Verfasst: 04.08.2010, 21:04
@ Loriot
Wenn ich ein Ferienhaus miete, dann erwarte ich es in einem sauberen Zustand, den ich dann auch wieder herstelle, wenn ich das Haus nach 14 Tagen verlasse. Dazu gehört auch das ungeliebte Fensterputzen. Wozu ich mich als Mieter jedoch nicht verpflichtet fühle ist die Durchführung eines "Frühjahrsputzes". Dazu ist meines Wissens nach der Besitzer des Hauses zuständig.
@ Julius
Schade, dass man sich so schnell wieder aus einem Forum verabschiedet, nur weil man nicht sofort das Mitleid erfährt, was man sich mit einem Beitrag erhofft hat. Wenn ich die Endreinigung über Købmand Hansen bestelle und bezahle, dann gehe ich davon aus, dass sie für den Besitzer des Hauses zufriedenstellend ausgeführt wird, immer unter der Voraussetzung, dass ich als Mieter das Haus so verlassen habe wie es im Vertrag steht, wenn ich eine Endreinigung bestellt habe.
Gruß
Muschelschubser (noch 25 Tage bis Henne-Strand)
Wenn ich ein Ferienhaus miete, dann erwarte ich es in einem sauberen Zustand, den ich dann auch wieder herstelle, wenn ich das Haus nach 14 Tagen verlasse. Dazu gehört auch das ungeliebte Fensterputzen. Wozu ich mich als Mieter jedoch nicht verpflichtet fühle ist die Durchführung eines "Frühjahrsputzes". Dazu ist meines Wissens nach der Besitzer des Hauses zuständig.
@ Julius
Schade, dass man sich so schnell wieder aus einem Forum verabschiedet, nur weil man nicht sofort das Mitleid erfährt, was man sich mit einem Beitrag erhofft hat. Wenn ich die Endreinigung über Købmand Hansen bestelle und bezahle, dann gehe ich davon aus, dass sie für den Besitzer des Hauses zufriedenstellend ausgeführt wird, immer unter der Voraussetzung, dass ich als Mieter das Haus so verlassen habe wie es im Vertrag steht, wenn ich eine Endreinigung bestellt habe.
Gruß
Muschelschubser (noch 25 Tage bis Henne-Strand)