@Sarah,
Du mußt erstmal wissen,wieviele KM zwischen Arbeitsplatz und Wohnung liegen.
Dann gehts weiter,indem du wissen mußt,ob du abends heim fährst und morgens wieder zur Arbeit,lohnt sich aber nur,wenn du nicht so weit zu fahren hast,also kurz hinter der Grenze dann.
Wenn du die Woche über in DK bleibst, also dort übernachtest, kannst du nur die Tour Montag morgens und Donnerstag mittag (bzw den Tag,wann heimgefahren wird) angeben,also bist du dann Grenzgänger (wenn ich da jetzt richtig lieg) und kein Pendler mehr.
Diese Fahrten werden dann für deinen Lohnsteuerjahresausgleich festgelegt und du brauchst dann praktisch nur noch angeben,wieviele Wochen du nach DK gefahren bist, der Rest ergibt sich dann automatisch.
Was du für die km im einzelnen wiederbekommst,weiß ich imo nicht .