gelbes kennzeuichen wie teuer???

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Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Was auch erklärt, dass die Porsche Cayenne und VW Touareg brav mit gelben Kennzeichen umher fahren. Das muss sich dann doch lohnen. :D
sv

Beitrag von sv »

Danke Johann

... also wird es doch keine extra breiten Autos für Großfamilien geben [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/traurig/g035.gif[/img]

Hilnser
Stefan
Lars Burchhard
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Beitrag von Lars Burchhard »

Danke jetzt erst mal für die vielen antworten!! und wie sieht es denn eigentlich mit einem komi aus??? habe noch einen mercedes 320 te bj 95 !!! könnte der evtl. auch mit gelben kennzeichen gefahren werden?????
Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Moin,

es gibt schon T-Modelle (gibt in DK sogar als PickUp umgebaute W124) mit gelbem Kennzeichen, aber auch hier werden dann auch wieder die o.g. Einschränkungen erforderlich sein, was Umbaumassnahmen erfordert. Also nur Rückbank umlegen wird da nicht reichen.
denise-34

Beitrag von denise-34 »

sv hat geschrieben:Hej

Man kann Autos mit gelben Nummernschildern auch völlig legal ohne gewerbliche Nutzung fahren. Man muß dann nur eine jährliche Zusatzabgabe von (puh, jetzt muß ich lügen ...) 2500kr für Fahrzeuge über 2 Tonnen und 5000kr für leichtere Fahrzeuge in Kauf nehmen ... oder so ähnlich ...
ja - so ähnlich 8)

Ich fahre einen Nissan Patrol auf gelben Nummernschildern als private Person, dh. nicht gewerblich. Im Jahr darf ich dafür DKK 10104,55 an den dänischen Staat abführen, wobei DKK 5400,00 die "Strafsteuer" für meine private Nutzung eines eigentlich für den gewerblichen Güterverkehr gedachten Fahrzeuges darstellt und der Rest die normale KfZ Steuer beinhaltet.

Würde mein Auto unter 2t zulässiges Gesamtgewicht (Gesamtgewicht, nix Leergewicht) haben, wäre ich von der "Strafsteuer" befreit. Bin ich aber nicht, denn der Patrol wiegt leer schon mehr :oops:

Wäre mein Auto vor 1998 zugelassen gewesen, wäre es ebenfalls von der Strafsteuer befreit egal welches Gesamtgewicht der Wagen hat.

Gruss
Ralf
denise-34

Beitrag von denise-34 »

saedis hat geschrieben:
Gulpladebiler må ikke anvendes til transport af personer uden for førerrummet
was sinngemäss übersetzt heisst:
autos mit gelben kennzeichen dürfen keine personen befördern die NICHT im fahrerraum sind.

ergo: der fahrerraum wird hinter den vordersitzen (mit was auch immer) abgetrennt - und vorne dürfen leute sitzen - je nach autotyp zwei oder drei. MEHR NICHT und nicht woanders - wenn gelbe kennzeichen.
:
Hallo Tina,

ich widerspreche Dir ja nur ungern :P aber ganz so ist es nicht.....
Klar, folgt man straff dem Gesetz, ist es so, wie Du schreibst. Aber wer macht das schon in Dänemark 8)

Es gibt da eine wundervolle Gesetzeslücke, die man ausnutzen kann:
- Autos auf gelben Nummernschildern dürfen nur eine Sitzreihe haben
- Fahrgäste dürfen nur im Fahrgastraum transportiert werden

Der Knackpunkt kommt bei der Definition des Laderaumes: hier wird vorgeschrieben, dass als Laderaum die Fläche angesehen wird, die am Fahrergitter anfängt und an der Hecktür endet. Besagte Fläche muss ein Mindestmas von 120cm haben.

Jetzt die Lücke: wenn ich eine Definition des Laderaumes habe, ist zwangsläufig Fahrgastraum, was nicht zum Laderaum gehört. Das sieht dann bei meiner Kiste so aus: Zwei Sitze als Fahrgastraum, Gittertrennung und 190cm Ladefläche. Gehe ich jetzt hin und verschiebe das Gitter um 70cm Richtung Heck, leiste ich immer noch dem Gesetz genüge nachdem meine Ladefläche minimal 120cm aufweisen muss. Mein Fahrgastraum ist aber um 70cm gewachsen. Sitze einbauen darf ich da freilich nicht, denn das Gesetz schreibt nur eine Sitzreihe vor. Wieviele Leute ich aber auf den besagten 70cm reinquetsche und transportiere, kann mir kein Polizist vorschreiben - sie befinden sich schliesslich im Fahrgastraum.

