überleg mal was du sagst...

Pligten til at yde førstehjælp
I "Bekendtgørelse af straffeloven" (lovbekendtgørelse nr. 808 af 14. september 2001, herefter kaldet straffeloven) er den enkelte borgers pligt til at yde andre mennesker hjælp beskrevet i §253, som lyder:
"§253. Med bøde eller fængsel indtil 3 måneder straffes den, som, uagtet det var ham muligt uden særlig fare eller opofrelse for sig selv eller andre, undlader
1) efter evne at hjælpe nogen, der er i øjensynlig livsfare, eller
2) at træffe de foranstaltninger, som af omstændighederne kræves til redning af nogen tilsyneladende livløs, eller som er påbudt til omsorg for personer, der er ramt af skibbrud eller anden tilsvarende ulykke."
Das kann natürlich sein, aber davon sagte sie nichts. Sie sagte nur, dass es in DK keine Ersthilfe gibt........und darüber habe ich mit ihr anfags diskutiert. Nur leider war sie, wie gesagt, verbohrt.anchovis hat geschrieben:War denn bekannt, ob bei der Beifahrerin ev. der Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen etc. bestand? In diesem Falle und wenn keine unmittelbare Brand- oder Explosionsgefahr besteht, ist es ggf. besser, den Verunfallten nicht aus dem Auto zu holen und zu warten, bis der Notarzt da ist. Wäre ja möglich, dass das der Grund für die Ablehnung war.
Ja da hast du Recht. Wir sind verpflichtet alle 2 Jahre diesen Kurs "erste Hilfe am Kind" zu rneuern. Das ist auch gut so, denn es hat sich einiges geändert in der Zeit. Es gibt eine neue stabile Seitenlage und egal wer, es gilt 30:2, ausser bei Kindern unter 7 Jahre............vorher Atemtest und dann 5x beatmen und erst danach 30:2 und das solange bis der Sani kommt.Engel 81 hat geschrieben:Vielleicht liegt das aber auch an der Angst, weil man nicht weiss, was man machen soll. Der Erste-Hilfe-Kurs liegt bei einigen ja auch Jahre zurück. Aufgefrischt wird er ja nur in den seltesten Fällen.
Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass es für den Laien schrecklich ist, plötzlich mit einem sterbenden Menschen konfrontiert zu werden und dies hilflos mit ansehen zu müssen. Das soll keine Entschuldigung sein
Sechs Minuten, 24 Sekunden. Wenn man Glück hat, vergeht nur soviel Zeit zwischen Unfall und Eintreffen der Rettungskräfte.Netsrik hat geschrieben:in Deutschland ist der RTW innerstätisch in ca. 6 Min. am Unfallort außerstätisch bis zu 15 Min.
Und diese Min. konnen für einen Verletzten zur Ewigkeit werden.....