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Verfasst: 02.03.2004, 10:46
von MichaelD
Hallo Nordboer.
Du kannst es drehen und wenden wie du willst, aber ist man nicht arbeitsfähig, hat keine hinreichende Rente und ist auch nicht in gewissen Jobvorbereitungsprogrammen, kann man keine selbständige Aufenthaltsgenehmigung nach EU-Recht bekommen.
Verfasst: 02.03.2004, 11:29
von Lars J. Helbo
Nordboer schrieb:
>Laut die regeln ist es ganz deutlich das wenn man Job suchen (aktiv) oder >selbständig sind bekomme man ein aufental gennehmigung. Ist mann schön >verheiratet (mindestens 18 montate) kommt frau und kind mit rein auch kein >Problem. Gehe doch einfach auf die offizieller link: >http://www.udlst.dk/english/default.htm
Ich denke Du vermischt hier die Sachen ganz schön. Wer Arbeitnehmer oder Selbständiger ist, kann eine Aufenthaltsgenehmigung laut EU-Regeln bekommen. Das hat aber mit Ehe nicht das geringste zu tun.
Um eine Aufenthaltsgenehmigung als (Ehe-)Partner zu bekommen reicht es ganz bestimmt nicht aus, 18 Monate verheiratet gewesen zu sein. Das steht auch ganz deutlich auf der von Dir genannte Homepage. Siehe hier:
http://www.udlst.dk/english/Family+Reunification/Spouses/Default.htm
Dort steht z.B.:
>Attachment requirement
>If the person residing in Denmark has had Danish citizenship for more than 28
>years he or she does not need to satisfy the attachment requirement. This
>also applies to persons who have been legally residing in Denmark for more
>than 28 years, and who are born and raised in Denmark or have been living in
>the country since childhood.
>In other cases is it a precondition for family reunification that the
>spouses'/ partners' or cohabiting companions' overall attachment to Denmark
>is greater than their overall attachment to another country.
D.h. in Deinem Fall, wenn Du noch nicht 28 bist, dann müßtet Ihr beweisen, daß Du und Deine Freundin _mehr_ Anknüpfung an DK hast als an D. Wenn Du schon 7 Jahre in D wohnst und Deine Freundin noch nie in DK gewohnt hast, dann ist Eure "Gesamt-Anknüpfung" an D mit Sicherheit größer als an DK. D.h. Deine Freundin wird keine Aufenthaltsgenehmigung auf Grund von diese Regeln bekommen!
Sie muß daher eine _eigene_ Aufenthaltsgenehmigung als Arbeitnehmer suchen. Wie lang oder kurz Ihr verheiratet seid oder auch nicht spielt also keine Rolle. Wenn sie in DK aktiv Arbeit sucht, wird sie vermutlich eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. So weit so gut. ABER, diese Aufenthaltsgenehmigung ist erstmals zeitlich begrentz (vielleicht 1 oder 2 Jahre). Wenn sie bis dahin keine Arbeit gefunden hat (z.B. weil sie Hausfrau sein will), dann bekommt sie keine Verlängerung.
Dann müßt Ihr versuchen auf die Möglichkeit als (Ehe-)Partner zurückzukommen. Das heißt Ihr müßt wieder beweisen, daß Eure "Gesamt-Anknüpfung" an DK größer ist. Das wird kaum gehen. Deine Freundin wohnt dann zwar 1 oder 2 Jahre in DK. Du hast aber schon 7 Jahre in D gewohnt. Dazu kommt daß sie ein Sohn hat, der vermutlich einen Vater in D hat (das ist auch eine Anknüpfung). Es kann Euch also passieren, daß sie dann nach 2 Jahren wieder das Land verlassen muß.
Das mit den 18 Monate verheiratet sein ist vermutlich etwas ganz anderes. Ein EU-Bürger (der nicht _Däne_ ist), der aber als Arbeitnehmer oder Selbständiger in DK eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt, darf seine Ehefrau und Kinder nach DK mitbringen. Das ist EU-Recht und daher geht diese recht _vor_ den sehr restriktiven dänischen Bestimmungen.
