Attest am ersten Tag ?????

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dk-rosi

Beitrag von dk-rosi »

Tatzelwurm hat geschrieben:Schiesst doch nicht mit Kanonen auf Spatzen.

Wenn einer ernstlich krank ist, gibt es doch so oder so ein
Attest. Für eine 3 Tage Krankheit wird wohl keiner den Betriebsarzt
einschalten. Es sei denn, das passiert jeden Monat zweimal.

Detlef
Hi Detlef,
das hatte mit der "Urlaubs-/Wochenendverlängerung" nichts zu tun.
Mir ging es generell darum, was der AG wissen darf.
War etwas missverständlich, sorry.

dk-rosi
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

ich habe da nix verwechselt, es ist nur in dk jacke wie hose, ob es ein ärztliches attest für den führerschein oder eine ärztliche krankmeldung ist - der preiss ist derselbe, die meisten ärzte verlangen ebenn diese 300.- - 400 dkk. das dies hier ja ein deutsch - dänisches forum ist, dachte ich, ich bringe mal den dänischen aspekt mit rein und die probleme, die hier bei einem solchen gesetz entsehen könnten.
hejhej, evi
Opel
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Beitrag von Opel »

danke dir dk-rosi!

Ich wusste bisher nicht, das es unter dem versicherungsrechtlichen Aspekt schädlich sein kann, trotz laufender Krankmeldung wieder arbeiten zu gehen.

Ich habe meinen Arzt mal dazu gefragt, er schien keine Bedenken zu haben.

Aber es macht schon Sinn, was du schreibst. Wenn eine offizielle Krankmeldung vorliegt, dann würde jeder Arbeitsunfall zu Lasten der Beteiligten, sprich Arbeitnehmer/Arbeitgeber gehen und die Berufsgenossenschaft wäre dann raus.
MSandoz
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Beitrag von MSandoz »

evi jensen hat geschrieben: in deutschland ist. in dk kostet ein ärztliches attest /krankmeldung nämlich 300.- - 400.- dkk, die maN selbst zahlen muss. .
War das nicht so,dass der Arbeitgeber das bezahlen muss,wenn er ein Attest verlangt? :roll:
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hopla, das wusste ich nicht, dachte man zahlt das selber, wie zb auch für das handicapparkschils usw. wieder was dazugelernt ;-)
dina
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Beitrag von dina »

Genaueres hier:

http://www.3f.dk/haandboeger/social-og-miljoe/sygdom/naar-du-bliver-syg/laegeerklaering

Ab dem vierten K-Tag kann der AG eine lægeerklæring verlangen,AG muss zahlen 8)

War aber schon vor Jahren so in D,dass Firmen laut Vertrag den Gelben am erstenK-Tag verlangt haben.
Ansonsten ist es schon unverschämt,das einem automatisch Blaumachertum unterstellt wird,wenn man 1-2 Tage krank ist.
Aber die Ärzte wirds freuen..


LG Tina
Tatzelwurm
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Beitrag von Tatzelwurm »

dina hat geschrieben: Ansonsten ist es schon unverschämt,das einem automatisch Blaumachertum unterstellt wird,wenn man 1-2 Tage krank ist.
Aber die Ärzte wirds freuen.

LG Tina
Du musst mal der Wahrheit ins Gesicht schauen.
Es gilt ja dann auch nur für Leute,
die 10 mal im Jahr für einen kurzen Zeitraum krank werden.

So um Karneval oder im Herbst oder wenn´s mal wieder heftig war
oder, oder

Detlef
Schmeichler sind wie Katzen,
vorne lecken, hinten kratzen.

Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
Taigabraut
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Beitrag von Taigabraut »

Hej @ Detlef,

na ja, letztendlich lebe ich zwar davon das Leute krank werden und ich einspringen darf, aber wenn ich sehe was bei meinem GöGa so auf der Firma abläuft, dann finde ich es gut das der Gesetzgeber endlich mal für klare Verhältnisse gesorgt hat.

Es sind ja wirklich immer wieder dieselben Namen, die sich bei den Krankmeldungen immer gerade dann häufen wenn unangenehme Arbeiten auf dem Plan stehen oder die Länge des Wochenendes nicht ganz konform mit der Wetterlage ist.

Ich glaube daher nicht das sich für die anderen Mitarbeiter irgendetwas ändern wird.
Für die "Turbo-Gesundwerdenden", die genauso schnell wieder fit sind wie sie von jedem Windstoß ins Krankenbett geblasen werden, könnte es unangenehm werden.

Gruß

Heike
Das Leben ist zu kurz um sich über jeden Mist zu ärgern, dafür ist danach noch mehr als genug Zeit vorhanden.
Tatzelwurm
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Beitrag von Tatzelwurm »

Hej Heike,

aber gerade deine Kollegen und innen brauchen
doch diese Zeit zum ausruhen zwischen den
Ferien oder wie vielfach behauptet wird der
"unterrichtsfreien Zeit".

Das Wort Ferien ist in Leererkreisen ja ein Unwort.

Detlef
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Akina
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Beitrag von Akina »

Darf mal als (ehemaliger) AG was dazu sagen:

Wir hatten die einfache Regel: "Wer krank ist, geht zum Arzt und legt den Zettel vor, der Rest kommt zur Arbeit."

Man kann auch mit ner Rotznase Fehler im Quellcode suchen (wenns denn nicht auf die Tastatur ausser Nase tropft ) :mrgreen:
Gruß,

Akina

Es scheint mir, dass der Versuch der Natur, auf dieser Erde ein denkendes Wesen hervorzubringen, gescheitert ist. (M.Born)
wegus

Beitrag von wegus »

tja, das ist das Resultat zunehmender sozialer Inkompetenz in Deutschland!

Das gilt ausdrücklich für beide Seiten! Für Arbeitgeber die nicht mehr anders zu agieren wissen genauso wie für Arbeitnehmer, die jedes Wehwehchen zum Krankfeiern nutzen. Die 3-Tage Regel ist ein Gentlemen-Agreement die nur funktioniert, wenn sich beide Seiten daran halten.

Es ist traurig, dass das nicht mehr funktioniert. Jetzt agiert wieder der Bürokratismus und man muß eben mit einem Infekt schon zum Arzt. Der Infekt wäre ggf. ja schon an dem Tag wieder weg wenn man nicht im Wartezimmer hätte sitzen müssen, stattdessen schreibt einen nun der Arzt krank und damit das für den auch nach außen fundiert aussieht sind es dann 3 oder gleich 5 Tage. Verlierer sind die Arbeitgeber und es ist mal wieder der Beweis erbracht, dass mehr Kontrolle keine Lösungen schafft.

Für alles andere bräuchte es halt ein Mindestmaß an Sozialverhalten, dass wohl heute abhanden gekommen ist. Daher mag diese Regelung vom Resultat her unsinnig sein, dass das Urteil aber so ausfällt ist nur folgerichtig!
Tatzelwurm
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Beitrag von Tatzelwurm »

Hej,

laut Focus wird sich an der gängigen Praxis ( 3Tage) nichts ändern,
70% der Mittelständler wollen dabei bleiben.

Also der AG kann es fordern, muss es aber nicht.
Nur kann jetzt keiner mehr dagegen klagen, wenn der AG ein Attest haben möchte,
weil ein bereits bestehendes Urteil bestätigt wurde.

Detlef
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