So... als rein theoretische Betrachtung... oder so.... 8)

Gruss
Ralf
sv

Beitrag von sv »

Hej Ralph,

und du bist dir sicher, daß es in DK erlaubt ist, Fahrgäste zu transportieren ohne dafür sichere Sitze im Auto zu haben ? Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn du da mal angehalten wirst, würde es mich sehr interessieren, wie die Diskussion mit dem Verkehrspolizisten ausgeht ...

Außerdem hier nochmal kurz Johann's Auskunft bei der Polizei in Århus:
Joke hat geschrieben: Der Fahreraum an einem Fahrzeug ist der Raum der sich in einer Linie links oder rechts vom Fahrersitz befindet. Dieser Raum darf max zu einer Seite 2 Sitzplaetze beinhalten dann aber zur anderen keinen.
Demnach wäre dann auch geklärt, was zum Fahrer- und zu Laderaum eines Fahrzeuges gehört. Die 120cm sind wohl eher als Mindestmaß zu verstehen, oder ?

Hilsner
Stefan
denise-34

Beitrag von denise-34 »

Hallo Stefan,

ausprobiert habe ich es noch nicht :wink: aber ja, es gibt diese Gesetzeslücke.
120cm muss die Ladefläche mindestens haben, der Platz zwischen Gitter und Fahrersitz zählt dann zum Fahrgastraum.

Vicepolitikommissaer Kurt Mark schreibt in der Berlingske vom 7. 8.2005 auf die Frage ob man a) mehr Personen auf dem Beifahrersitz haben darf auch wenn da nur ein Gurt ist und b) ob man Personen hinter dem Fahrersitz haben darf:
Der må ikke monteres sæder bag førersædet i gulpladebilen; bilen må altså ikke være indrettet til egentlig persontransport bag førersædet.

Men det er faktisk ikke forbudt at anbringe en eller flere personer bag sædet; det vil sige imellem sæde og varerum/lad, men det er absolut ikke særlig forsvarligt eller hensigtsmæssigt. Du må gerne have flere personer på forsædet, end der er seler til, blot skal du tage hensyn til de særlige regler, der gælder for børn indtil tre år, der skal anvende særligt sikkerhedsudstyr.

Bøden for at anbringe en person ulovligt i varerummet er 500 kr.

Ved vicepolitikommissær
Kurt Mark
Gruss
Ralf
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Joke hat geschrieben: Es gibt keine definition von verhaeltnissen von Breite zu Laenge oder Ladevolumen zu Fahrerraum
Jedwedes Fahrzeug kann mit Gelber Nummer zugelassen werden solange es eine/n Ladeflaeche/Laderaum hat (nur Kofferaum zaehlt nicht)
So viel ich weis, stimmt das nicht. Ich habe irgendwann gehört, daß der Ladefläche mindestens 50% vom Gesamtlänge des Autos ausmachen muß. Es muß ja ein fester Trennwand zwischen Sitze und ladefläche eingebaut werden, und bei einige Modelle führt dies dazu, daß die Sitze nicht so weit zurück gefahren werden können, wie sie eigentlich vom Werk gedacht sind.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
sv

Beitrag von sv »

Auch wenn das jetzt nicht mehr viel mit einer Antwort auf die Frage des armen Lars zu tun hat, aber trotzdem...

... ich habe mal grob durchgezählt und drei bis siebzehn verschiedene Meinungen über die Zulassungsbedingungen von Gelbplattenautos gelesen. Gibt es denn keine verbindliche Auflistung der Voraussetzungen von z.B. Told&Skat (oder auch nur "Skat"), Færdselsstyrelsen, Transportministerium, FDM, Polizei (bitte keine Zeitungsartikel einzelner Beamter, denen glaube ich nicht :wink: ) oder meinetwegen auch der Dronning ihr Hunde-Gassi-Geher ?!?

Es kann doch nicht sein, daß keiner die Regeln dafür kennt und man sich auf herrens mark befindet, wenn man ein Auto mit gelben Nummernschilden zulassen will :?