D.h. wenn Du bevor Ihr nach DK zieht die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragst und bekommst und dann in DK als EU-Bürger und als Arbeitnehmer eine Aufenthaltsgenehmigung bekommst, _dann_ darfst Du Deine Freundin als Partner mitnehmen und sie darf dann auch hier sein, selbst wenn sie keine Arbeit findet. Solange Du DK Staatsangehöriger bist, geht das aber nicht - weil Du ja dann keine EU-Aufenthaltsgenehmigung brauchst und daher nicht unter den EU-Regeln fällst.
Aus diesem Grund gibt es ja auch schon über 1000 Paare, die nach Schweden gegangen sind. der Trick dabei: Nach nur 3 Jahre, kann der Däne dann die Schwedische Staatsangehörigkeit bekommen. Danach kann das Paar nach DK gehen. Der ehemalige Däne jetzt Schwede kann jetzt eine EU-Aufenthaltsgenehmigung als Arbeitnehmer beantragen und darf dann seine Ehepartner (selbst wenn diese kein EU-Bürger ist) mit nach DK nehmen.
Verfasst: 02.03.2004, 12:01
von Martin Hofer
Hallo,
nur sicherheitshalber, damit ich das auch ganz verstanden habe: Sollte ich (Deutscher) mal eine Arbeit in DK annehmen, dann könnte ich meine Frau und Kinder (auch Deutsche) mitnehmen und würde für die problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, solange ich Arbeit habe oder aktiv suche. Probleme hätte ich nur, wenn ich Däne wäre, oder?
-- snorri
Verfasst: 02.03.2004, 12:13
von Lars J. Helbo
Ja, ganz genau!
Als Deutscher kannst Du Dich auf EU-Recht berufen, weil Du eine Aufenthaltsgenehmigung als EU-Bürger bekommst. Das tut ein Däne ja nicht und daher hat er auch nicht die damit verbundene Rechte.
Ob Deine Frau EU-Bürgerin ist, ist dabei sogar unerheblich.
Daher gibt es ja die erwähnte Ausweg über Schweden. Wenn der ausländische Partner nicht EU-Bürger(-in) ist und daher keine eigene Aufenthaltsgenehmigung bekommen kann, ist dies oft die einzige Möglichkeit.
Verfasst: 02.03.2004, 12:54
von Nordboer
Es ist doch schön das mein beitrag für ein bischen aufregung sorgt.

Nur die welt ist bunt und nicht scwarz weiß wie es oft in dieser forum dagestellt wird. Und die ungeheurliche bankburgscahft das Iris dalegen muß ist keiner fall nachweißbar.
Um alles nun ordentlich zu klären habe ich soeben Frederiksborg statsamt angerufen. Und es scheint das die sehr hilfbereit sind. Laut dem bekomme man ein Auffental genehmigung wenn man ein Konto auszug habe wo 5000 dkk pro monat nachweisbar sind mit 15 mal 5000 Dkk bekomme mann ein aufenzahl genehmigung von 5 jahre. Nur die sind bereit ein pauschel bertrag von 2300 Dkk für miete abzuziehen das macht denn 2.800 Dkk pro monat mit 15 mal dieser betrag. Das heißt deutlich weniger als sonnst ernant worden. Ein weitere tiip ist jedoch das die Konto auszug nur beim antrags tag da sein muß. Was später mit dieser geld passiert interesiert kein schwein. Also leute locker bleiben in Dänemark gibts regeln aber die regeln wird nicht immer eingehalten. Das ist ein kulturelle phänomen das ich denke macht ein große unterschied zu Deutschland.
Verfasst: 02.03.2004, 13:14
von Lars J. Helbo
Ist ja gut und schön mit dem Betrag. (Ich kenne ein andere Fall, wo für ein Ehepaar 24.000 Kr/Monat gefordert wurde - und wo vorhandene vermögen nicht berücksichtigt werden konnte). Aber davon abgesehen, nach welchen Regeln willst Du hier eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?
