Es wurde in den obigen Beiträgen (Wartezeiten u.s.w.) immer wieder von privaten oder gesetzlichen Versicherungen geschrieben. - Aus gegebenem Anlaß komme ich auf das obige Thema zurück:
Meine Frau steckt im Moment mitten in einer Behandlungsphase, oder ”
Frauenleiden-Odyssee” (frei nach Ursel), glücklicherweise handelt es sich nicht um ein lebensbedrohliches Leiden.
Es scheint mir, daß das ganze Problem mit den Wartezeiten auf die ungeheuer schwere Leitungsstruktur hier in DK (was nach Meinung der meisten Dänen nur in D. existiert

) oder aber auf das fehlende Zusammenarbeitsvermögen der dän. Fachärzte, Krankenhäuser und Kliniken zurückzuführen ist.
Möglichst kurz

erklärt – trotzdem
s-e-e-h-r lang:
ein krasser Wartefall (wieder frei nach Ursel):
Meine Frau bekam beim Hausarzt einen Termin (4 Tage Wartezeit). Sie wurde wegen einem Jahr Wartezeit vor Einleitung einer Behandlung/Operation (bei dem örtlichen Krankenhaus) vom Arzt an eine Klinik in Kopenhagen überwiesen. Diese Klinik konnte aber erst nach 6 Wochen ”neue” Patienten annehmen – und man mußte danach übrigens mit 2 Monaten Wartezeit rechnen (Bescheid per Telefon).
Zurück zum Hausarzt, der ihr danach an das 2. nächste Krankenhaus (in der benachbarten Region = ”Amt”) eine Überweisung ausstellen ließ. Es stellte sich aber nach einem Telefonat heraus, daß man überhaupt keine ”außerregionalen” Patienten behandeln konnte/durfte (

).
Nochmals zurück zum Hausarzt, der leider inzwischen in den Urlaub gegangen war

Aber sein Stellvertreter fand heraus, daß ein Krankenhaus - noch weiter entfernt - eine Wartezeit von nur 3 Wochen anbieten konnte. Meine Frau wurde dann an dieses Krankenhaus überwiesen. Es waren zu der Zeit inzwischen noch 3 Tage vergangen. Nach 10 Tagen bekam sie von der Sekretärin des Oberarztes dieses Krankenhauses den schriftlichen Bescheid, daß ihr Leiden am besten bei einem Facharzt des benachbarten Krankenhauses in der selben Region untersucht und behandelt werden könne, und man würde deshalb die Überweisung weiterleiten.
Nach weiteren 8 Tagen erhielt meine Frau vom Facharzt in Frage einen Brief mit einem Untersuchungstermin 8 Wochen später

. Da wir aber festgestellt hatten, daß nach der Voruntersuchung in diesem Krankenhaus mit mindesten 6 Wochen neue Wartezeit zu rechnen war, bevor die Behandlung eingeleitet werden konnte, würde die festgesetzte maximale Wartezeit nicht eingehalten werden können. Ich hatte mich deshalb im Namen meiner Frau darüber beschwert. Man war aber der Ansicht, daß mit Wartezeit (Behandlungsgarantie) die Zeit zwischen Überweisung und Voruntersuchung gemeint ist. Und noch zwei Tage

waren mit - ja womit eigentlich

vergangen.
Ich wandte mich dann voller Frust an die örtliche Patientenberatung (Patientvejleder), wo man uns Recht gab: Die Behandlungsgarantie heißt die Zeitspanne vom Datum der ersten Überweisung zum Datum der ersten Behandlung. Und da die Behandlungsgarantie damit nicht eingehalten werden konnte, wurde meine Frau umgehend an eine private Klinik in der Hauptstadt überwiesen, und zwar mit der Versicherung, daß alle anfallenden Kosten von der öffentlichen Krankenversicherung bezahlt werden würden.
Die Wartezeit für die erste Untersuchung war dort 3 Wochen, und man konnte Behandlung innerhalb wenigen Tagen garantieren.
Leider ist meine Frau trotz mehreren Besuchen dort aber ihr Leiden noch nicht los geworden. Sie ist neuerdings zwischen 2 verschiedene Kliniken hin- und hergeschickt worden und besucht momentan alle 6 Wochen (als Zeichen der ”guten” Zusammenarbeit der Privaten und öffentlichen Krankenhäuser/ Kliniken

) einen Professor in Jütland, der allerdings soeben den nächsten Termin am 27. Okt. auf den 27. Dez. (:shock:

) – ohne nähere Erklärung - verschoben hat.
Aber das ist eine andere Geschichte - oder?
Könnte man sich in Deutschland wirklich den obigen Vorgang vorstellen

– Egal ob man öffentlich/gesetzlich oder privat versichert ist
Ich habe – weil es zu persönlich ist - nicht einmal alle Einzelheiten des obigen Verlaufs erwähnt.