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Verfasst: 02.04.2009, 00:45
von k7
hej micha,
nur bin ich kein austausch student. zieh hier n ganzes studium durch.. aber komm halt trotzdem "nur dafür"..
kh, kati
Verfasst: 02.04.2009, 10:45
von Hina
Hej Kati,
das mit den Vorteilen meinte ich pauschal, evtl. irgendwelche Gelder, z.B. Zuschüsse fürs Wohnen, die man nur bekommt, wenn man einen Wohnsitz in DK hat.
Wenn man sich nur eine begrenzte Zeit in DK aufhält und seinen Wohnsitz in DK wieder abmeldet, dann wird die Registrierungsabgabe nochmal neu berechnet und man bekommt den Restbetrag zurück.
Wenn man nachweist, dass man sich hier nur befristet aufhält, also einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hat, kann man auch beantragen, dass man die Registrierungsabgabe in Quartalsraten zahlen darf. Das geht aber nur innerhalb 2 Jahren. Ein Studium dauert ja länger, da geht das möglicherweise nicht.
Hilsen
Hina