Soll es als (Ehe-)Partner sein? Dann ist der Einkommen nur ein von mehrere Bedingungen. Und _nicht_ das was in den meisten Fällen Probleme bereitet!
Soll es als Arbeitnehmer sein? Dann kannst Du vielleicht als Arbeitsuchende mit Geld Deine erste Aufenthaltsgenehmigung bekommen, aber was ist, wenn der abgelaufen ist. Wenn Du bis dahin keine Arbeit gefunden hast, wirst Du vermutlich keine Verlängerung bekommen, und die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gibt es ja jetzt erst nach 7 Jahren.
Was der Einhaltung von Regeln betrifft, dann ist es nicht nur ein kulturelles Phänomen. Es ist auch ein deutlicher juristischer Unterschied. In DK gibt es keine Verwaltungsgerichte. Stattdessen gibt es bei den meisten Verwaltungsbereiche verschiedene Klageinstanzen oder -Ausschüße. In aller Regel kann man hier aber nur wegen Formfehler klagen. Es gibt keine Möglichkeit über die _Entscheidung_ zu klagen. Das findest Du vielleicht schön, ich nenne das Wilkür.
Verfasst: 02.03.2004, 13:15
von iri
Aufregen kann mich ein Beitrag nicht

.
Jedoch solltest du mir bitte keine Lügen unterstellen, denn genau das tust du hier.
Gesetze sind immer nachweisbar.
Z.B. habe ich, als ich nach Dänemark kam, für 290 000 dkr auf meinem dänischen Konto genau 1,5 Jahre Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Das entspricht wohl nicht Deinen Zahlen!
Dass es auch andere Wege gibt wird mir gerade gezeigt. Obwohl bereits mein ganzes Geld mitgebracht will Dänemark nun noch mehr. Es wird zwar nicht mehr auf die Bürgschaft bestanden - mir wird nun mit einem Mal die von dir angegebene Variante angeboten.
Schön, könnte man denken.
Ist aber schon wieder ein recht mieser Trick. Ausgezogen bis auf die Knochen haben sie mich schon. Nun also das Sonderangebot. Und wenn ich da zugreifen sollte beginnt die Rechnung bis 7 von vorn. Ich verliere die mit 290 000 dkr erkauften 1,5 Jahre und fange mit 0 wieder an.
Was während der neu laufenden 7 Jahre alles geschehen kann, mit anderen Worten was sich Dänemark in der Zeit noch alles einfallen lässt um auch Ausländersicher zu bleiben entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich bin keine 18 mehr. Ich probiere es nicht aus. Ich lebe eben lieber dort wo ich gerne gesehen bin, mich sicher fühle und gut behandelt werde.
Das ist für mich nicht Dänemark!
Verfasst: 02.03.2004, 15:58
von Ursel
Hej Nordboer!
Ich stelle mir das bei Dir jetzt so vor, daß Du einige Zeit in Dtld. gelebt hast und die Entwicklung hier nicht ganz so intensiv verfolgt hast - so geht es mir im umgekehrten Fall ja auch: Ich sehe die dt. Nachrichten, gehe aber weniger in die Tiefe, da mich z.B. Rückkehrparagraphen (noch) nicht betreffen.
Aber seit hier eine konservative Regierung an die Macht gekommen ist, hat sich schon einges verändert, und sicher nicht immer zum Besten für die Ausländer.
Im Zuge der EU-Erweiterung kommt da bestimmt noch mehr auf uns zu.
Schau doch auch mal bei
http://www.dk-mor-i-udlandet.com/indhold.htm
rein, dort wird die neue Gesetzgebung recht gut dargestellt. Carolines Fall ging hier durch die Presse und weckte einiges Aufsehen. Geändert hat er leider nichts.
Einen schönen Vorfrühlingstag noch an alle - Ursel, DK
Verfasst: 02.03.2004, 16:21
von Nordboer
unglaublich Ich wird einiges unterstellt!! Doch ich verfolge die entwicklung in DK sehr intensiv weil ich die letzten zwei Jahren fast jeder Woche in DK sind. Ich bin auch politisch activ in DK in Det radikale Venstre
In übrigens ziehe ich ab Mai nach Dänemark mit mein Deutsche lebensgefährtin so ich weiß wovon ich rede.
