 5 år, ikke uden tilladelse kan købe hus i Danmark.
Reglen gælder alle ejendomstyper, herunder erhvervsejendomme, ejendomme til helårsbeboelse, andelsbolig og lignende og sommerhuse, dog gælder der særlige regler for landsbrugsejendomme.
(also, es gilt auch für Ferienhäuser - nür für landwirtschaftliche Betriebe gibt es Sonderregeln)
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Hej Denise und Ralf!
Es scheint wohl zu stimmen, was Ihr schreibt:
Was im Gesetz steht und was gemacht wird, sind manchmal zweierlei.
Denn es stimmt leider auch, was nicht nur wir, sondern auch andere (sogar hier im Forum) und auch auf gänzlich anderen Bereichen erlebt haben:
Die damit zu tun haben, kennen noch lange die Gesetzgebung nicht (ich erinnere nur an unsere Muttersprachenunterrichts-Geschichte) --- denen muß man manchmal die Paragraphen unter die Nase halten.
Hiermit könnt Ihr es ja nochmal probieren!
Viel Glück - Ursel, DK
Bearbeitet von - Ursel am 09.02.2005 19:48:07
Es scheint wohl zu stimmen, was Ihr schreibt:
Was im Gesetz steht und was gemacht wird, sind manchmal zweierlei.
Denn es stimmt leider auch, was nicht nur wir, sondern auch andere (sogar hier im Forum) und auch auf gänzlich anderen Bereichen erlebt haben:
Die damit zu tun haben, kennen noch lange die Gesetzgebung nicht (ich erinnere nur an unsere Muttersprachenunterrichts-Geschichte) --- denen muß man manchmal die Paragraphen unter die Nase halten.
Hiermit könnt Ihr es ja nochmal probieren!
Viel Glück - Ursel, DK
Bearbeitet von - Ursel am 09.02.2005 19:48:07
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
Hi Nordjydde ,
die Aussage des Einwohnermeldeamt ist so nicht vollständig : Es gibt sehr wohl erste und zweite Wohnsitze in D, ABER die müssen dann beide in D liegen. Das dt. Meldegesetz erkennt keinen ersten Wohnsitz im Ausland an, also ist ein in D angemeldeter Wohnsitz automatisch als 1. Wohnsitz zu bewerten, auch wenn es für dich nur ein Neben- oder Zweitwohnsítz ist.
Natürlich kannst du einen Wohnsiz in D haben während du in DK wohnst, aber er wird eben als 1. Wohnsitz betrachtet: du musst eine bewohnbare Bleibe haben und dich nach Meldegesetz mindestens drei Monate im Jahr dort aufhalten. Ausserdem bist du dann auch in D steuerpflichtig usw..
Ich hoffe dies hat dir ein bisschen geholfen.
Ein Ganzjahreshaus als Deutscher mit Wohnsitz in D zu kaufen erfordert meiner Info nach auch die Anmeldung eines Wohnsitzes in DK, so dass man dort auch steuerpflichtig wird etc.. Für diesen Aufwand kann man günstiger ein Ferienhaus auf deutscher Seite erwerben.
Gruss Andrea
habe auch noch ein paar Bemerkungen bzw. eine Frage. Laut Auskunft des Einwohnermeldeamts gibt es keinen ersten bzw. zweiten Wohnsitz mehr. Ich musste mich dort abmelden, da mein fester Wohnsitz in DK ist.Haben andere gleiche Probleme???
Bearbeitet von - Andrea am 09.02.2005 20:08:05
die Aussage des Einwohnermeldeamt ist so nicht vollständig : Es gibt sehr wohl erste und zweite Wohnsitze in D, ABER die müssen dann beide in D liegen. Das dt. Meldegesetz erkennt keinen ersten Wohnsitz im Ausland an, also ist ein in D angemeldeter Wohnsitz automatisch als 1. Wohnsitz zu bewerten, auch wenn es für dich nur ein Neben- oder Zweitwohnsítz ist.
