über fremde Grundstücke laufen?

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kwako
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Beitrag von kwako »

[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Huepfen/smilie_hops_011.gif[/img][/url]
kwako ;-)

Man kann ohne Hunde leben......, aber es lohnt sich nicht!
Mehr über mich, schau mal hier rein....
http://www.dk-forum.de/forum/ftopic4570-0-asc-15.html
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Fuglesang hat geschrieben:Aber rein rechtlich, nach dänischem Recht nicht..... Denn deine Hunde können rein theoretisch gar nicht mit eventuellen Grundstücksüberquerern in Kontakt kommen, da deine Hunde sich angeleint unter deiner Aufsicht befinden müssen.
Wo im dänischen Recht kannst du das belegen? Habe eben "Hundeloven" gelesen und da steht u.a. "Nur in Städte oder Gebiete mit Stadtkarakter muss der Hund in Leine geführt werden oder von jemanden begleitet sein, der Kontrolle hat". In ländlichen Gegenden wozu (meine Annahme) Ferienhaussiedlungen gehören, besteht also weder Leinenpflicht noch muss der Hund unter Aufsicht sein. Muss wohl nicht mal auf dem Grundstück bleiben, darf nur niemand belästigen, sprich Sach- oder Personenschaden verursachen.

Verantwortung für einen Schaden ist natürlich der Besitzer, aber die Forumler mit einer Aussage wie
Fuglesang hat geschrieben:Sollte ein eventueller Grundstücksüberquerer von deinen Hunden ´belästigt´werden, (sprich, Zeug dreckig, oder sich bedroht fühlt), dann müsst ihr mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
zu erschrecken ist ja ziemlich übertrieben. Eine Geldstrafe kommt garnicht in Frage und für einen beweislichen Schaden ist die Versicherung des Hundebesitzers zuständig. Dazu kann der Schadensersatz komplett wegfallen, wenn der Schadensleidende selben zum Schaden beigetragen hat.

Mein Hund läuft immer im Garten frei herum, wenn er nicht gerade im Haus ist und so soll es auch sein, finde ich. Vielleicht habe ich gerade deswegen nie Probleme mit fremden Leuten auf meinem Grundstück :wink:

Auch wenn ich Däne bin, würde ich mir nicht gefallen lassen, wenn jemand mein Grundstück überquert und ich bezweifle stark, dass man ein Recht darauf haben kann, ein privates Grundstück zu überqueren. Ich glaube es ist eine deutsche romantisierung der netten Dänen, wenn man meint Dänen würden sowas allgemein akzeptieren.

Das muss man als deutscher Urlauber also auch nicht, wenn es einem Stört. Seine Rechte nur aus Prinzip zu verfechten hätte jedoch nicht meine Unterstützung.
wofu
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Beitrag von wofu »

Moin, moin,

die rechtliche Grundlage würde mich auch sehr interessieren. Bislang gehe ich davon aus, daß ich auf "meinem" (auch Ferienhaus-) Grundstück Hunde frei laufen lassen darf. Allerdings heißt es ja immer wieder: Der Hund muß an die Leine und darf am Strand nur im Winterhalbjahr frei laufen. Die Aussage von Ferienhausvermittler würde es aber erlauben, auch ansonsten den Hund frei laufen zu lassen. Vielleicht gilt ja für Dünen und Wald wieder etwas anderes (z. B. wg. Vogelschutz).

Das Laufen über Grundstücke anderer Häuser ist mir in der Regel peinlich, vor allem wenn die Häuser belegt sind, ich versuche es zu vermeiden, ab und an führen (unbekannte) Wege zwar darüber, aber dann versuche ich es meist mit einem Umweg. Immer nach dem Motto: Was Du nicht willst, was man Dir tut, das füge auch keinem anderen zu.
Wer will schon durch Karawanen belästigt werden? Einzelne Personen, höflich grüßend und sich am Rand haltend, also nicht aufdringlich auf Haus und Menschen zu gehend, finde ich dagegen nicht wirklich schlimm.