Übringens hat is NIX mit der konservativen regierung zu tun . Wenn du ein bischen mit in die dänische politik gefolgt hätten wollte du auch wissen das Social demokraten hat ein sehr strafe fremde politik (Karen Jespersen und jetzt auch Mogens Lykketoft) und das war die wichtigste mittel womit Poul Nyrup gezwungen zugehen worden.
Als du viellicht weiß sind die Radikale die einzigste Partei (abgesehen von SF) die gegen dieser politik redet.
So ich stimme zu die politik ist falsch aber wird in dieser forum sehr übertrieben.
Die fakten ich dagelegt haben entspricht die wahrheit und wie es verwaltet sein. Ruf doch gerne und prüf nach.
Verfasst: 02.03.2004, 16:33
von MichaelD
Wir sollten hier ein bisschen aufpassen. Die Fälle von Iri und Nordboer sind nicht die gleichen. Für Personen, die Kinder versorgen, gelten lockere Bestimmungen, als für Leute ohne. Und Iri hat ihre erste Aufenthaltsgenehmigungszeit schon verbraucht, ohne auf eine aufenthaltsrechtlich "solidere" Grundlage zu kommen.
Die Möglichkeit, eine EU-Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage von Vermögen zu bekommen, gibt es übrigens schon lange. Das wusste Iri vielleicht nicht von Anfang an, Reklame wird damit schliesslich nicht gerade gemacht. Ich hatte Iri so verstanden, dass eine Verlängerung auf Grundlage von Vermögen neuerdings eine Bankgarantie erfordert, die sie nicht finanzieren kann. Habe ich da was missverstanden? Und hat Nordboer nur Glück mit dem Sachbearbeiter?
Verfasst: 02.03.2004, 17:04
von Allegra
"Ich lebe eben lieber dort wo ich gerne gesehen bin, mich sicher fühle und gut behandelt werde." (Iri)
Ich hoffe für Dich - da ich es so verstanden habe, daß Du nach Deutschland zurückgehst - daß Du hier keine zu großen Erwartungen hast und nicht enttäuscht wirst. Denn ob Du Dich hier immer sicher fühlen kannst und gut behandelt wirst, ist wohl genauso unwägbar wie in Dänemark...
Verfasst: 02.03.2004, 19:09
von iri
@ MichaelD
"Aufenthaltsgenehmigung verbraucht"
Du bringst es mit kurzen Worten auf den Punkt.
Ohne rückwirkende Gesetzesänderung wäre auch dies kein Problem gewesen.
Es sind zwei absolut unterschiedliche Fälle.
Was jedoch für mich recht erstaunlich ist, ist die grosse Differenz in der Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Existenz
eines Menschen.
Der Fall ändert sich - der Mensch nicht.
@ Allegra
danke für die Vorwarnung. Ich sollte das lieber anders ausdrücken.
Bin über Deutschland und die Sparpläne wohl informiert. Auch ist mir die Stimmung in Berlin nicht entgangen. Alles ist am meckern, heruntergezogene Mundwinkel. Die Zahlungsmoral ist vergessen, auf dem Arbeitsamt stehen sie Schlange, die Menschen sind wie überall nicht menschlich und Ausländer werden alles andere als gut behandelt. Trotzdem ziehe ich dieses Land für mein Leben vor, vergleichen kann ich jetzt. Hier überwiegen, ganz einfach auf meinen Typ zugeschnitten, die Nachteile. Mit diesem Überwachungsprinzip hier z.B. könnte ich mich wohl niemals anfreunden.
Grüsse
Ingrid
Verfasst: 02.03.2004, 19:50
von Ursel
Hej Ingrid --- und alle anderen!
Ich wollte Dir, nordboer, nichts unterstellen - wieso dieser verletzte Aufschrei?
Du darfst mich doch gern korrigieren, wenn ich falsch liege.
Ich bin eben - leider - von mir ausgegangen.