Natürlich kannst du einen Wohnsiz in D haben während du in DK wohnst, aber er wird eben als 1. Wohnsitz betrachtet: du musst eine bewohnbare Bleibe haben und dich nach Meldegesetz mindestens drei Monate im Jahr dort aufhalten. Ausserdem bist du dann auch in D steuerpflichtig usw..
Ich hoffe dies hat dir ein bisschen geholfen.
Ein Ganzjahreshaus als Deutscher mit Wohnsitz in D zu kaufen erfordert meiner Info nach auch die Anmeldung eines Wohnsitzes in DK, so dass man dort auch steuerpflichtig wird etc.. Für diesen Aufwand kann man günstiger ein Ferienhaus auf deutscher Seite erwerben.
Gruss Andrea
habe auch noch ein paar Bemerkungen bzw. eine Frage. Laut Auskunft des Einwohnermeldeamts gibt es keinen ersten bzw. zweiten Wohnsitz mehr. Ich musste mich dort abmelden, da mein fester Wohnsitz in DK ist.Haben andere gleiche Probleme???
Bearbeitet von - Andrea am 09.02.2005 20:08:05
Don't worry - be happy!
Hallo Ursel,
> Hej Denise und Ralf!
wir sind eins
> Die damit zu tun haben, kennen noch lange
> die Gesetzgebung nicht
> ...
> denen muß man manchmal die Paragraphen
> unter die Nase halten.
und selbst das hilft manchmal nicht. Dein Ehegatte mag einfach nicht den Unterschied zwischen absoluter (skal) und weissender (kan) Gesetzesregelung verstehen.
Wie dem auch sei (und um es abzukürzen)....
Als in Dänemark lebender Deutscher habe ich versucht ein Sommerhaus vor Ablauf der 5-Jahres Frist zu erwerben. Ohne Erfolg, der Antrag wurde seinerzeit (noch unter Poul Nyrups Regierung) vom Justizministerium abgelehnt.
Als gelernter Jurist bin ich sehr wohl in der Lage meiner Rechtsauffassung beim JM zu vertreten - wiederum ohne Erfolg.
Erst 4 Jahre und 3 Monate nach Umzug konnte ich dem JM gegenüber einen starken Bezug zu DK nachweisen und dem Antrag wurde stattgegeben.
C´est ca...
Gruss
Ralf
> Hej Denise und Ralf!
wir sind eins

> Die damit zu tun haben, kennen noch lange
> die Gesetzgebung nicht
> ...
> denen muß man manchmal die Paragraphen
> unter die Nase halten.
und selbst das hilft manchmal nicht. Dein Ehegatte mag einfach nicht den Unterschied zwischen absoluter (skal) und weissender (kan) Gesetzesregelung verstehen.
Wie dem auch sei (und um es abzukürzen)....
Als in Dänemark lebender Deutscher habe ich versucht ein Sommerhaus vor Ablauf der 5-Jahres Frist zu erwerben. Ohne Erfolg, der Antrag wurde seinerzeit (noch unter Poul Nyrups Regierung) vom Justizministerium abgelehnt.
Als gelernter Jurist bin ich sehr wohl in der Lage meiner Rechtsauffassung beim JM zu vertreten - wiederum ohne Erfolg.
Erst 4 Jahre und 3 Monate nach Umzug konnte ich dem JM gegenüber einen starken Bezug zu DK nachweisen und dem Antrag wurde stattgegeben.
C´est ca...
Gruss
Ralf
Hej Ralf!
(Dabei bleibe ich dann mal, smil)
Ich sehe es also genauso wie mein Mann (und wir sind nicht generell in allem einig, smil.)
Aber die zitierten Pararaphen sind ganz eindeutig.
Daß es Euch anders ergangen ist, tut mir leid - wir haben wie gesagt auch erfahren, daß man manches hart erkämpfen muß und sind dabei sind in einem (anders gearteteten) Fall über die Jahre hindurch nicht nur bis ins Justizministerium gegangen ... man muß manchmal wirklich hartnäckig sein.
