Also die Frage beyog sich auf den generellen Erwerb und nicht um die Anerkennung in Løndern ausserhalb von DK da ich ja wenn eh einen Europaweit gåltigen Schein erwerben wårde.
Aber ich habe die Antwort gefunden
Wen es interessiert schaut mal hier nach
https://www.retsinformation.dk/Forms/R0 ... id=2405#K1
Tak for Hjælp
Führerschein in Dänemark
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AstridUndJan hat geschrieben:Für alle Deutlichkeit doch noch 1 Mal fragen. Wenn ich also mein Hauptwohnsitz in Deutschland habe und mein Zweitwohnsitz in Dänemark, darf ich in Dänemark NICHT mein Führerschein machen ???
Ich war gestern hier in Aarhus in eine Fahrschule und da wurde mir erzählt, dass ich da mein Motorrad-Führerschein machen konnte. Ich habe mein Führerschein für PKW und Bus. Ich brauchte nur zur Kommune zu gehen und zum Arzt für ein Attest und dann konnte ich anfangen und für den Theoretischen Prüfung konnte ich mich dann ein Dolmetscher besorgen !
Ich will ja nichts umtauschen, wenn es nicht nötig sein sollte, ich will mein Motorrad-Führerschein in Dänemark machen !Smiley22 hat geschrieben:Also, wenn Du Deinen deutschen Führerschein gegen einen dänischen Führerschein eintauschen willst, brauchst Du zwei aktuelle Passbilder. Mit diesem und Deinem deutschen Führerschein gehst Du zur Führerscheinstelle bei Deiner Kommune. Du sagst was Du willst und fühlst ein Formular aus! Achtung! Aufpassen, das alle Führerscheinklassen mit ins dänische Übertragen werden! Ein Passbild wird für den vorläufigen Führerschein (nur in Skandinavien gültig!) benötigt. Der vorläufige Schein ist 1 Monat gültig. Dein deutscher Schein wird eingezogen und geht meines wissens zurück nach Deutschland. Der dänische Schein kommt mit der Post und dauerte bei mir 8 oder 9 Tage bis der da war. Achja. das ganze kostet noch um die 200 Kronen.
Warum Umtauschen wollt Ihr wissen? Ich machte es, um pfandfrei Dosen einkaufen zu dürfen!
Jürgen
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Fuer die Dænen bist Du in DK gemeldet und daher kannst Du auch ohne weiteres Deinen Fuehrerschein hier machen.
Fuer die Deutschen gibt es keinen "Zweitwohnsitz" im Ausland. Was die EU unterbinden wollte ist, das Leute, die Ihren Fuehrerschein in D abgeben mussten, ihn im Urlaub im ausland nochmal erwerben und dann damit in D fahren. Wenn Du jedoch in DK regulær gemeldet bist, dort auch wohnst, duerfte es kein Ptroblem sein, hier Deinen Fueherschein zu machen und dsamit auch in D zu fahren.
Fuer die Deutschen gibt es keinen "Zweitwohnsitz" im Ausland. Was die EU unterbinden wollte ist, das Leute, die Ihren Fuehrerschein in D abgeben mussten, ihn im Urlaub im ausland nochmal erwerben und dann damit in D fahren. Wenn Du jedoch in DK regulær gemeldet bist, dort auch wohnst, duerfte es kein Ptroblem sein, hier Deinen Fueherschein zu machen und dsamit auch in D zu fahren.