als kleine Info zu deiner Frage:
Ein Polizist ist auch -sozusagen im Alleingang- Handlungs- und Weisungsbefugt,es spielt keine Rolle,ob er nen Kollegen dabei hat oder nicht.
Es spielt nicht mal eine Rolle,ob er "im Dienst" ist oder nicht,wenn er eine strafbare Handlung erkennt,kann er sich jederzeit in den Dienst versetzen und gemäß des Gesetzes handeln.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sogar berichten,dass es keinen Sinn macht,gegen die Meinung eines Cops vorzugehen,wenn ein Cop sagt,du bist nicht angeschnallt,ist es so,er hats gesehen (oder auch nicht,lassen wir mal so stehen) und gut isses.Da du in diesem Fall keinen Zeugen hast,bist du demnach im Nachteil und darfst die Strafe latzen.
Würde der Cop dich fälschlicherweise einer Straftat bezichtigen,und du könntest beweisen,dass du es wirklich nicht gewesen bist,so würde der Cop seine Pension riskieren,und das tun sie -bis auf eine geringe Dunkelziffer- nicht wirklich gern.
@Sandsturm
Aussage gegen Aussage besteht in dem Falle,dass die Aussage des Cops höher bewertet wird als die des Bürgers,würde der Cop eine Falschaussage zu Lasten des Bürgers treffen,würde er widerum seine Pension aufs Spiel setzen.Wenn der mich beim Motorradfahren anhält steht auch Aussage gegen Aussage....wobei "Er" denke ich schon eher Gehör findet. Ist halt so.
Gib den "Mensch" eine Uniform und .................
......und schon werden sie zu den Göttern in Grün(Blau) :sehen alles,wissen alles,und vor allem ihre Meinung ist die einzig Richtige
Die Sache mit dem Laser sieht folgendermaßen aus:
Es müssen 2 Beamte am Laser stehen,das ist korrekt,damit der 2.Beamte den gemessenen Wert bezeugen kann.
Denn es soll ja Beamte geben,die den Bürger als Milchkuh der Nation ansehen und ihn anhalten mit dem Vorwurf,eine Geschwindigkeit gefahren zu sein,die nicht wirklich gefahren wurde.Da der Bürger hier im Nachteil ist,weil ers Gegenteil nicht beweisen kann,ist er der Dumme und darf latzen oder den Lappen abgeben).
Es soll Beamte geben/gegeben haben,die die Laserpistole nicht resettet haben und den ermittelten Wert anderen Fahrzeugführern zur Last gelegt haben,was natürlich Betrug ist,aber ein einzelner Fahrer kann -wie gesagt- das Gegenteil kaum beweisen.
in DE wird zwar auch gern gelasert,jedoch ist hierzulande das Prozedere größer aufgebaut,es gibt einen Lasertrupp (2 Beamte) und je nach Bedarf einen oder mehrere Anhaltetrupps,beide Teams stehen im Funkkontakt und geben nur die Fahrzeuge durch,die angehalten werden müssen,dies ist notwendig,da es bei der normalen Laserpistole keine Bild/Videoaufzeichnung gibt und somit deine sogenannte "Fahrereigenschaft"(Behördendeutsch) festgestellt werden muß,damit du dich nicht später rausreden kannst.
Deutschland rüstet allerdings fleißig auf und stattet die Laserpistolen mit Digitalcameras aus,um Beweiskräftiger zu sein und sich ggf den Anhaltetrupp zu sparen,der Delinquent bekommt dann halt nach Auswertung des Videos den BuGeBe oder AHB zugeschickt und er kann sich dann auf der Wache/Dienststelle das entsprechende Bildmaterial anschauen,wenn er meint,es nicht gewesen zu sein.
ProViDa´s arbeiten nach demselben Prinzip,es wird eifrig gefilmt und mitunter sogar zum Schnellfahren "angestiftet",man drändelt ein wenig den Vordermann und filmt nebenher fleißig mit.Entsprechende Szenen fehlen dann bei evtl Gerichtsverhandlungen und der Bürger ist der wiederum der Dumme und wird dann laufen dürfen

in der Regel ziehen diese Trupps nur die harten Fälle direkt raus,Überholverstöße und geringere Vergehen werden stillschweigend gefilmt und kommen per Post zur Ahndung,und dann ist man erstmal am Überlegen,was war an diesem Tage überhaupt,wo war man da?
