Eigenes Auto in Dänemark (ohne Einfuhrgelder)

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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ja, es zählt als Umzugsgut und daher müßt Ihr für das Auto kein Zoll oder Einfuhrsteuer bezahlen.

Falls Ihr in DK mit dem Auto auch noch fahren wollt, müßt Ihr das Auto aber vorher in DK Zulassen. Dabei ist die Zulassungsabgabe von rund 180% des Wert des Autos fällig. Das hat aber mit der Umzug im Prinzip nichts zu tun.
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GiNsPaCe

Beitrag von GiNsPaCe »

Würde bedeuten ich müsste allein für ein Auto 14.000€ zahlen ???????
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich verstehe nicht, wie Du auf 14.000 € kommst. Du sagst, das Auto ist 7000 € Wert, und Du müßtet 75.594 Kr. registreringsafgift bezahlen. 75.594 Kr. entspricht ganz knap über 10.000 €.

Was ist es, was Du dabei nicht verstehst?

Du kannst natürlich auch Dein Auto in D verkaufen und ein ähnliches Auto in DK kaufen. Der wird dann um 17.000 € kosten.
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martin.fraenzle

Beitrag von martin.fraenzle »

ljhelbo schrieb:

"Ja, es zählt als Umzugsgut und daher müßt Ihr für das Auto kein Zoll oder Einfuhrsteuer bezahlen.
Falls Ihr in DK mit dem Auto auch noch fahren wollt, müßt Ihr das Auto aber vorher in DK Zulassen."

Soweit richtig. Selbstverständliche können die dänischen Behörden im Einklang mit EU-Gesetzen verlangen, dass das Auto am Hauptwohnsitz des/der Halters/in zugelassen wird.

"Dabei ist die Zulassungsabgabe von rund 180% des Wert des Autos fällig."

Das stimmt so nicht ganz. Die Abgabe unterliegt einer Progression: Es sind 105% auf einen altersabhängigen Sockelbetrag und 180% auf den diesen übersteigenden Restbetrag. Für ein durchschnittlich erhaltenes Auto der sogenannten Golfklasse kann man von etwa 150% ausgehen. Eine brauchbare Abschätzung lässt sich unter www.bilpriser.dk berechnen.

"Das hat aber mit der Umzug im Prinzip nichts zu tun."

So würden es die dänischen Behörden gerne sehen, die EU sieht's aber ganz anders! Wenn es sich tatsächlich um eine mit der KfZ-Anmeldung in Verbindung stehende Verwaltungsgebühr handeln würde, dann dürfte DK das klaglos auch von umziehenden EU-Bürgern einstreichen. Wg. der schieren Höhe und nochmehr wg. der Koppelung an Autowert anstelle Verwaltungsaufwand ist es DK bislang aber nicht gelungen, die EU davon zu überzeugen, dass es sich um eine Verwaltungsgebühr handelt. Vielmehr sieht die EU in der sogenannten Registrierungsabgabe eine Steuer, welche auf Umzugsgut innerhalb der EU eben nicht erhoben werden darf! Wer immer die Chance hat, sein Auto als Umzugsgut einzuführen, sollte dies deshalb tunlichst tun. Zwar wird er/sie wohl nicht um's Zahlen herumkommen, aber zumindest gibt es in Anbetracht des anhängigen EU-Verfahrens gegen DK eine gewisse Chance auf Rückerstattung. Verfehlt man hingegen die Bedingungen für Umzugsgut (zu kurz in eigenem Besitz, Besitzer/in zu kurz außerhalb DKs gewesen, Auto zu spät nach dem eigenen Umzug nachgeholt, ...), so sieht man das Geld mit Sicherheit nicht wieder, denn dann fällt das Auto nicht in einen von der EU verbindlich geregelten Rechtsbereich. Von den eigenen Bürgern kann DK (noch) beliebig hohe Abgaben auf Autos kassieren - zur Abbau dieser Handelsverzerrung hat die EU den Dänen immerhin noch fast 10 Jahre Zeit gebilligt...


Was im Übrigen die Möglichkeit der Ratenzahlung angeht: Diesbzgl. haben wir uns belehren lassen müssen, dass Befristung von Arbeitsvertrag, Aufenthaltsgenehmigung, etc., nur Anhaltspunkte sind, die die Verwaltung bei ihrer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen hat. Letztlich fällt die Verwaltung aber eine Ermessensentscheidung darüber, ob man sich dauerhaft in DK niedergelassen hat. In unserem Falle wurden mangelnde Befristung des Arbeitsvertrags, Nachzug der Familie und Hausverkauf in DE als Belege für eine dauerhafte Ansiedlung gewertet. Die hohe Mobilität in meiner Branche (Hochschullehrer), die einen Weiterbesitz eines hochverschuldeten Hauses in einer Ecke DEs nicht gerade sinnvoll macht, wurde hingegen nicht berücksichtigt. Da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, hat man kaum Einspruchsmöglichkeiten.

Beste Grüße & viel Glück Euch allen bei diesem nervenzehrenden Vorgang,

Martin
GiNsPaCe

Beitrag von GiNsPaCe »

OK!
Jetzt habe ich es verstanden!
Für Auto A müsste ich ~ 75.000DKR zahlen, für Auto B 12.000. UHi... stolzer Preis!!
Also könnte man Anfangs die Autos in D angemeldet lassen. Das kann doch kein Mensch bei Kauf einer Immobilie und Umzug noch zahlen ?!?!?
Oder gibt es möglichkeit dies in Raten zu uahlen ????
VIELEN Dank für die Hilfe!!
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ja, Du kannst Anfangs des Auto in D angemeldet lassen. Dann darfst Du nur nicht in DK damit fahren, bzw. wenn Du dabei erwischt wirst, mußt Du (zusätzlich zur Registrierungsabgabe) eine saftige Strafe bezahlen.