Grüße

Wolfgang,

der natürlich auch ab und an mal andere Häuser für einen möglichen nächsten Urlaub in Augenschein nimmt, erster Blick Auto vorm Haus, Fenster offen, Fahne oder Ähnliches zu sehen, dann gar nicht in die Nähe. Zweiter Blick Jacken im Haus, Kühlschrank zu... dann nix wie duck und weg. Wenn das Haus offensichtlich unbewohnt ist... dann kann man schauen, aber nur, wenn es sich um ein eindeutiges Ferienobjekt handelt.
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Die rechtliche Grundlage (Hundeloven) ist hier
https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=2050

Leider in Dänisch, hoffe jedoch dass ich die oben erwähnten Ausschnitte richtig übersetzt habe. Es gibt sicher eine menge örtliche Vorschriften, die müssen aber ausgeschildert sein, wie man es in Wäldern sieht, wo der Hund ja immer angeleint sein muss. Ausser natürlich in Abschnitten der Wälder die für Hunde eingezäunt sind. Hier können die Vierbeiner frei laufen. Mehr hier
[url]http://www.hundeskovene.dk/[/url]

Ausgangspunkt, ausserhalb Stadtgebiete, bleibt also (laut Hundeloven): Der Hund kann frei laufen.

@wofo: Mit deinem Verhalten bei Grundstücküberquerungen und potentielle Mietobjekte anschauen wirdst du selten Probleme haben. Finde ich ok so!
wofu
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Beitrag von wofu »

Moin, moin,

und Dank. Da werden wir am Wochenende mal eine eigene Übersetzung versuchen.

Grüße

Wolfgang
Poitou
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Beitrag von Poitou »

Hej,

warum wird eigentlich aus fast jeder allgemeinen Frage zu Ferienhausgrundstücken eine Hundediskussion? Wenn ich auf einem offiziell ausgeschilderten Weg zum Strand von Hunden, die ihren Grundstücken entspringen, reichlich aggressiv begrüßt werde, nervt das einfach nur.
Ferienhausvermittlers Beiträge zum Hundethema finde ich deshalb nicht wirklich hilfreich.
Reimunds Beitrag kann ich nur zustimmen; allerdings möchte ich die Auffassung, dänische Hunde seien die besseren und gelasseneren Hunde ausklammern. ( Klischee...).

Ich entscheide mich bewusst für einen DK-Urlaub, weil ich meine Ruhe haben möchte.So scheint es aber auch einigen Eigentümern dänischer Ferienhäuser in DK zu gehen, denn nur so erklären sich dort Schilder mit dem deutlichen Hinweis „PRIVAT“. Sollten sich die angeblich so toleranten Dänen teilweise vielleicht auch genervt fühlen von Touristenkarawanen auf ihren Grundstücken oder wie sind diese Hinweise entstanden?
Ich kann viele Reaktionen auf den ersten Beitrag einfach nicht begreifen; das, was die Deutschen mit Vehemenz und völlig übertrieben in ihrer Heimat verteidigen, erscheint völlig legitim im Urlaub. Im Urlaub sind wir tolerant so wie anscheinend die Dänen. Merkwürdig.

Um noch einmal auf den doch häufiger vorzufindenden Hinweis „Privat“ zurückzukommen. Es gibt so etwas wie eine Privatsphäre. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dänen und Deutsche grundsätzlich andere Auffassungen zu dem Thema haben.

Also: Latscht nicht über fremde Grundstücke, wenn ihr nicht sicher seid, ob das Ferienhaus und Objekt der Neugierde bewohnt ist.

