Kur
Kur
Hej Lars,
ganz so einfach habe ich das in Deutschland (indirekt) auch nicht erlebt.
Mein Vater war damals mehr tot als lebendig & hatte wirklich einen Bedarf, nach seinem Aufenthalt auf der Intensivstation wieder normal leben zu lernen.
Gruss vilmy
ganz so einfach habe ich das in Deutschland (indirekt) auch nicht erlebt.
Mein Vater war damals mehr tot als lebendig & hatte wirklich einen Bedarf, nach seinem Aufenthalt auf der Intensivstation wieder normal leben zu lernen.
Gruss vilmy
Hej Vilmy!
ich denke, es ist sicher auch unterschiedlich, aber ich kann mich gut an eine Chefin erinnern, die zum Bibliotheksumzug in Kur fuhr (alle Kollgen ringherum schüttelten die Köpfe - wenn man nicht gerade wirklich auf dem Zahnfleisch pfeift, bleibt man doch bei sowas dabei!) und uns die arbeit machen ließ - freudstrahlend und im April braun wie aus dem Skiurlaub kommend verkündete sie uns erschöpften Arbeiterinnen noch ihre 2 Wochen Nachkur ... die Dame hatte vorher weder eine schwere Krankheit noch sonstwas --- da fehlte einfach die Lust zum Bücherschleppen! Und da die letzte Kur die Regelzeit zurücklag, bekam sie ihre nächste anstandslos...
So eine schlichte Erholungskur hätte uns allen nach dem Umzug gutgetan!
Gruß Ursel, DK --- und gute Besserung an Deinen Vater!
Annika -- abgesehen von der Meute als solcher gibt es auch Probleme mit Fragen wie:
Wieso muß ich auch die ungeliebten Kameraden eingeladen?
Was mache ich mit meinen wirklichen Freunden, die gar nicht in meine Klasse gehen?
Und wenn ich - Kompromiß - nur die Mädchen (Geb.kind auch Mädchen) oder nur die Jungen (Geb. nurdie Jungen) einlade, wie mache ich es dann, wenn Geb.kind Mädchen aber am allerliebsten nur mit 1 Jungen spielt und den natürlich gern einladen möchte???
Tja,auch das ist Alltag in DK!
Gruß Ursel, DK
ich denke, es ist sicher auch unterschiedlich, aber ich kann mich gut an eine Chefin erinnern, die zum Bibliotheksumzug in Kur fuhr (alle Kollgen ringherum schüttelten die Köpfe - wenn man nicht gerade wirklich auf dem Zahnfleisch pfeift, bleibt man doch bei sowas dabei!) und uns die arbeit machen ließ - freudstrahlend und im April braun wie aus dem Skiurlaub kommend verkündete sie uns erschöpften Arbeiterinnen noch ihre 2 Wochen Nachkur ... die Dame hatte vorher weder eine schwere Krankheit noch sonstwas --- da fehlte einfach die Lust zum Bücherschleppen! Und da die letzte Kur die Regelzeit zurücklag, bekam sie ihre nächste anstandslos...
So eine schlichte Erholungskur hätte uns allen nach dem Umzug gutgetan!
Gruß Ursel, DK --- und gute Besserung an Deinen Vater!
Annika -- abgesehen von der Meute als solcher gibt es auch Probleme mit Fragen wie:
Wieso muß ich auch die ungeliebten Kameraden eingeladen?
Was mache ich mit meinen wirklichen Freunden, die gar nicht in meine Klasse gehen?
Und wenn ich - Kompromiß - nur die Mädchen (Geb.kind auch Mädchen) oder nur die Jungen (Geb. nurdie Jungen) einlade, wie mache ich es dann, wenn Geb.kind Mädchen aber am allerliebsten nur mit 1 Jungen spielt und den natürlich gern einladen möchte???
Tja,auch das ist Alltag in DK!
Gruß Ursel, DK
Nochmal zum eigentlichen Thema:
Ambulante Vorsorge – früher „Die offene Badekur“
heute nach Sozialgesetzbuch V § 23,3 „Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“:
Kurort und Unterkunft kann im Einvernehmen mit Ihrem Hausarzt weitgehend frei gewählt werden.
Ihre Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und ca. 85% der Kurmittel.
Bei den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis ca. € 13 pro Kurtag gewähren.
Sie haben alle 3 Jahre einen Anspruch auf eine „ambulante Vorsorgeleistung“.
Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf der 3 Jahresfrist gewährt werden. Wichtig: Auf jeden Fall bei einem geplanten Aufenthalt die Kur rechtzeitig beantragen!