Ja, es gibt die Möglichkeit einer Ratenzahlung, falls Du nur vorübergehend in DK sein wirst. Wenn Du hier ein Hof kaufst, kannst Du das aber gleich vergessen.

Ja Martin, Du hast natürlich recht mit dem was Du hier schreibst, ABER ....

Es kann sein, daß der EU-Gerichtshof in einigen Jahren die Zulassungsabgabe auf Umzugsautos für regelwidrig erklären wird. Es ist aber nicht sicher, und ob derjenige, der die Abgabe jetzt bezahlt, dann sein Geld oder auch nur ein Teil davon zurück bekommt steht vollkommen in den Sternen. Man sollte daher nicht seine Zukunft auf diese Eventualität aufbauen.

Und selbst wenn es so kommen sollte. Was bringt das? Ein Auto hält nicht ewig. In 3 oder 5 Jahren wirst Du ein neues brauchen, und der ist kein Umzugsgut.

Daher denke ich: Wer nicht damit leben kann, daß Autos in DK 3 mal so teuer sind wie in D, der sollte nicht in DK leben. Früher oder später wirst Du Dich darauf einrichten müssen - also warum nicht gleich die realität ins Auge fassen?
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martin.fraenzle

Beitrag von martin.fraenzle »

ljhelbo schrieb:
"Ja Martin, Du hast natürlich recht mit dem was Du hier schreibst, ABER ....

Es kann sein, daß der EU-Gerichtshof in einigen Jahren die Zulassungsabgabe auf Umzugsautos für regelwidrig erklären wird. Es ist aber nicht sicher, und ob derjenige, der die Abgabe jetzt bezahlt, dann sein Geld oder auch nur ein Teil davon zurück bekommt steht vollkommen in den Sternen. Man sollte daher nicht seine Zukunft auf diese Eventualität aufbauen."

Ja, da hast Du vollkommen recht - auf diese Eventualität sollte man seine Finanzplanung keinesfalls aufbauen. Mein Argument zielt aber auf die andere Seite der Medallie: Es gibt diese Eventualität und man sollte seine Chance, davon evtl. irgendwann doch noch zu profitieren, nicht allein dadurch verspielen, dass man bei der Autoeinfuhr den enggesteckten Rahmen für Umzugsgut verlässt. Hier kann gerade bei deutsch-dänischen Pärchen eine rechtzeitige Ummeldung des Autos auf den "EU-begünstigten" Partner die Teilnahme an der Lotterie eröffnen. Nämlich dann, wenn Umzüge nicht ganz gleichzeitig stattfinden, Auslandsaufenthalte nur kurz waren oder nicht mit einer Aufgabe des dänischen Hauptwohnsitzes einherhingen, ...

Gruß,

Martin
ramses

Beitrag von ramses »

Leute,

die ersten Schritte haben wir geschafft, wir "duerfen" in Raten zahlen (anstatt 37.000 DKK auf einmal ca. 1600 DKK im Quartal, und das dann fallend). Das ganze laeuft erstmal fuer 2 Jahre, wir koennen es aber verlaengern lassen.

Anderer Punkt : Vielleicht kommt der Europaeische Gerichtshof ja mal in den Quark, dann koennen wir vielleicht darauf hoffen dass dieses ganze Thema zu Grabe getragen wird (vielleicht sogar in den naechsten 2 Jahren >;o] ). Dann muessen wir zumindest nicht mehr die gesamte Summe an Afgift bezahlen.

Wenn wir mit allem durch sind schreibe ich mal ein "HowTo" fuer alle die daran Interesse haben. Ich moechte aber darauf hinweisen, dass ich hier keinesfalls zum "Steuernprellen" in DK aufrufe. Ich poste hier lediglich einen Erfahrungsbericht, was man machen kann und wie es funktionieren kann - was jeder daraus macht ist seine Sache >;o].

Gruss aus dem regnerischen København
ramses
Joke

Beitrag von Joke »

Hallo ramses,
das du keine Steuern prellen willst,ich glaube das ist allen klar.Wäre aber klasse wenn du deine Erfahrungen schreiben könntest.Wir sind nun schon seit August letzten Jahres in DK und haben unser Auto im Oktober abgemeldet und seid her noch nicht in DK angemeldet.Der Grund liegt bei uns darin,das dieses Auto vielleicht noch einen Wert von 400€ hat und wir uns einfach noch nicht überwinden,für dieses eben noch so hohe Abgabe zu zahlen.Nur vom rum stehen wird der Wagen ja auch nicht besser.Leider!
Also dankbar für jede Infos,
Hilsen
Ulrike
ramses

Beitrag von ramses »

Ulrike,

wir sind morgen beim blisyn, um den Wagen untersuchen, schaetzen und anmelden zu lassen.

Sobald wir alles durchhaben an Behoerden schreibe ich das hier rein - wie versprochen..

ramses
eclipse

Beitrag von eclipse »

Hi

Gibt es hier im Forum Leute, die schonmal von daenischen Behoerden bezueglich deutscher Nummernschilder kontrolliert wurden ?

Gruss
maybritt h
Ehrenmitglied
Beiträge: 3092
Registriert: 28.12.2001, 14:40
Wohnort: berlin, deutschland (muttersprache: dänisch)

Beitrag von maybritt h »

Wir müssen diesen Tread schließen -
es geht weiter unter
Eigenes Auto in DK (ohne Einfuhrgelder) Teil II
www.dk-forum.de/forum/link.asp?topic_id=3043

Maybritt
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