Sonst beißen euch die Hunde :wink: , um auf das erwünschte und beliebte Thema zurückzukommen . :wink:


Poitou
Fuglesang
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Beitrag von Fuglesang »

Also ich kann im Hundeloven nichts sehen, was dem widerspricht was ich weiter oben geschrieben habe.
Und ja, ein Ferienhausgebiet ist nicht ländlich sondern ein bewohntes Gebiet.
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Fuglesang hat geschrieben:Und ja, ein Ferienhausgebiet ist nicht ländlich sondern ein bewohntes Gebiet.
Stadtkarakter haben sie aber nicht und darum geht es ja in Hundeloven.
Burkhard
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Beitrag von Burkhard »

... bin diese Woche bei diesem Herrlichen "Kaiserwetter" auf Fanö und war heute auch sehr genervt durch unsere lieben Landsleute, die dreist vom Familienvater voran einschl. drei seiner Kinder quer über die Düne über vier Grundstücke rüber unmittelbar an unserer Terrasse vorbei latschten und ungeniert die Drahtzäune überstiegen, die, untypisch für DK, hier die Grundstücke schon erkennbar machen. Ich finde dies Verhalten unmöglich! Wirklich, wo bleibt da die Privatshäre? Mir ging dabei Clint Eastwood aus Grand Torino nicht aus dem Kopf...

Burkhard
hoerky(geloescht)

Beitrag von hoerky(geloescht) »

Hi Leute !

Als wir 1995 erstmals in Houstrup weilten, hatten wir uns
aus Unkenntnis auch mal über ein Grundstück verlaufen.

Die dänischen Bewohner haben uns dann lautstark als
unverschämte Deutsche beschimpft und (da im Rudel)
vom Acker gejagt. Keine Ahnung, woher die unsere Her-
kunft kannten ...

Für uns ein heilsamer Schock !

Im übrigen würde ich die Sache immer daran festmachen,
was ich selbst bereit bin zu tolerieren.

Selbst ein Trampelpfad über ein unbefriedetes Grundstück
ist kein Freibrief.

Wenn bei mir Zuhause einer über den Zaun steigen würde,
fände ich das auch eher befremdlich. Obwohl ich Pazifist bin
könnte mir da schon eine körpernahe Problemlösung vorstellen ...

Jedenfalls sind wir Gäste in DK und bemühen uns auch immer,
uns wie solche zu verhalten !

Bis denne,

Hoerky
udo66

Beitrag von udo66 »

reimund1012 hat geschrieben:Hallo @ Heike,

diese "Fensterguckerei" war auch mit einer der Gründe , warum wir in den letzten Jahren immer umwachsene Grundstücke in Jegum, Lønne oder Houstrup bevorzugt haben.
In Henne Strand war das manchmal wirklich mehr als nur lästig, vor allem wenn man eines der begehrten Häuser in Strandnähe bewohnte.

Wie gesagt, wenn jemand 100 Meter Umweg vemeiden möchte, dann ist das für mich kein Problem, aber wenn da so ein "Spähtrupp" Haus und Inventar auf das Gründlichste untersucht, dann hört der Spass bei mir auf.
Genauso wie bei der "Nachtfahrerfraktion", die schon Samstag morgens jemanden der bei Schlüsselausgabe "auf Lauer legen", während der Rest schon aufs Grundstück möchte, obwohl man selbst noch frühstückt oder das Auto beläd.

Alles schon da gewesen.

Bin mal gespannt wie das wird, wenn wir demnächst ohne unseren Nachwuchs nach DK fahren, und uns dann mal wieder ein Haus mit Meerblick gönnen können.

Guß

Reimund
DU BIST DOCH ein alter Haudegen, da duerften doch schnell mal ein paar Tellerminen verlegt sein, um so Spaehtrupps eins ueberzubraten oder auszuwischen.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ferienhausvermittler hat geschrieben: Wo im dänischen Recht kannst du das belegen? Habe eben "Hundeloven" gelesen und da steht u.a. "Nur in Städte oder Gebiete mit Stadtkarakter muss der Hund in Leine geführt werden oder von jemanden begleitet sein, der Kontrolle hat". In ländlichen Gegenden wozu (meine Annahme) Ferienhaussiedlungen gehören, besteht also weder Leinenpflicht noch muss der Hund unter Aufsicht sein. Muss wohl nicht mal auf dem Grundstück bleiben, darf nur niemand belästigen, sprich Sach- oder Personenschaden verursachen.
Das stimmt so nicht. Hundegesetz §3, Teil 4 "Uden for byer og områder med bymæssig bebyggelse påhviler det besidderen af en hund at drage omsorg for, at den ikke strejfer om."