Der Antrag wird von Ihrem Hausarzt ausgefüllt, Sie reichen diesen Anrtrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Im Kurantrag genügt nicht nur die Angabe der Diagnose, sondern hier muss die „Krankheitsverhütung“ begründet werden (z.B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen). Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z.B. dauerhafter Wirbelsäulen- Schmerz bei degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule usw.) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden.
Die Dauer einer Kur muss nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt werden, sie kann also auch kürzer sein. Bedenken Sie jedoch, um Ihren Kuraufenthalt erfolgreich verlaufen zu lassen, empfiehlt sich jedoch ein 3 Wochen Aufenthalt.
Stationäre Kur
Mit Hilfe einer stationären Vorsorgekur soll schweren Gesundheitsstörungen vorgebeugt werden, bei denen die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und eine ambulante Vorsorgekur nicht ausreicht (§ 23 Absatz 4 SGB V). Die Behandlung findet ganztägig in einer Kurklinik statt, wobei der Schwerpunkt wiederum nicht auf einer ärztlichen Behandlung liegt, sondern auf der Anwendung von Heilmitteln, auf Maßnahmen zur Verbesserung des Allgemeinzustandes oder auf Gesundheitsberatung. Die Kur wird in einer Vorsorgeeinrichtung erbracht, mit der die Krankenkasse einen Vertrag gemäß § 111 SGB V hat.
Nach § 23 Absatz 5 SGB V trägt die Krankenkasse die Kosten einer stationären Vorsorgekur nur einmal innerhalb von vier Jahren, es sei denn, eine neuerliche Leistung ist vorzeitig "aus medizinischen Gründen dringend erforderlich".
Ambulante Vorsorge – früher „Die offene Badekur“
heute nach Sozialgesetzbuch V § 23,3 „Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“:
Kurort und Unterkunft kann im Einvernehmen mit Ihrem Hausarzt weitgehend frei gewählt werden.
Ihre Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und ca. 85% der Kurmittel.
Bei den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis ca. € 13 pro Kurtag gewähren.
Sie haben alle 3 Jahre einen Anspruch auf eine „ambulante Vorsorgeleistung“.
Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf der 3 Jahresfrist gewährt werden. Wichtig: Auf jeden Fall bei einem geplanten Aufenthalt die Kur rechtzeitig beantragen!
Der Antrag wird von Ihrem Hausarzt ausgefüllt, Sie reichen diesen Anrtrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Im Kurantrag genügt nicht nur die Angabe der Diagnose, sondern hier muss die „Krankheitsverhütung“ begründet werden (z.B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen). Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z.B. dauerhafter Wirbelsäulen- Schmerz bei degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule usw.) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden.
Die Dauer einer Kur muss nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt werden, sie kann also auch kürzer sein. Bedenken Sie jedoch, um Ihren Kuraufenthalt erfolgreich verlaufen zu lassen, empfiehlt sich jedoch ein 3 Wochen Aufenthalt.
Stationäre Kur
Mit Hilfe einer stationären Vorsorgekur soll schweren Gesundheitsstörungen vorgebeugt werden, bei denen die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und eine ambulante Vorsorgekur nicht ausreicht (§ 23 Absatz 4 SGB V). Die Behandlung findet ganztägig in einer Kurklinik statt, wobei der Schwerpunkt wiederum nicht auf einer ärztlichen Behandlung liegt, sondern auf der Anwendung von Heilmitteln, auf Maßnahmen zur Verbesserung des Allgemeinzustandes oder auf Gesundheitsberatung. Die Kur wird in einer Vorsorgeeinrichtung erbracht, mit der die Krankenkasse einen Vertrag gemäß § 111 SGB V hat.
Nach § 23 Absatz 5 SGB V trägt die Krankenkasse die Kosten einer stationären Vorsorgekur nur einmal innerhalb von vier Jahren, es sei denn, eine neuerliche Leistung ist vorzeitig "aus medizinischen Gründen dringend erforderlich".
Moin,
Danke für die ausführliche Erklärung.
Es gibt nach wie vor Menschen, die nehmen was sie bekommen können und Menschen die halbtod noch arbeiten. Das muss jeder für sich entscheiden.
Solange ein System gibt....kann man das nicht mal verurteilen. Da ist es sicher von Vorteil, den Arzt gut zu kennen, das heißt öfters mal vorbeizuschauen
Ich habe bei Versicherungsabschlüssen immer das Problem, den Hausarzt zu benennen.
Entweder Zahnarzt oder Notaufnahme.
Vielleicht sollte ich meinen Zahnarzt mal fragen, ob mein nächster DK Urlaub nicht gut für die Zähne ist.