Aber egal, ich verstehe Dich jetzt so, daß Ihr inzwischen ja Euren Anspruch so oder so erfüllen könnt - alle anderen haben die in meinen Augen klare Paragraphenaussage für die bedingungen, hier grund und Boden zu erwerben.
Kawabiggi:
Nein, ich bin keine Dänin, sondern Deutsche, bald 14 Jahre hier.
Ob man "einfach" mit Arbeit hierherziehen kann, kannst Du u.a. im Thread "Nach DK ziehen,a uswandern" studieren (muß man bei der Fülle des Materials schon bald sagen, smil) --- grundsätzlich ist es nie "einfach", von einem Land ins andere zu ziehen, auszuwandern.
Aber manchmal liegen die Schwierigkeiten, Probleme und Kümmernisse, aber auch die Freuden, Annehmlichkeiten und Vorteile woanders als man vorher denkt - wie auch diese Diskussion ja zeigt.
Gute Nacht - Ursel, DK
(Dabei bleibe ich dann mal, smil)
Ich sehe es also genauso wie mein Mann (und wir sind nicht generell in allem einig, smil.)
Aber die zitierten Pararaphen sind ganz eindeutig.
Daß es Euch anders ergangen ist, tut mir leid - wir haben wie gesagt auch erfahren, daß man manches hart erkämpfen muß und sind dabei sind in einem (anders gearteteten) Fall über die Jahre hindurch nicht nur bis ins Justizministerium gegangen ... man muß manchmal wirklich hartnäckig sein.
Aber egal, ich verstehe Dich jetzt so, daß Ihr inzwischen ja Euren Anspruch so oder so erfüllen könnt - alle anderen haben die in meinen Augen klare Paragraphenaussage für die bedingungen, hier grund und Boden zu erwerben.
Kawabiggi:
Nein, ich bin keine Dänin, sondern Deutsche, bald 14 Jahre hier.
Ob man "einfach" mit Arbeit hierherziehen kann, kannst Du u.a. im Thread "Nach DK ziehen,a uswandern" studieren (muß man bei der Fülle des Materials schon bald sagen, smil) --- grundsätzlich ist es nie "einfach", von einem Land ins andere zu ziehen, auszuwandern.
Aber manchmal liegen die Schwierigkeiten, Probleme und Kümmernisse, aber auch die Freuden, Annehmlichkeiten und Vorteile woanders als man vorher denkt - wie auch diese Diskussion ja zeigt.
Gute Nacht - Ursel, DK
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
Hej,
nachstehende Zusammenfassung habe ich mal von einem dänischen Anwalt/Advokaten erhalten:
quote...
Richtlinien für den Kauf von Immobilien in DK
1.) Die Hauptregel
Um Immobilien in Dänemark zu kaufen zu können muß man als Ausgangspunkt – ohne Rücksichtnahme auf Staatsbürgerschaft – wenigstens 5 Jahre in Dänemark Aufenthalt gehabt haben. (festen ersten Wohnsitz)
Bei Anmeldung einer Auflassungsurkunde mit Antrag auf Eintragung ins dänische Grundbuch, muß der Käufer eine eidesstattliche Erlärung über den Umfang seines bisherigen Aufenthaltes in Dänemark geben.
2.) Die Ausnahmen
Alle anderen Personen, Gesellschaften und deres gleichen müssen eine Genehmigung haben vom dänischen Justizminister um Immobilien in Dänemark zu kaufen. Diese Genehmigung muß spätestens 6 Monate nach der Übertragung eingereicht worden sein.
Von dieser Regel gibt es durch EU-Richtlinien folgende Ausnahmen, nur für EU Bürger:
Die dänischen Regeln beinhalten eine Beschreibung von 3 Gruppen/Sorten von Personen und Gesellschaften, die in Frage kommen könnten. Die Bedingungen sind verschieden für jede einzelne Sorte und Gruppe.