Alles schon erlebt in DE....
@Lars
Das Gericht wird in so einem Falle das Wort eines Cop gewichtiger bzw aussagefähiger bemessen als das des Betroffenen,denn würde ein Cop eine bewußte Falschaussage treffen,riskiert er widerum seine Pension usw,und das tun Cops äußerst ungern.Landpostbud3220 hat Folgendes geschrieben:
ohne Fotos und ohne Zeugen sieht es wohl schlecht aus für die Staatsmacht........... Mr. Green
Wieso das den ???
Wie schon gesagt, es ist Aussage gegen Aussage. D.h. ein Richter muss dann überlegen, welche Aussage glaubwürdiger ist. Das wird schon für ein Urteil reichen, also zahle lieber gleich.
Cops können hinterherfahren,per Stoppuhr messen(in DK),schätzen(Austria) oder sonstwie eine Geschwindigkeit zu tage bringen,als Bürger bist du dem untergeordnet,was die Richtigkeit angeht.Stimmt. Eine "Messung" könnte in dem Fall allerdings auch ein Blick auf dem Tacho des Streifenwagens sein ...
Einziges Gegenmittel wäre evtl die sogenannte Blackbox,die es in den neueren Fahrzeugen ja mittlerweile geben soll,allerdings ist fraglich,ob man sich auf diese im Anhaltefall berufen kann,denn um eine solche Blackbox auszuwerten benötigt man einen PC und ne Schnittstelle,die Streifenhörnchen oder Moppedcops sicherlich nicht am Mann/an Bord haben.Einziger Weg aus einer solchen Geschichte ist umgehender Widerspruch und natürlich Datensicherung der Blackbox,damit man nen Beweis vor Gericht hat.
@rowa
Blitzertrupps in DE müssen nicht einmal aus Polizisten bestehen,es genügen hier Mitarbeiter vom Ordnungsamt,in manchen Landkreisen erledigen das mittlerweile sogar private Unternehmen.
@sandsturm
eine herkömmliche Laserpistole hat keinen Speicher,hierfür werden diese mit begleitenden Cameras ausgestattet,die die Beweissicherung übernehmen.
und ja, der Provinzschupo darf mit seinem Kollegen Messen und sofort Anhalten,dient der Fahrerfeststellung für die weiteren Maßnahmen,da es ja kein Beweisbild gibt.
@jan
es soll sogar schon vorgekommen sein,dass auf dem AHB angegebenes Zeugen im Blitzerfahrzeug gepennt haben oder die Meßstelle vollends verlassen haben,sprich Geraffel aufgebaut und abgehaun,später wiedergekommen und das Geraffel wieder mitgenommen,ist alles schon passiert.ist halt die frage, ob sich das im nachhinein so genau nachvollziehen lässt, ob der zeuge tatsächlich bei der messung in sichtweite des messgerätes stand oder ob er gerade ein anderes fahrzeug kontrolliert hat, zum pipimachen im gebüsch war oder gerade im auto sein pausenbrot gemampft hat
@Landpostbud,
Schätzungen von Geschwindigkeiten sind in DE nicht gerichtsverwertbar,der Beamte kann allerhöchstens argumentieren,der Verkehrsteilnehmer sei "zu schnell" unterwegs gewesen,allerdings ist die Geschwindigkeit ja maßgebend für die Bußgeldberechnung/das FV,und dazu braucht es halt Beweise in Form von Bildmaterial,schätzen dürfen allerhöchstens die Schluchties,aber die haben ja sowieso einen am Kopf mit ihrem Pickerlchen....
Außerdem gilt in Ösiland die sogenannte Halterfeststellung,d.h. es ist denen schnurz,wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist,der Halter zahlt und Basta. Ist in Belgien übrigens auch so,nur wir in DE brauchen die sogenannte "Fahrerfeststellung",allerdings bekommt der Halter ja auch den AHB nach dem Blitzen,jedoch kann er dann angeben,wer gefahren ist(er kanns aber auch lassen und übernimmt die Knolle,um den wahren Fahrer zu schützen,oder man macht es gerade andersrum,nennt sich dann ErSaFa oder Alberto-Methode,ratsam für die,die evtl den Lappen abgeben dürfen)