falschparken in hjørring

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anja38

Beitrag von anja38 »

Hallo zusammen !

Wenn denn am Fahrzeug ein Knöllchen privater Parkraumbewirtschaftung hängt, empfehle ich aus eigerner Erfahrung folgendes Vorgehen:

1. erst mal dumm stellen

2. Nach einigen Monaten kam bei uns ein Brief eines Düsseldorfer Inkassobüros an, die für einen Parkraumvestoss in Veijle kassieren wollten.
Solchen Forderungen sollte man auf jeden Fall widersprechen und um Übersendung von Beweismittel bitten. Des weiteren fordert man eine Legitiomation bzw. Beauftragung des Inkassobüros an. Kopien oder pauschale Beauftragungen sind nichtig, die Vertretungsurkunde ist im Orginal vorzulegen, was doch auf Proleme stossen könnte

3. Nach weiteren Wochen kommt ( hoffentlich ) ein Erwiderungsschrieben mit Worthülsen und Sprechblasen und den Fotos des falsch geparkten Fahrzeugs. Bei uns war es so, dass wir angeblich mehr als 2 Stunden auf einem Parkplatz eines Einkaufszentrums in Veijle gestanden haben sollen.
Auf den Fotos war unser Auto zu sehen. Einmal mit der Uhrzeit 13:59 und einmal mit der Uhrzeit 14:00.

4. Darauf achten, ob der Firmenname im Knöllchen, identisch ist mir dem Firmennamen der Firma, die das Inkassobüro vorgibt zu vertreten. Wenn das nicht der Fall ist:

Strafanzeige gegen das Inkassobüro wegen Betruges, bzw. versuchten Betruges nach § 263 STGB

Strafanzeige gegen das Inkassobüro wegen Geldwäsche nach § 261 STGB
daraus resultierend Anzeige bei Finanzamt wegen Steuerhinterziehung.

Droht die Inkassobude mit einem Schufaeintrag, käme noch eine Strafanzeige wegen Kreditgefährdung nach § 824 BGB hinzu, denn nur unbestrittene Forderungen können überhaupt der Schufa gemeldet werden.

Prüfen beim zuständigen Gerichtpräsidenten, ob dieser der Inkassobude überhaupt eine Lizenz zum kassieren erteilt hat.

Strafanzeige kann man ganz einfach per Fax an die Staatsanwaltschaft seines Wohnortes schicken, diese leitet dann weiter.

5. Grundsätzlich ist es wurscht, ob ich oder das Inkassobüro eine Rechnung schicken. Erst einmal ist es nur beschriebenes Papier.
Erst wenn tatsächlich ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kommen sollte, was ich in solchen Fällen allerdings noch nie gehört habe, muss mann aktiv werden und das Kreuz an der entsprechenden Stelle machen. Dann muss der Antragsteller widerrum aktiv werden.

Meine Recherchen haben ergeben, dass die Parkraumbewirtschafter in DK wohl mehrere Vertragspartner im Ausland haben. Nicht einbringbare privater Forderungen von Ausländern werden pauschal in Blöcken abgetreten und der Vertragspartner versucht dann im Heimatland die Kohle einzutreiben. Wer sich nicht ins Bockshorn jagen läßt wird irgendwann ausgebucht, wer zahlt verbessert die Qoute der Inkassobude

Die von mit beschriebenen Wege sind keine Rechtsberatung im Sinnes des Rechtsberatungsgesetzes sondern basieren auf eigenen Erlebnissen & Erfahrungen und selbst gesuchten und gefundenen Lösungsmöglichkeiten.

Also: Lasst Euch nicht verxxxen
(red. gelöscht)

Beitrag von (red. gelöscht) »

@anja38:


:mrgreen: genauso muß mit den Brüdern umgegangen werden!

Aber wie es so ist im Leben, jeden Tag steht eine Dummer auf 8)
Das sind dann die, die auch hier beim einkaufen im Lidl ne Parkscheibe reinlegen vor Angst.
Bei uns im Ort ist der Lidl-Parkplatz jetzt Parkscheiben-benutzungs-Schilder frei!