Ausnahme 1:
Arbeitnehmer, die Staatsbürger eines EU Staates und als Lohnempfänger in Dänemark beschäftigt sind, oder die eine EU Aufenthaltgenehmigung haben.
Die ersterwähnten Arbeitnehmer müssen eine Arbeitgebererklärung (EU Aufenthaltsgenehmigung) vorzeigen können oder Namen und Adresse vom Arbeitgeber mitteilen.
Die letztlich erwähnten Arbeitsnehmer sind normalerweise in einem anderen EU Staat beschäftigt. Diese Personen sollten vor dem Kauf von Immobilien einen Antrag stellen auf Aufenthaltgenehmigung gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen.
Nach diesen Regeln hat man ein Recht auf Aufenthaltsgenehmigung als EU Bürger, die nicht ihr Geld in Dänemakr verdienen, wenn nachgewiesen wird, dass der Antragsteller und seine Familie über Einnahmen von z.B. Rente, Gehalt oder andere Mittel verfügt, die mindestens mit der dänischen
Mindest - Sozialhilfe vergleichbar sind. (§ 37 Dänisches Sozialgesetzbuch)
Es ist übrigens auch eine Bedingung, dass die Immobilie als erster alljährlicher Wohnsitz genutzt wird, was die dänischen Behörden (sprich Polizei) auch kontrolliert.
Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung sollte vor dem Kauf der Immobilie gestellt werden.
Ausnahme 2:
EU Bürger und/oder Gesellschaften von Ländern der EU , die sich wirtschaftlich betätigt haben oder dasselbe in Dänemark planen, oder die von ihrer Hauptniederlassung in einem anderen EU Land aus eine Agentur oder Zweigstelle in Dänemark errichten oder Dienstleistungen anbieten wollen.
Es ist eine Bedingung, dass der Kauf von Immobilien eine Voraussetzung der wirtschafltlichen Tätigkeit oder de Lieferung der Dienstleistung zu sein hat.
Es ist übrigens bei Kauf von Immobilien für Gesellschaften notwendig, dass die Zweigstelle beim Dänischen Gesellschaftsregister registriert wird.
Es ist ratsam, im voraus die betroffenen Behörden um Genehmigung zu beantragen um sicher zu sein, dass die geplante wirtschaftliche Tätigkeit von der Immobilie ausgeübt werden darf und kann und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen.
Ausnahme 3:
Anderen Personengruppen als Arbeitnehmer Selbstständige sind laut EU Ratsdirektive freie Beweglichkeit zugesichert worden, im Rahmen der EU. Es dreht sich um Rentner, Studenten usw., die laut dieser Richtlinie ein Recht auf Aufenthalt beanspruchen können, jedoch unter den gleichen finanziellen Voraussetzungen wie unter Ausnahme 1.
Die Einnahmen müssen von jeweiligen Heimatland erfolgen, um zu vermeiden, dass diejenigen dem dänischen Staat zur Last fallen, wenn sie sich in Dänemark niederlassen.
Ferienhäuser:
Keine von den oben erwähnten Personen/Gruppen haben die Möglichkeit, in Dänemark eine Freizeithaus zu erwerben, ohne die Genehmigung vom Justizministerium oder ohne die Bedingung zu erfüllen, im Hinblick auf fünf-jährigen Aufenthalt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, von dieser Vorschrift Ausnahmen zu machen, in dem Personen mit besonderen Beziehungen/Bindungen an Dänemark nach kürzerer Zeit mit Aufenthalt ein Freizeithaus erwerben können. Es ist jedes Mal eine gegenständliche Entscheidung wofür es keine allgemeinen Richtlinien gibt. Es gäbe jedoch die Feststellung, dass viele deutsch/dänische grenzüberschreitende familiäre Beziehungen eine brauchbare Begründung darstellen.
...unquote
Natürlich schreibe ich das fest völlig unverbindlich und ohne Gewähr.
