Ob nun der Fall neu ist oder nicht, wenn er nicht einen traurigen Hintergrund hätte, könnte man ihn als Posse bezeichnen.Hendrik77 hat geschrieben:Hejsa !
Das der Hund Charlie eingeschläfert wird kann man bedauern, aber der Vorgang ist nicht neu bzw. der 1. Fall.
Neu wäre es wenn es ein Hund deutscher Touristen wäre.
Med venlig hilsen
Hendrik77
Nachdem der "Straftäter" zunächst fälschlich nach § 6, Absatz 2, Nr. 4 des Hundegesetzes zum Tode verurtelit wurde und
"die Nationale Polizei bedauert, dass in dem Beschluss vom 25. April 2014 des Polizeikreises auf die falsche Bestimmung verwiesen wurde und auch der Polizeikreis die Verwirrung bedauert, zu der dies geführt hat", wird der "Straftäter" jetzt "korrekt" nach § 6, Absatz 5 des Hundegesetzes zum Tode befördert.
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit wird nicht gestellt, hauptsache es wird paragraphenkonform vorgegangen.
Es wird nicht bedauert, dass dieses als novellierungsbedürftig erkannte Gesetz überhaupt noch angewendet werden muß, sondern es wird bedauert, dass man nicht gleich den passenden Paragraphen für dei Vorgehensweise gefunden hat.