Das soll jetzt keine Schelte für wirklich kranke Menschen sein, die sicherlich einen berechtigten Anspruch auf Reha oder Kur haben.
by Heike
Danke für die ausführliche Erklärung.
Es gibt nach wie vor Menschen, die nehmen was sie bekommen können und Menschen die halbtod noch arbeiten. Das muss jeder für sich entscheiden.
Solange ein System gibt....kann man das nicht mal verurteilen. Da ist es sicher von Vorteil, den Arzt gut zu kennen, das heißt öfters mal vorbeizuschauen

Ich habe bei Versicherungsabschlüssen immer das Problem, den Hausarzt zu benennen.
Entweder Zahnarzt oder Notaufnahme.
Vielleicht sollte ich meinen Zahnarzt mal fragen, ob mein nächster DK Urlaub nicht gut für die Zähne ist.
Das soll jetzt keine Schelte für wirklich kranke Menschen sein, die sicherlich einen berechtigten Anspruch auf Reha oder Kur haben.
by Heike
kwako 
Man kann ohne Hunde leben......, aber es lohnt sich nicht!
Mehr über mich, schau mal hier rein....
http://www.dk-forum.de/forum/ftopic4570-0-asc-15.html

Man kann ohne Hunde leben......, aber es lohnt sich nicht!
Mehr über mich, schau mal hier rein....
http://www.dk-forum.de/forum/ftopic4570-0-asc-15.html
Hej @ Heike,
genauso schaut´s aus.
Es hat bezüglich Kuren schon immer eine 2-Klassengesellschaft gegeben.
Den Löwenanteil der Kuren wurde den Angestellten im öffentlichen Dienst, Beamten und Mitarbeitern großer Konzerne verschrieben.
Klar, wenn man sich keine Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen musste dann nahm man sich gerne alle 2-3 Jahre "seine Kur" mit.
In Klein- und Mittelbetrieben hat sich das kaum jemand erlauben können.
Da gab es auch früher keinen "Personalüberhang" der die Aufgaben mit übernehmen konnte.
Und heute?
Das es vielen Kurorten heute so schlecht geht, liegt zum Großteil daran das auch in großen Konzernen jeder Angst um seinen Job hat.
Da wird dann eben gerne ein Zuschuss zum Familienurlaub in Anspruch genommen.
Mal sehen wann dies auch gestrichenh wird.
Gruß
Reimund
genauso schaut´s aus.
Es hat bezüglich Kuren schon immer eine 2-Klassengesellschaft gegeben.
Den Löwenanteil der Kuren wurde den Angestellten im öffentlichen Dienst, Beamten und Mitarbeitern großer Konzerne verschrieben.
Klar, wenn man sich keine Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen musste dann nahm man sich gerne alle 2-3 Jahre "seine Kur" mit.
In Klein- und Mittelbetrieben hat sich das kaum jemand erlauben können.
Da gab es auch früher keinen "Personalüberhang" der die Aufgaben mit übernehmen konnte.
Und heute?
Das es vielen Kurorten heute so schlecht geht, liegt zum Großteil daran das auch in großen Konzernen jeder Angst um seinen Job hat.
Da wird dann eben gerne ein Zuschuss zum Familienurlaub in Anspruch genommen.
Mal sehen wann dies auch gestrichenh wird.
Gruß
Reimund
Das nennt sich aber dann nicht Kur, sondern Reha oder Anschlussheilbehandlung. Hat mit Kur also eigentlich nichts zu tun.Mein Vater war damals mehr tot als lebendig & hatte wirklich einen Bedarf, nach seinem Aufenthalt auf der Intensivstation wieder normal leben zu lernen.
Unabhängig davon: eine Kur wird nur gewährt, um die "Arbeitskraft" zu erhalten oder wieder herzustellen. So die Theorie. So zynisch es klingt, Rentner, nicht Berufstätige und.. brauchen laut dieser Definition keine Kur. Der Verwandtschaft hat jemand von der Krankenkasse mal gesagt: "Kur, wieso, bei Ihnen bessert sich doch sowieso nichts mehr".
So pauschal kann man das nicht sagen, bei uns sind es nur die völlig fertigen Beamten, die regelmäßig zur Kur fahren. Wir Angestellten müssen schließlich arbeitenDen Löwenanteil der Kuren wurde den Angestellten im öffentlichen Dienst, Beamten und Mitarbeitern großer Konzerne verschrieben.

Um die Vorurteile gegenüber Berufsgruppen zu erhöhen:
Ich kenne sehr viele Handwerker, die einfach mal zur Erhaltung ihrer Arbeitskraft eine Kur beantragt haben und bekommen haben.