Am lustigsten wird es wenn die Vollidioten von Ikasso-Moskau vor der Tür stehen :D
Oh mann, wie lächerlich leicht sich doch obrigkeitshörige Menschen ausnehmen lassen.


Anja... das ist mein Ding :mrgreen:
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

anja38 hat geschrieben: Wenn denn am Fahrzeug ein Knöllchen privater Parkraumbewirtschaftung hängt, empfehle ich aus eigerner Erfahrung folgendes Vorgehen:
Irgendwie ist Deine Ausführung "typisch deutsch" :roll:

Das erinnert mich doch sehr an zwei Fällen, die ich vor vielen Jahren erlebt habe, als ich vor Gericht im Hildesheim übersetzt habe.

In dem einen Fall ging es um ein älterer Herr aus Schleswig. Er war auf dem Weg in Urlaub, bei Hildesheim hat er eine Stau-Ende nicht gesehen und war voll in dem letzten Auto reingefahren. Er hat aber die Schuld von sich gewiesen. Schuld sei nach seiner Meinung vielmehr der Autofahrer zwei Kilometer weiter vorne, der ursprünglich den Stau verursacht hat, weil er Gepäck vom Autodach verloren habe.

Der Herr aus Schleswig war schon beim Amtsgericht verurteilt worden. Er hat aber Berufung eingelegt und beim Landgericht mußte ich dann ein paar dänische Zeugenaussagen übersetzen. Bevor es so weit kam, hat der Vorsitzende Richter aber den Verteidiger gebeten, er solle doch bitte erst einmal rausgehen, mit seinen Klienten sprechen und diesen fragen, ob es wirklich notwendig sei, ein so unsinniger Prozeß durchzuziehen.

Das hat der Verteidiger auch sofort eingesehen. Er ging raus, kam aber nach 10 Minuten wieder rein und erklärte, er könne seinen Klienten nicht zur Vernunft bringen. Die Richter haben tief Luft geholt und dann konnte ich mit meine Übersetzung anfangen.

Im anderen Fall ging es um eine deutsche Familie mit zwei Teenage-Kinder. Sie waren im Monat Juli nach DK gefahren. Sie hatten kein Ferienhaus gebucht, sind also einfach zum Büro gefahren und haben nach ein Haus gefragt. Das haben sie auch bekommen. Am Sonntag haben sie aber festgestellt, dass in der Nähe kein Disko war. Die Kinder langweilten sich also.

Die Familie ist daher gleich ins Büro zurück gefahren und haben sich beschwert. Das Büro hat es nun tatsächlich geschaft ein anderes Haus zu finden in eine etwas unruhigere Gegend zu finden und Montag ist die Familie umgezogen.

Nun hat das Vermietungsbüro sich aber erlaubt für den Montag Miete für beide Häuser zu kassieren und deswegen ist die Familie nach der Urlaub dann vor Gericht gezogen. Sie wollten die 500 Kronen zurück haben.

Irgendwie kann ich solche Menschen nicht verstehen. Die Rechtslage ist doch klar. Durch solch unsinnige Prozesse kann man vielleicht die Strafe verzögern. Gleichzeitig treibt man doch aber die Kosten in die Höhe, und die trägt doch letztendlich der Verlierer.

Irgendwie finde ich es auch schäbig. Ich kann verstehen, dass man sich verteidigt, wenn man im Recht ist, oder wenn Zweifel über die Schuldfrage besteht. Ich kann auch verstehen, dass man sich ärgert, wenn man die Parkscheibe vergessen hat. Aber sich dann mit solche Mitteln vor der Veranwortung drücken - das kann ich nicht begreifen.
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saedis
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Beitrag von saedis »

Lars J. Helbo hat geschrieben:Schuld sei nach seiner Meinung vielmehr der Autofahrer zwei Kilometer weiter vorne, der ursprünglich den Stau verursacht hat, weil er Gepäck vom Autodach verloren habe.
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

cleverer versuch -- wie ist die story ausgegangen?!?

ansonsten muss ich dir uneingeschränkt zustimmen -- wer vergisst die parkscheibe zu stellen - ist m.e. selber schuld und muss mit den folgenden konsequenzen leben. kommen keine konsequenzen - freu auch ich mich drüber - keine frage...

was mit jemandem, der "vergisst" an der kasse zu bezahlen? kriegt man dann hier auch ne wegweisung, wie man sich vor der strafe drücken kann?