Hils
Dieter
nachstehende Zusammenfassung habe ich mal von einem dänischen Anwalt/Advokaten erhalten:
quote...
Richtlinien für den Kauf von Immobilien in DK
1.) Die Hauptregel
Um Immobilien in Dänemark zu kaufen zu können muß man als Ausgangspunkt – ohne Rücksichtnahme auf Staatsbürgerschaft – wenigstens 5 Jahre in Dänemark Aufenthalt gehabt haben. (festen ersten Wohnsitz)
Bei Anmeldung einer Auflassungsurkunde mit Antrag auf Eintragung ins dänische Grundbuch, muß der Käufer eine eidesstattliche Erlärung über den Umfang seines bisherigen Aufenthaltes in Dänemark geben.
2.) Die Ausnahmen
Alle anderen Personen, Gesellschaften und deres gleichen müssen eine Genehmigung haben vom dänischen Justizminister um Immobilien in Dänemark zu kaufen. Diese Genehmigung muß spätestens 6 Monate nach der Übertragung eingereicht worden sein.
Von dieser Regel gibt es durch EU-Richtlinien folgende Ausnahmen, nur für EU Bürger:
Die dänischen Regeln beinhalten eine Beschreibung von 3 Gruppen/Sorten von Personen und Gesellschaften, die in Frage kommen könnten. Die Bedingungen sind verschieden für jede einzelne Sorte und Gruppe.
Ausnahme 1:
Arbeitnehmer, die Staatsbürger eines EU Staates und als Lohnempfänger in Dänemark beschäftigt sind, oder die eine EU Aufenthaltgenehmigung haben.
Die ersterwähnten Arbeitnehmer müssen eine Arbeitgebererklärung (EU Aufenthaltsgenehmigung) vorzeigen können oder Namen und Adresse vom Arbeitgeber mitteilen.
Die letztlich erwähnten Arbeitsnehmer sind normalerweise in einem anderen EU Staat beschäftigt. Diese Personen sollten vor dem Kauf von Immobilien einen Antrag stellen auf Aufenthaltgenehmigung gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen.
Nach diesen Regeln hat man ein Recht auf Aufenthaltsgenehmigung als EU Bürger, die nicht ihr Geld in Dänemakr verdienen, wenn nachgewiesen wird, dass der Antragsteller und seine Familie über Einnahmen von z.B. Rente, Gehalt oder andere Mittel verfügt, die mindestens mit der dänischen
Mindest - Sozialhilfe vergleichbar sind. (§ 37 Dänisches Sozialgesetzbuch)
Es ist übrigens auch eine Bedingung, dass die Immobilie als erster alljährlicher Wohnsitz genutzt wird, was die dänischen Behörden (sprich Polizei) auch kontrolliert.
Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung sollte vor dem Kauf der Immobilie gestellt werden.
Ausnahme 2:
EU Bürger und/oder Gesellschaften von Ländern der EU , die sich wirtschaftlich betätigt haben oder dasselbe in Dänemark planen, oder die von ihrer Hauptniederlassung in einem anderen EU Land aus eine Agentur oder Zweigstelle in Dänemark errichten oder Dienstleistungen anbieten wollen.
Es ist eine Bedingung, dass der Kauf von Immobilien eine Voraussetzung der wirtschafltlichen Tätigkeit oder de Lieferung der Dienstleistung zu sein hat.
Es ist übrigens bei Kauf von Immobilien für Gesellschaften notwendig, dass die Zweigstelle beim Dänischen Gesellschaftsregister registriert wird.
Es ist ratsam, im voraus die betroffenen Behörden um Genehmigung zu beantragen um sicher zu sein, dass die geplante wirtschaftliche Tätigkeit von der Immobilie ausgeübt werden darf und kann und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen.