Ich, im Gegensatz laut Eurer Aussage Beamter der häufiger zur Kur fährt
, brauche laut meiner Krankenkasse gar nicht zu versuchen , eine Kur wegen mein Knie zu beantragen, weil ich die laut Pensionskasse für meine sitzende Tätigkeit nicht benötige. Deswegen der Umweg über die ambulante Kur.
So ist das halt mit Vorurteilen...
Ich kenne sehr viele Handwerker, die einfach mal zur Erhaltung ihrer Arbeitskraft eine Kur beantragt haben und bekommen haben.
Ich, im Gegensatz laut Eurer Aussage Beamter der häufiger zur Kur fährt

So ist das halt mit Vorurteilen...
jaja
@ pitti
Klar, weisst alles besser.
NEIN, zur Reha war er vorher, aber wenn man mit einer schweren Krankheit Vollzeit arbeite, bekommt man auch dann nach der Reha und einrn Jahr Arbeit eine Kur. Oder willst du mir nun erzählen, das sud meine Familie besser kennst als ich?
Ohne Gruss, vilmy
Klar, weisst alles besser.
NEIN, zur Reha war er vorher, aber wenn man mit einer schweren Krankheit Vollzeit arbeite, bekommt man auch dann nach der Reha und einrn Jahr Arbeit eine Kur. Oder willst du mir nun erzählen, das sud meine Familie besser kennst als ich?
Ohne Gruss, vilmy
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Re: jaja
War die Antwort nicht ein klein wenig zu schroff?Vilmy hat geschrieben:@ pitti
Klar, weisst alles besser.
NEIN, zur Reha war er vorher, aber wenn man mit einer schweren Krankheit Vollzeit arbeite, bekommt man auch dann nach der Reha und einrn Jahr Arbeit eine Kur. Oder willst du mir nun erzählen, das sud meine Familie besser kennst als ich?
Ohne Gruss, vilmy
pitti hat wohl nur versucht, die Begriffe auseinanderzuhalten.
Das hat doch mit Deiner Familie gar nichts zu tun.

Gruß
/annika
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naja, nicht berufstätige können sich auch kaum ne kur leisten. denen wird ja alles gekürzt, wenn sie es wagen, so krank zu werden, dass eine kur nötig wird.Pitti hat geschrieben:Unabhängig davon: eine Kur wird nur gewährt, um die "Arbeitskraft" zu erhalten oder wieder herzustellen. So die Theorie. So zynisch es klingt, Rentner, nicht Berufstätige und.. brauchen laut dieser Definition keine Kur.
ich hab bis september einen teilzeitjob gehabt, bei dem mein netto vorn und hinten nicht langte für 2 personen, hab also hartz IV zuschuß bekommen. da es ein sog. telejob war, bestand kein anspruch auf lohnfortzahlung während krankheit, kein anspruch auf bezahlten urlaub. und ja, das ist laut dem deutschen gesetz rechtens.
anfang 2005 wurde mir nach einem zusammenbruch vom arzt dringend nahegelegt eine kur zu machen, aufgrund persönlicher umstände (u.a. depressionen, und ich meine keine melancholie), zusammen mit meinem sohn (neurodermitis), die krankenkasse befürwortete es, aber aufgrund der tatsachen, dass ich null cent verdient hätte in der kurzeit und dass der alg2 zuschuß drastisch gekürzt werden sollte für die 3 wochen der kur, musste ich das ablehnen. es hätte grade noch gelangt, die miete zu zahlen. geld für die zuzahlung geschweige denn zur anreise zur kur wär schon nicht mehr drin gewesen. geschweige denn irgendwelche ausgaben, die man auf kur ja mal hat (postkarte oder anruf daheim, ein danke für den nachbarn fürs blumengiessen).
statt kur gabs also antidepressiva... die hat die dak bezahlt. ansonsten hiess es zähne zusammenbeissen, das zeug schlucken und funktionieren.
btw. seit ich nicht mehr für diese firma arbeite, konnten wir die dosis kontinuierlich reduzieren...
lg
Linda
@Vilmy: Du würdest dich wundern, was ich weiß oder nicht weiß.
Du hattest ja wohl eindeutig geschrieben
@AnjaAue
Am besten ist es ja wohl, wenn man gesund bleibt und gar keine Kur benötigt!
Du hattest ja wohl eindeutig geschrieben
und nicht nach seiner Reha, oder irre ich mich?nach seinem Aufenthalt auf der Intensivstation
@AnjaAue
und Pauschalisierung.So ist das halt mit Vorurteilen
Am besten ist es ja wohl, wenn man gesund bleibt und gar keine Kur benötigt!