*kopfschüttel*
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Musterbeutelklammer

Beitrag von Musterbeutelklammer »

saedis hat geschrieben:
Lars J. Helbo hat geschrieben:Schuld sei nach seiner Meinung vielmehr der Autofahrer zwei Kilometer weiter vorne, der ursprünglich den Stau verursacht hat, weil er Gepäck vom Autodach verloren habe.
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

cleverer versuch -- wie ist die story ausgegangen?!?

ansonsten muss ich dir uneingeschränkt zustimmen -- wer vergisst die parkscheibe zu stellen - ist m.e. selber schuld und muss mit den folgenden konsequenzen leben. kommen keine konsequenzen - freu auch ich mich drüber - keine frage...

was mit jemandem, der "vergisst" an der kasse zu bezahlen? kriegt man dann hier auch ne wegweisung, wie man sich vor der strafe drücken kann?

*kopfschüttel*
Die Vergleiche sind sind fair. Aber was ist denn der Gegenwert für 510 Dkr Parkgebühr? Im Berliner Haupbahnhof kostet es 20 Euro je Tag und Auto, kann man wohl kaum nicht dem Aldistellplatz in Hj. vergleichen???
Ausßerdem das fehlverhalten einzelner auf eine Nation zu übertragen ist nicht fein...
saedis
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Beitrag von saedis »

:|

wo habe ich fehlverhalten auf eine nation übetragen?

ich würde mal sagen: andere länder - andere sitten.

im übrigen handelt es sich ja nicht um eine PARKGEBÜHR von 510 kr. - sondern um eine gebühr, die erhoben wird, wenn man zu dusselig ist, seine parkscheibe zu stellen.

tut man das allerdings - ist das parken KOSTENFREI - im gegensatz zum parkplatz des berliner hauptbahnhofes - wo man die 20€ ja zahlen MUSS - egal ob mit parkscheibe oder ohne, oder?
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Musterbeutelklammer

Beitrag von Musterbeutelklammer »

saedis hat geschrieben::|

wo habe ich fehlverhalten auf eine nation übetragen?

ich würde mal sagen: andere länder - andere sitten.

im übrigen handelt es sich ja nicht um eine PARKGEBÜHR von 510 kr. - sondern um eine gebühr, die erhoben wird, wenn man zu dusselig ist, seine parkscheibe zu stellen.

tut man das allerdings - ist das parken KOSTENFREI - im gegensatz zum parkplatz des berliner hauptbahnhofes - wo man die 20€ ja zahlen MUSS - egal ob mit parkscheibe oder ohne, oder?
ok lassen wir dies (bei Verlust des Parkscheines zahlt man im Berliner Hbf dann den Tagessatz, wenn man zu dusselig ist und ihn verliert). Gruß aus dem sonnigen Berlin
anja38

Beitrag von anja38 »

Irgendwie ist Deine Ausführung "typisch deutsch"
Es geht mir nicht um typisch deutsch. Wie einer der Vorposter schon bemerkte: Es geht um Transparenz. Wenn die Firma, die von mir 510 dk haben will eine eine andere ist als die, die angeblich eine Inkassobude beauftragt hat, dann finde es durchaus legitim, dass ich mal hinterfrage. Und wer so dusselig ist, dass er zwei Fotos im Abstand von 60 Sekunden macht..und die dann als Beweismittel einbringen will.... Leute, der hats nicht anders vedient, dass er mit seinen eigenn Waffen geschlagen wird und einen ordentlichen Warnschuss vor den Bug bekommt.

Wir leben ( noch ) nicht in einer Bananenrepublik. Und wenn Gesetze und/oder Vorschriften die Möglichkeit geben, sich zur Wehr zu setzen, halte ich dass durchaus für in Ordnung. Denn Sinn oder Unsinn möge bitte jeder selber mit sich oder seiner Rechtschutzversicherung ausmachen.