Hilsner
Stefan

PS: Oder ist meine Ansicht zu bürokratisch-deutsch und man macht sowas einfach nicht in DK ??? Geht man hier einfach zum Bilsyn und wenn der Wagen dem Inspekteur nicht paßt, baut man kurz um, bezahlt nochmal 250kr und meldet sich nochmal zu syn an ...
Joke

Beitrag von Joke »

Hallo

@ Ljhelbo
es ist dann wohl so das du eben besser bescheid weist als die polizei...
nun ja seis drum, haben eben viele was unterschiedliches gehoert :?

@ sv
PS: Oder ist meine Ansicht zu bürokratisch-deutsch und man macht sowas einfach nicht in DK ??? Geht man hier einfach zum Bilsyn und wenn der Wagen dem Inspekteur nicht paßt, baut man kurz um, bezahlt nochmal 250kr und meldet sich nochmal zu syn an ...
Ja so ist es wohl so das man das nicht alles so durchbuerokratisiert sehen darf wie man es eben aus deutschland her kennt.
Selbst wenn man mal gesetze eindeutig hat, kann man den beamten durch plausibele diskusion "ueberzeugen" und sein anliegen doch "durchbekommen". Frei nach dem motte: ist ja eh alles auslegungssache!!

In diesem sinne

Hilsen Johann
saedis
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Beitrag von saedis »

denise-34 hat geschrieben:ich widerspreche Dir ja nur ungern :P aber ganz so ist es nicht.....

So... als rein theoretische Betrachtung... oder so.... 8)
OT: ... kommt doch mal wieder auf nen kaffee rum 8) gibt auch nen weihnachtsbäumchen von unserer plantage :D 8) :D - hört sich nämlich seeeehr interessant an :mrgreen:
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Joke hat geschrieben:Hallo

@ Ljhelbo
es ist dann wohl so das du eben besser bescheid weist als die polizei...
nun ja seis drum, haben eben viele was unterschiedliches gehoert :?
Nä, es ist offensichtlich weil dieser Regel im letzten Jahr aufgehoben wurde - als Teil des "Vereinfachungsprograms" der Regierung. Steht hier:

[url=http://www.moderniseringsprogram.dk/visPublikationesForside.asp?artikelID=5592&mode=hele]www.moderniseringsprogram.dk/visPublikationesForside.asp?artikelID=5592&mode=hele[/url]
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sv

Beitrag von sv »

Hej Lars

Danke, dann bin ich doch schon mal einen Schritt (und eine offizielle Regelung) weiter ... und für alle die den Abschnitt in Lars' Link nicht gefunden haben:
Regeringen hat geschrieben: Flere biltyper godkendes til gule plader
Den såkaldte 50/50-regel, der tidligere var afgørende for om visse biltyper kunne anerkendes som varevogne, er blevet ophævet. Reglen krævede, at bilens lad ikke måtte være kortere end førerhuset. Forenklingen betyder, at flere biltyper nu kan godkendes til gule plader og dermed til en lavere registreringsafgift.
Die (inoffizielle) Übersetzung hat geschrieben: Weitere Fahrzeugtypen für gelbe Nummernschilder zugelassen
Die sogenannte 50/50-Regel, die früher die Zulassung gewisser Fahrzeugtypen als Warenwagen (Anm. d. Red.: Das sind die mit den billigen gelben Schildchen :wink: ) regelte, ist aufgehoben worden. Die Regel besagte, daß die Ladefläche eines Wagens nicht kürzer als der Fahrerraum sein durfte. Die Vereinfachung bedeutet, daß nun weitere Fahrzeugtypen mit gelben Nummernschildern und somit mit einer geringeren Registrierungsabgabe zugelassen werden dürfen.
Das wurde bereits in den Jahren 2002/2003 beschlossen. Interessant, ab jetzt gibt es dann auch Smarts als "Lieferwagen" :mrgreen:

Hilsner
Stefan
denise-34

Beitrag von denise-34 »

sv hat geschrieben:Interessant, ab jetzt gibt es dann auch Smarts als "Lieferwagen" :mrgreen:
kaum, oder haben die Viecher 120cm hinter dem Fahrersitz?
:roll:

Gruss
Ralf
Antworten