Und ich weiß aus Erfahrung, daß man als "Inländer" manche Dinge für gegeben ansieht, die für "Ausländer" dann anders sind -- und sich sogar ändern können.
Näheres dazu nur auf Anfrage, es führt evtl. zu weit.
Allegra und Ingrid: ich verstehe Dich gut, Ingrid.
Ich habe fassungslos vor einem ähnlichen Fall gestanden, als die dt. Mutter zweier hier geborener, inzwischen unterrichtspflichtiger(in Dtld. würde man also sagen: schulpflichtiger! - dänisch-deutscher) Kinder ausgewiesen werden sollte, weil sich ihre "Aufenthaltsberechtigung" dauernd änderte --- und nicht jeder hat eben in dem Fall, zumal mit Kindern, ein dickes finanzielles Polster, dafür zwar viele Dk-Jahre, aber eben mit versch. Aufenthaltsgenehmigungen...(mal wg. Ehe, mal wg. Arbeit ...)
Und Allegra: Die Unsicherheiten von unfreundlichen Sachbearbeiten bis hin zu Arbeitslosigkeit gibt es hier wie dort --- die Ausweisung riskiert Ingrid in Dtld. als deutsche Staatsbürgerin eben nicht! (Ein Vorteil, den viele Auswanderungswilligen hüben wie drüben übersehen!) -- und was so eine Sicherheit letztendlich bedeutet, überlasse ich eines jeden Phantasie.
Ist nicht der Ort, an dem ich bleiben DARF, die Grundlage meiner Existenz???
In einem anderen Zusammenhang diskutieren wir gerade anderswo die Bürokratie hier wie anderswo (woebei hier jetzt alles heißen darf), und jemand fand, daß die Schweden / Skandinavier sehr entgegenkommen und versuchen, die Gesetze zu mancherleuts Gunsten auzulegen.
Schön, aber auch da verstehe ich inzwischen Inrgid: Wann weiß ich denn, an welchen Sachbearbeiter ich geraten bin --- und ob der MICH für wert befindet, manches großzügiger auszulegen?
Wie gut kann ich wirklich die Sprache?
Wie "sicher" kann ich mich denn wirklich bei Gesetzen fühlen --- die nicht nur schneller als in Dtdl. geändert werden, sondern auch noch beliebig augelegt werden (können)?
Hätten wir bei derAuswanderung berücksichtigen müssen, sagt vielleicht mancher ... --- tja, geht nicht immer, da nicht alle Veränderungen voraussehbar sind, da EU Freizügigkeit (in meinen Augen mehr oder weniger) vorgaukelt und da die Liebe dorthin fällt, wo sie hinfällt --- sei es nun zu einem Partner oder zu einer Nation...
Einen schönen Abend --- Ursel, DK
Verfasst: 02.03.2004, 20:09
von iri
Hallo Ursel,
nein, nein. Das war überhaupt nicht in
Deine Richtung gezielt. Wir sind einig. Wieder sprichst Du mir aus der Seele.
Gruss
Ingrid
Verfasst: 03.03.2004, 13:37
von Allegra
Schon richtig, Ursel. Die Aussage von Ingrid "Ich lebe eben lieber dort wo ich gerne gesehen bin, mich sicher fühle und gut behandelt werde." hörte sich in meinen Ohren nur verflixt ideal an.
Sachbearbeiter, die Gesetze und Erlasse so oder so auslegen, gibt es in Deutschland auch - muß nicht mal böser Wille sein. Die Gesetze werden hier vielleicht nicht so schnell geändert wie in Dänemark, schnell genug aber doch, daß man sich eigentlich nicht "sicher" fühlen kann.
Unbestritten ist, daß deutsche Staatsbürger hier nicht "'rausgeschmissen" werden können.
Übrigens, was das "Rausschmeißen" betrifft - weißt Du jemanden, dem das tatsächlich passiert ist (in einer Situation wie der von Ingrid, mit einem Dänen verheiratet und schon einige Zeit im Lande)? Wie ist das dann vor sich gegangen - mit Polizeigewalt? Würde mich mal interessieren.
Herzliche Grüße,
allegra