Unabhängig davon ist es natürlich nicht in Ordnung, Parkaum ohne Parkscheibe zu benutzen oder womöglich nicht in dem dazugehörigen Geschäft einzukaufen.
anja38

Beitrag von anja38 »

was mit jemandem, der "vergisst" an der kasse zu bezahlen? kriegt man dann hier auch ne wegweisung, wie man sich vor der strafe drücken kann?
Ja, die kriegt der jemand zumindest im jüngeren Alter gleich vom Gericht geschenkt. Endweder wird das Verfahren eingestellt gegen Sozialstunden. Wer mehr auf dem Kerbholz hat, bekomm ne Einladung zum Segeln oder darf durch Oregon wandern...
lenny
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Beitrag von lenny »

:D mir ist heute auch so ein wisch ins haus geflattert und soll nun 7,181.65 € für Parken ohne scheibe bezahlen. ich habe abe immer ein P-scheibe im auto sichtbar angebracht. ich habe in Skive auf ein supermaktparkplatz gestanden und die P-scheibe mit drehrat eingestellt. ich gebe zu das sie keinen zeiger hatte ,aber das haben ja heute die wenigsten P-scheiben.mich ärgert nur das ich keinen strafzettel an der scheibe gefunden habe.Und jetzt 7,20€ nach london an die Parkeringskontrol überweisen soll. und das nach fast 4 monaten. Ist also in DK genauso eine abzocke wie bei uns in D. und dass alles wegen ein supermarkt p-platz. :oops:
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

lenny hat geschrieben::D mir ist heute auch so ein wisch ins haus geflattert und soll nun 7,181.65 € für Parken ohne scheibe bezahlen.
Da liegt vermutlich ein Fehler vor. Ich denke es soll 72 Euro sein. In DK gibt es kein Bußgeld unter 500 Kronen, und das würde in etwa mit 72 Euro hinkommen.
udo66

Beitrag von udo66 »

lenny hat geschrieben::D mir ist heute auch so ein wisch ins haus geflattert und soll nun 7,181.65 € für Parken ohne scheibe bezahlen. ich habe abe immer ein P-scheibe im auto sichtbar angebracht. ich habe in Skive auf ein supermaktparkplatz gestanden und die P-scheibe mit drehrat eingestellt. ich gebe zu das sie keinen zeiger hatte ,aber das haben ja heute die wenigsten P-scheiben.mich ärgert nur das ich keinen strafzettel an der scheibe gefunden habe.Und jetzt 7,20€ nach london an die Parkeringskontrol überweisen soll. und das nach fast 4 monaten. Ist also in DK genauso eine abzocke wie bei uns in D. und dass alles wegen ein supermarkt p-platz. :oops:

Was denn jetzt: 72 Tausend Euro oder 7 Euro und 20 cent???

Hast du mit einer deutschen Parkscheibe geparkt?


MIr ist folgendes mit daenischer Parscheibe passiert: Spiegelverkehrt eingestellt - ich habe den Parkwaechter noch gesehen auf dem Supermarktparkplatz.
Das andere Mal 10 min eingekauft - schon war ein Wisch an der Scheibe.

Aber ich hab auch schon ein Ticket in Kbh bekommen mit dt. Camper und nie bezahlt.
Man aergert sich dumm und dusselig.
lenny
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Parkscheibe

Beitrag von lenny »

mach mich blos nicht rappelig, wenn das wirklich 72 € sein sollen! dann werde ich zum Elch! dann war es für mich mit Dänemark! Die Häuselvermieter können da zwar nichts für ,aber das mache ich nicht mit.
Dann lasse ich mein Geld anderswo.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich denke, so wird es sein. Normalerweise ist es 510 kronen. Das liegt einfach daran, dass Beträge unter 500 Kronen nicht gerichtlich eingetrieben werden können. Die Gerichte wollen mit so kleine Beträge einfach nichts zu tun haben.

Siehe evt. hier: http://www.pnord.dk
lenny
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Beitrag von lenny »

Wenn es denn so ist finde ich das auch in dänemark als abzocke....ich werde das nicht bezahlen, das steht ja in keinem verhältnis, nur weil ich eine deutsche parkscheibe hatte!!!! Die von parkingskontroll habe doch in "D" keine rechtlich handhabe-oder?
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