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Verfasst: 18.06.2006, 13:17
von aand
wie sieht denn das "Flaggenrecht" im Blumenkasten im Balkon aus? Darf ich da alles reinstecken? Nicht, dass ich da eine Deutschlandflagge reinstecken möchte, aber meine liebsten Flaggen hab ich da jetzt in Köln drin (Borkum, Hamburg, Dänemark).
Wie wird sowas angesehen?

Verfasst: 18.06.2006, 13:38
von Danebod
In Deutschland gibt es kein so spezialisiertes Flaggenrecht wie in Dänemark, hier kannst Du machen, was Du willst.

Verfasst: 18.06.2006, 15:38
von Martin Hofer
Die Flaggenregeln betreffen doch ohnehin nur Flaggen, die prominent "geflaggt" werden, also an einem Fahnenmast. Ein paar Papierfähnchen im Blumenkasten fallen sicher ebensowenig darunter wie eine Fahne im Fußballstadion.

-- Martin

Verfasst: 18.06.2006, 19:46
von aand
@ Danebod: Ich meinte auch in DK, weil ich demnächst dort arbeiten und evtl. auch dort wohnen werde :-)
Weißt Du, woher die Regel mit dem Verbrennen kommt? Das kannte ich noch nicht, interessiert mich aber!

@ Martin: Danke.


Und das betrifft nur Landesflaggen? Ich kann mich daran erinnern, dass mal Leute die DDR-Flagge (nach 1990!) gehisst hatten und dafür offiziell bestraft wurden, obwohl es die gar nicht mehr gab. Lag dann wohl an der Provokation...

Für unsere Hose, die wir mal zum Trocknen hochgezogen haben, gab's jedenfalls keinen Ärger :P

@hxl: Ich fände es übrigens nicht anmaßend, wenn ich in DK den Dannebrog setzen würde, ebensowenig wenn Ausländer hier in D die deutsche Fahne aus dem Fenster hängen lassen (wie die türkischen Taxifahrer, die sonst bei der WM nichts zu melden haben, hehe). :D

Wünsch allen einen schönen Restsonntag!
Markus

Verfasst: 19.06.2006, 17:24
von Danebod
Die Regel mit dem Verbrennen eines zerschlissenes Danebrogs wurde neulich mal in einem Artikel in Flensborg Avis erwähnt, aber die Quelle dieses Artikels weiß ich nicht mehr.

Es stimmt, das jemand mit einem Bußgeld belegt wurde, der die alte DDR-Flagge gehisst hatte, ich glaube, es war auf Bornholm, obwohl die DDR zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr existierte.

Verfasst: 19.06.2006, 18:31
von Berndt
Ich habe auf der Homepage des dän. DR - Nyheder - Politik
dieses gefunden:
Flagafbrænding
Gældende lovformulering: "Med bøde eller fængsel indtil 2 år straffes den, der offentlig forhåner en fremmed nation, en fremmed stat, dens flag eller andet anerkendt nationalmærke eller De Forenede Nationers eller Det Europæiske Råds flag."
Foreslået lovformulering: "Med bøde eller fængsel indtil 2 år straffes den, der offentligt forhåner Danmark eller en fremmed nation, en fremmed stat, det danske eller en fremmed nations eller stats flag eller andet anerkendt nationalitetsmærke eller De Forenede Nationers eller Det Europæiske Råds flag." :roll:

Verfasst: 19.06.2006, 18:34
von aand
hey danke! Aber jetzt sitz ich da... wer kann mir das denn mal bitte übersetzen? :?:

Verfasst: 19.06.2006, 20:23
von Danebod
Flaggenverbrennung
Geltende Gesetzesformulierung: "Mit Bußgeld oder Gefängnis bis zu zwei Jahren wird bestraft, wer eine fremde Nation, einen fremden Staat, seine Flagge oder anderes anerkanntes Nationalitätszeichen oder die Flagge der Vereinten Nationen oder des Europäischen Rates öffentlich verhöhnt."
Vorgeschlagene Gesetzesformulierung: "Mit Bußgeld oder Gefängnis bis zu zwei Jahren wird bestraft, wer Dänemark oder eine fremde Nation, einen fremden Staat, die dänische Flagge oder die einer fremden Nation oder eines fremden Staates oder anderes anerkanntes Nationalitätszeichen oder die Flagge der Vereinten Nationen oder des Europäischen Rates öffentlich verhöhnt."

Das gilt aber nicht für alte zerschlissene Danebröger, die werden durch das Verbrennen nicht verhöhnt, sondern vor Profanisierung bewahrt... :mrgreen:

Verfasst: 19.06.2006, 23:59
von aand
Danke Dir!
Es geht also nur um die "Profanisierung"? Damit ich damit nicht später mein Fahrrad putze? Würd ich sowieso nicht machen, weil die Fahne zu salzig ist :P
Danke euch allen und schlaft gut!
Markus