Re: Allgemeiner" Laberthread" über Dänen, Deutsche und die W
Verfasst: 20.09.2019, 11:28
Man mag zu Frau Künast stehen wie man will, aber diese Gerichtsentscheidung macht dann doch sprachlos:
NWZ, Kommentar S.4,,20.09.2019Es geht um Hass
Claus Hock
Es ist unglaublich, welchen Bock das Berliner Landgericht in seinem Urteil zu den Beleidigungen gegenüber Renate Künast geschossen hat. Schlampe, kranke Frau, Gehirn amputiert, Drecks Fotze (man kann davon ausgehen, dass die korrekte Schreibung Drecksfotze ebenfalls zulässig ist), Stück Scheiße, Drecksau – all diese Begriffe sind als „Beitrag in einer Sachauseinandersetzung“ aus Sicht der Richter im vorliegenden Fall zulässig. Und das in einer Zeit, in der Gesetze, wenngleich aus vielerlei Gründen umstrittene Gesetze, wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet werden und sich allerorten Ermittler und Staatsanwälte auf Hate-Speech, also Hasskommentare, im Internet spezialisieren.
Man möchte, in Anlehnung an das Urteil, fragen, wer den Richtern da bitte ins Gehirn geschissen hat. (Was im Internet erlaubt ist, wird jawohl auch in der Zeitung statthaft sein!) Nach der Logik der Berliner Richter ist diese Frage als Polemik legitim. Da bekommt man doch Lust auf Diskussion!
Nun ist es natürlich nicht Aufgabe der Gerichte, uns vorzuschreiben, wie wir unsere Debatten zu führen haben. Das vermasseln wir in zunehmendem Maße von ganz allein. Es ist aber ihre Aufgabe, eine Meinungsäußerung, die nicht umsonst geschützt ist, im Fall der Fälle von einer Beleidigung zu unterscheiden. Und daran sind die Berliner kolossal gescheitert. Es war in Worte gepresster Hass, keine Polemik. Für alle, die mehr oder weniger in der Öffentlichkeit stehen, sendet das Urteil zudem ein mehr als bedenkliches Signal: Schaut, sowas müsst ihr aushalten! Stellt euch nicht so an, ihr Drecksäue!
Es bleibt zu hoffen, dass Renate Künast gegen das Urteil vorgeht und die nächste Instanz eben dieses Urteil kassiert. Sonst haben die ganzen Facebook-Vollschreiber, Stammtischparolen-Brüller und all diejenigen, die „Wurde diese ,Dame’ vielleicht als Kind ein wenig viel gef... und hat dabei etwas von ihren Verstand eingebüßt“ als legitime Meinungsäußerung ansehen, gewonnen. Und da „gef...“ hier nicht für „gefeiert“ steht, können wir nicht wollen, dass so etwas künftig nicht mehr als Beleidigung, sondern als legitime Äußerung in einer „Sachauseinandersetzung“ dient. Oder?
Den Autor erreichen Sie unter hock@infoautor.de