Also, der Besitzer muss dafür sorgen, dass der Hund nicht "umherstreift". D.h. er muss den Hund "kontrollieren", er muss zu jeder Zeit sicherstellen können, dass der Hund nicht weg läuft. Das ist nur möglich, wenn er den entweder an der Leine führt, in ein Zwinger hält oder wenn er den durch Kommandos kontrollieren kann und ständig unter Aufsicht hält.
Nordseefan
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Beitrag von Nordseefan »

Hallo DK-Fans,
ich bin schon seit Tagen überrascht, welche Diskussionen dieses Thema auslöst und in eine Nationalitäten-Mentalitätsfrage bzw. in eine Hundefrage abdriftet. Ein gesunder Mittelweg ohne an der Terasse vorbei marschierenden, dümmmlich grinsenden deutschen Touristenhorden, wütenden dänischen Grundstücksbesitzern, unschuldig zu Tode geleckteten Hundeopfern und teutonischen, verbissen auf ihr "Heimrecht"
bestehenden Mietern scheint es nicht zu geben. :mrgreen: :x :o
Also ich persönlich habe Dänemark in den vergangenen 17 Jahren anders erlebt, aber auch einige wenige unrühmliche Ausnahmen von beiden Seiten kennen gelernt.
Das alles nicht so verbissen und vor allem gelassener zugeht und eine gewisse (gefühlte?) Weite, liebe ich (und wahrscheinlich viele hier im Forum) so an diesem Urlaubsland und deshalb bis bald mit viel Spass in DK. :wink:
Tschüss und viele Grüße vom
Nordseefan
Take it easy.
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Das kann man sicher bis ans Ende der Welt diskutieren. Wenn ich im Haus oder auf dem Grundstück bin ist mein Hund ja nicht "umherstreifend", nur weil er mal ein paar Meter ausserhalb des Grundstücks ist. Ein gut erzogener Hund kann man auch kontrollieren ohne ständig ein Auge drauf zu haben. Umhersteifend ist was anderes. Da muss der Hund weiter weg vom Haus und Herrchen sein und für längere Zeit. Aber, viele Hunde sind diese Freiheit unter Verantwortung nicht gewohnt, weil sie ständig angeleihnt und überkontrolliert sind oder weil es einfach zur Rasse gehört abzuhauen. Alles ist und bleibt die Verantwortung des Besitzers, der aber das Recht hat einzuschätzen wie er seinen Hund auf seinem Besitz kontrolliert. Im Wald, am Strand oder in der Stadt ist das natürlich was anderes. Da ist das Risiko bzw. die Versuchung grösser und die Leine deshalb sinnvoll.

Was noch dazu kommt: Die dänische Polizei kümmert sich äusserst selten um Verstöße gegen Hundeloven. Wer kann neuere Beispiele nennen wo ein Urlauber ein Däne verklagt hat oder umgekehrt und es hat zu etwas geführt, z.B. die von Fuglsang besungene sichere hohe Geldstrafe.

Wie schon oben jemand erwähnt hat weichen Hunde vom Thema ab. Mein Keyboard schweigt.
Poitou
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Beitrag von Poitou »

Hej.

auch wenn ich dich an anderer Stelle kritisierte, so bin ich dir sehr dankbar für folgende Information:

Das stimmt so nicht. Hundegesetz §3, Teil 4 "Uden for byer og områder med bymæssig bebyggelse påhviler det besidderen af en hund at drage omsorg for, at den ikke strejfer om."

Also, der Besitzer muss dafür sorgen, dass der Hund nicht "umherstreift". D.h. er muss den Hund "kontrollieren", er muss zu jeder Zeit sicherstellen können, dass der Hund nicht weg läuft. Das ist nur möglich, wenn er den entweder an der Leine führt, in ein Zwinger hält oder wenn er den durch Kommandos kontrollieren kann und ständig unter Aufsicht hält.

Danke noch einmal. :D



Poitou
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