Ausnahme 3:
Anderen Personengruppen als Arbeitnehmer Selbstständige sind laut EU Ratsdirektive freie Beweglichkeit zugesichert worden, im Rahmen der EU. Es dreht sich um Rentner, Studenten usw., die laut dieser Richtlinie ein Recht auf Aufenthalt beanspruchen können, jedoch unter den gleichen finanziellen Voraussetzungen wie unter Ausnahme 1.
Die Einnahmen müssen von jeweiligen Heimatland erfolgen, um zu vermeiden, dass diejenigen dem dänischen Staat zur Last fallen, wenn sie sich in Dänemark niederlassen.
Ferienhäuser:
Keine von den oben erwähnten Personen/Gruppen haben die Möglichkeit, in Dänemark eine Freizeithaus zu erwerben, ohne die Genehmigung vom Justizministerium oder ohne die Bedingung zu erfüllen, im Hinblick auf fünf-jährigen Aufenthalt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, von dieser Vorschrift Ausnahmen zu machen, in dem Personen mit besonderen Beziehungen/Bindungen an Dänemark nach kürzerer Zeit mit Aufenthalt ein Freizeithaus erwerben können. Es ist jedes Mal eine gegenständliche Entscheidung wofür es keine allgemeinen Richtlinien gibt. Es gäbe jedoch die Feststellung, dass viele deutsch/dänische grenzüberschreitende familiäre Beziehungen eine brauchbare Begründung darstellen.
...unquote
Natürlich schreibe ich das fest völlig unverbindlich und ohne Gewähr.
Hils
Dieter
Hej allesammen!
Das Thema ist ja immer wieder mal wieder dran, ich habe also den alten Thread wieder hochgeladen, damit wir die übrigen Fragen (wieso darf ich nicht, ich möchte aber gerne, ich finde die dänische Regelung gut/schlecht ...) nicht nochmal lostreten, lach
:
Schaut hier -
http://www.jp.dk/kp/artikel:aid=3281100/
Schönen Sonntag abend - Ursel, DK
Das Thema ist ja immer wieder mal wieder dran, ich habe also den alten Thread wieder hochgeladen, damit wir die übrigen Fragen (wieso darf ich nicht, ich möchte aber gerne, ich finde die dänische Regelung gut/schlecht ...) nicht nochmal lostreten, lach

Schaut hier -
http://www.jp.dk/kp/artikel:aid=3281100/
Schönen Sonntag abend - Ursel, DK

- Lars J. Helbo
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Ich fand den Artikel gar nicht so interessant. Irgendwie vermisse ich den Nachrichtenwert. Sie schreiben, daß die Preise in DK enorm steigen würden, wenn Deutsche hier Sommerhäuser kaufen könnten. Das wird damit begründet, daß die Häuser auf Sylt sehr viel teurer sind.
Allerdings steht auch, daß die Häuser an der Deutsche Ostseeküste gar nicht so sehr gestiegen sind. Zumindest viel weniger als bei der Wiedervereinigung erwartet. Es steht auch nichts davon, daß manche Häuser nördlich von Kopenhagen schon jetzt extrem viel teurer als an der Westküste sind.
In dem Artikel steht aber nichts davon, daß eine Änderung in den Regeln geplant wäre oder daß irgendjemanden das gefordert oder angeregt hätte.
Daher frage ich mich, wozu das ganze? Scheint als ob sie einen freien Platz hatten und nicht so ganz wussten, was sie sonst schreiben sollten.
Allerdings steht auch, daß die Häuser an der Deutsche Ostseeküste gar nicht so sehr gestiegen sind. Zumindest viel weniger als bei der Wiedervereinigung erwartet. Es steht auch nichts davon, daß manche Häuser nördlich von Kopenhagen schon jetzt extrem viel teurer als an der Westküste sind.
In dem Artikel steht aber nichts davon, daß eine Änderung in den Regeln geplant wäre oder daß irgendjemanden das gefordert oder angeregt hätte.
Daher frage ich mich, wozu das ganze? Scheint als ob sie einen freien Platz hatten und nicht so ganz wussten, was sie sonst schreiben sollten.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig