Änderungen der Richtlinie 98/70/EG ... Geltungsbereich ... ff.Lars J. Helbo hat geschrieben:
Wo steht das?
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L140
0113:DE:PDF
Ich kann in dem Direktiv eine solche Verpflichtung nicht finden.
Kraftstoff E10 /SuperPlus in Dänemark ?
- Lars J. Helbo
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Vampyre hat geschrieben:Änderungen der Richtlinie 98/70/EG ... Geltungsbereich ... ff.
Ich habe nun diese Absätze mehrmals gelesen, ich kann aber das hier:
absolut nicht finden. Wo genau steht das?Bis Ende 2010 müssen alle EU-Mitgliedstaaten den maximal zulässigen Ethanol-Anteil im Ottokraftstoff von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. % (E10) anheben.
Und davon abgesehen, selbst wenn das so wäre, würde das in DK vermutlich nichts bedeuten. Ethanol ist in DK nicht steuerlich begünstigt, daher ist es für den Anbietern kein Vorteil den Ethanol-Anteil zu erhöhen. Eine Erhöhung der maximal zulässigen Anteil hat also für den Markt keinerlei Bedeutung.
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Sorry, ich dachte Du meinst was anderes.Lars J. Helbo hat geschrieben: absolut nicht finden. Wo genau steht das?
Und davon abgesehen, selbst wenn das so wäre, würde das in DK vermutlich nichts bedeuten. Ethanol ist in DK nicht steuerlich begünstigt, daher ist es für den Anbietern kein Vorteil den Ethanol-Anteil zu erhöhen. Eine Erhöhung der maximal zulässigen Anteil hat also für den Markt keinerlei Bedeutung.
Die Neuregelung "basiert" auf der erwähnten Richtlinie. Frag mich bitte nicht, wo sie festgehalten ist. Mein Text stammt (vorher schonmal angegeben) vom ADAC: http://www.adac.de/e10
Es geht ja auch nicht um Vorteile, sondern um die Umsetzung der Neuregelung ... wobei hier immer noch fraglich ist, ob die CO2 Bilanz des Ethanol Anteils wirklich ausgeglichen ist in Bezug auf Anbau und Verarbeitung.
Was uns aber von der Frage wegführt (vielleicht haben die Dänen ja eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die aufgeführten Kategorie 5 Länder (wenig Sonne)) kommt E10 in DK und wie wird er gekennzeichnet?!
- Lars J. Helbo
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Nein, das ist genau die FrageVampyre hat geschrieben:Was uns aber von der Frage wegführt (vielleicht haben die Dänen ja eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die aufgeführten Kategorie 5 Länder (wenig Sonne)) kommt E10 in DK und wie wird er gekennzeichnet?!

Der Punkt ist nämlich dass dieses Direktive keineswegs die Einführung von E10 vorschreibt.
Die Direktive schreibt vor, dass alle Länder bis 2020 die GESAMT-CO2-Emission von Kraftstoff reduzieren müssen. DE hat nun gewählt dies durch die Einführung von E10 durchzusetzen. Das ist aber eine explizit deutsche Lösung. Andere Länder können und werden ganz andere Lösungen wählen.
E10 ist also genau wie die Winterreifenpflicht ein deutsches Phänomen, dass mit DK absolut NIX zu tun hat.
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1) Richtig!Lars J. Helbo hat geschrieben: Der Punkt ist nämlich dass dieses Direktive keineswegs die Einführung von E10 vorschreibt.
Die Direktive schreibt vor, dass alle Länder bis 2020 die GESAMT-CO2-Emission von Kraftstoff reduzieren müssen. DE hat nun gewählt dies durch die Einführung von E10 durchzusetzen. Das ist aber eine explizit deutsche Lösung. Andere Länder können und werden ganz andere Lösungen wählen.
E10 ist also genau wie die Winterreifenpflicht ein deutsches Phänomen, dass mit DK absolut NIX zu tun hat.
2) Richtig (so weit ich das überblicken kann)! ... wenn man die _Neuregelung_ der von dir erwähnten Direktive außer acht läßt.
3) Das glaube ich nicht. Wie schon gesagt, DK gehört zu den "wenig Sonne Ländern" und könnte da unter Ausnahmeregelungen fallen
... lassen wir das so lange wir nicht den Text der Neuregelung in den Händen halten. Alles reine Spekulation.
Wir kommen in 29 Tagen und 1 Stunde mit den Diesel nach DK

@Lars
[url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L
140
0113:DE:PDF]RICHTLINIE 2009/30/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES[/url]
Bin mir zwar sicher das Du diese Richtlinie kennst (wahrscheinlich auch dran mitgearbeitet hast), lese sie Dir aber nochmal genau durch.
Früher oder später müßen auch kleine gallische Dorfstaaten mitziehen.
Das entscheidet dann nicht mehr ein Königreich allein.
[url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L
Bin mir zwar sicher das Du diese Richtlinie kennst (wahrscheinlich auch dran mitgearbeitet hast), lese sie Dir aber nochmal genau durch.
Früher oder später müßen auch kleine gallische Dorfstaaten mitziehen.
Das entscheidet dann nicht mehr ein Königreich allein.
Hatte ich gestern Abend auch noch gefunden ... unter 140/94 3) steht zumindest schonmal, daß bis 2013 alle E5 anbieten müssen (auf mehr lesen hatte ich dann auch keine Lust mehr).Sandsturm hat geschrieben:@Lars
[url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L140
0113:DE:PDF]RICHTLINIE 2009/30/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES[/url]
Im aktualisierten ADAC link steht auch drin, daß diese Richtlinie erst von Frankreich und Deutschland umgesetzt wurde.
Und ich kann es nicht lassen ... ist mir auch noch eingefallen: Jagdwurst ... Jagdwurst "ist also genau wie die Winterreifenpflicht ein deutsches Phänomen."


- Lars J. Helbo
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Das ist ja auch nicht so schwierig zu erkennen - den genau das selbe Link hatte ich ja weiter oben angegeben. Aber trotzdem schön, dass selbst Du dies begreifen kannstSandsturm hat geschrieben:Bin mir zwar sicher das Du diese Richtlinie kennst

[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Ja. aber von E10 steht nichts. D.h. es besteht kein Pflicht E10 einzuführen.Vampyre hat geschrieben: ... unter 140/94 3) steht zumindest schonmal, daß bis 2013 alle E5 anbieten müssen
Vorgeschrieben ist lediglich die Reduktion der CO2-Emission bis 2020. Wie die erreicht wird. Schweden ist z.B. dabei E85 einzuführen - wie Brasilien. Die erfordert eine andere Konstruktion der Fahrzeuge. Wenn man damit aber eine Marktanteil von z.B. 15% erreichen kann, dann hat man ja die gleiche CO2-Reduktion erreicht und braucht daher keine E10.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Ich sag' ja, die E10 Verpflichtung finde ich in diesen Text (wörtlich) auch nicht. Die Festlegung, daß bis 2013 E5 angeboten werden muß, beruht darauf, daß E10 und E5 parallel angeboten werden muß. Vielleicht stehts ja in der Ruchtlinie über die Zusammensetzung der Ottokraftstoffe. Es gibt da viel zu viele Querverweise beruhend auf irgendwelchen Richtlinien, die wiederum auf Richtlinien beruhen, die auf die neueste Version der Richtline unter achtsamkeit der Richtlinie Dir helfen Richtlinen zu lesen die Richtlinien erleutern ... oder so ähnlichLars J. Helbo hat geschrieben: Ja. aber von E10 steht nichts. D.h. es besteht kein Pflicht E10 einzuführen.
Vorgeschrieben ist lediglich die Reduktion der CO2-Emission bis 2020. Wie die erreicht wird. Schweden ist z.B. dabei E85 einzuführen - wie Brasilien. Die erfordert eine andere Konstruktion der Fahrzeuge. Wenn man damit aber eine Marktanteil von z.B. 15% erreichen kann, dann hat man ja die gleiche CO2-Reduktion erreicht und braucht daher keine E10.

Warum sollte der ADAC dann so einen Unfug schreiben? Nicht das ich blindes vertrauen in den Club lege ... ganz im Gegenteil ... er profitiert nicht davon und bemerkt: "Grundsätzlich befürwortet auch der ADAC eine Nutzung von Biosprit, solange sichergestellt ist, dass dieser ökologisch verträglich und mit Blick auf eine verantwortungsvolle Umweltpolitik erzeugt wurde. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die CO2-Bilanz vom Anbau bis zur Verwendung auch tatsächlich positiv ausfällt. Keinesfalls darf der Einsatz von Biokraftstoff auf Kosten der Nahrungsmittel-Herstellung gehen."
Mich machen Richtlinien müde ...
- Lars J. Helbo
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Stimmt !!Sandsturm hat geschrieben:Klar, obwohl ich doch noch meilenweit von deinen geistigen Niveau entfernt bin

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- Lars J. Helbo
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Schwer zu sagen, aber es ist nun mal so.Vampyre hat geschrieben:Warum sollte der ADAC dann so einen Unfug schreiben?
Es gibt generell ein Tendenz dazu, EU für alle unpopuläre Maßnahmen die Schuld zu geben. Das könnte hier eine Rolle spielen. Es gibt auch in DE ein Tendenz dazu Europa als viel mehr einheitlich zu sehen, als es ist. Sehen wir ja auch hier im Forum.
Man sollte aber verstehen, dass es in dem Direktive um etwas ganz anderes geht. Es geht hier um MAXIMALE Grenzen für Ethanol. Alle Staaten müssen sicherstellen, dass Benzin mit HÖCHSTENS 5% Ethanol überall angeboten werden. Das müssen sie tun, damit die Autos andere Länder nicht vom gemeinsamen Markt ausgeschlossen werden.
Sonst könnte ein Land wie Schweden ja z.B. ganz auf E85 umsteigen. Damit könnte man deutsche Autos vom Markt fern halten und das will die EU verhindern.
Man sollte sich eben dieses übergeordnete Ziel der Direktive vor Auge halten. D.h. es wird hier festgelegt, dass überall in der EU Benzin mit einer maximale Beimischung von Ethanol angeboten werden muss. Es geht NICHT darum die Beimischung vorzuschreiben.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Über Sinn und Unsinn von EU Richtlinien reden wir hier aber nicht, dann wären wir bei Jagdwurst und Winterreifen.Lars J. Helbo hat geschrieben:... EU für alle unpopuläre Maßnahmen die Schuld zu geben ...Vampyre hat geschrieben:Warum sollte der ADAC dann so einen Unfug schreiben?
Man sollte aber verstehen, dass es in dem Direktive um etwas ganz anderes geht. Es geht hier um MAXIMALE Grenzen für Ethanol. Alle Staaten müssen sicherstellen, dass Benzin mit HÖCHSTENS 5% Ethanol überall angeboten werden. Das müssen sie tun, damit die Autos andere Länder nicht vom gemeinsamen Markt ausgeschlossen werden.
Sonst könnte ein Land wie Schweden ja z.B. ganz auf E85 umsteigen. Damit könnte man deutsche Autos vom Markt fern halten und das will die EU verhindern.
Man sollte sich eben dieses übergeordnete Ziel der Direktive vor Auge halten. D.h. es wird hier festgelegt, dass überall in der EU Benzin mit einer maximale Beimischung von Ethanol angeboten werden muss. Es geht NICHT darum die Beimischung vorzuschreiben.
Soweit ist der Rest korrekt ... hast aber vergessen zu erwähnen das es um eine schrittweise Erhöhug des Ethanol Anteils geht und der ebenso geregelt werden muss.
140/92 30) "Einige ältere Fahrzeuge sind für die Verwendung von Kraftstoff mit einem hohen Anteil an Biokraftstoff nicht freigegeben. Diese Fahrzeuge bewegen sich möglicherweise grenzüberschreitend in mehreren Mitgliedstaaten. Daher muss in einer Übergangszeit die stetige Versorgung mit für diese älteren Fahrzeuge geeigneten Kraftstoffen gesichert werden. Die Mitgliedstaaten sollten diese in Abstimmung mit den Beteiligten in angemessener Weise im gesamten Gebiet sicherstellen und dabei die Nachfrage nach dieser Art von Kraftstoff berücksichtigen. Die Kennzeichnung von Kraftstoff etwa als E5- oder E10-Kraftstoff sollte mit der entsprechenden, durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) festgesetzten Norm im Einklang stehen."
... muß man ja nicht kennzeichnen, wenn's kein E10 gibt
