Hauskauf in Dänemark - über GmbH möglich?

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B1965
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Re: Hauskauf in Dänemark - über GmbH möglich?

Beitrag von B1965 »

Lille havhus hat geschrieben: 09.07.2024, 19:32
Jeder67 hat geschrieben: 09.07.2024, 19:20 [quote="Lille havhus" post_id=432313 time=<a href="tel:1720541522">1720541522</a> user_id=96057]
Keine Ahnung..
Aber bei den einzelnen Ferienhausanbieter werden die Häuser doch das ganze Jahr über angeboten… das ist ja wohl schon gewerblich oder nicht…🙄 Auch Arbnb wäre ja gewerblich.🙄 oder nicht? Es wird doch Geld verdient…
Klar, Airbnb ist ebenso wie Feriepartner, Esmark, Sologstrand... gewerblich. Das sind aber auch keine Vermieter, sondern "nur" Vermittler. Die Mietverträge werden ja mit den Eigentümern geschlossen.
Aber die Eigentümer verdienen damit doch dann Geld. Ist doch dann gewerblich oder nicht.🤔
[/quote]

Ich bin kein Experte in dänischem Recht, kann nur für Deutschland sprechen. Da wäre die Arbeit des Vermittlers auf jeden Fall gewerblich. Was die Eigentümer angeht, so kann man auch im Sinne der privaten Vermögensverwaltung eine Ferienimmobilie vermieten, auch über einen Vermittler.
Lille havhus
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Re: Hauskauf in Dänemark - über GmbH möglich?

Beitrag von Lille havhus »

Das sind Feinheiten bei denen kenne ich mich auch nicht aus wie es in Dänemark gehandhabt wird.
Aber das wird ja dann sicher alles geklärt werden wenn es soweit ist.😃
Krogen
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Re: Hauskauf in Dänemark - über GmbH möglich?

Beitrag von Krogen »

Hier geht eingiges ein bisschen durcheinander. :)
Als generellen Überblick kann man schon mal zusammenfassen, dass die dänsichen Gesetze so sind, wie sie sind, um genau das, was du vorhast zu verhindern.

Ein Haus mit bopælspligt fällt ja schon mal raus. Dafür gibt es die ja.
Eine flexbolig unterliegt nach meiner Kenntnis, wenn man sie als Freizeitimmobilie vermieten möchte, ebenso dem Sommerhausgesetz wie ein Sommerhaus.
Das heißt man darf 41 Wochen im Jahr vermieten, davon 9 in der Winterperiode.
Besitzen darf man wohl so viele Sommerhäuser, wie man möchte. Nur verleihen halt nur zwei, sonst wird es erwerbsmäßig im Sinne des Sommerhausgesetzes.

Jetzt ist nur die Frage, wie du in den Besitz eines Sommerhauses kommst.

SKAT schreibt:
Hvis dit sommerhus/fritidsbolig kun bliver brugt til udlejning:
Bruger du kun dit sommerhus/fritidsbolig til udlejning, er der tale om erhvervsmæssig udlejning. Erhvervsmæssig udlejning af sommerhus/fritidsbolig kræver tilladelse fra Erhvervsstyrelsen. Erhvervsstyrelsen giver normalt ikke en sådan tilladelse.
Wenn du es aus dem Ausland heraus über eine Firma kaufst, ausschließlich um es zu vermieten, könnte es also erwerbsmäßiger nicht sein.

Das wird auch hier erklärt:
https://www.planinfo.dk/udlejning/ferie ... erelser-mv
Hovedreglen er, at selskaber, foreninger, erhvervsvirksomhed m.fl. ikke kan få tilladelse til at erhverve fast ejendom, der skal bruges til ferie- og fritidsformål m.v., bortset fra de tilfældegrupper, som er beskrevet ovenfor.
Du kannst bei Civilstyrelsen, wenn du die Bedingugen erfüllst, eine Ausnahmeerlaubnis beantragen, um eines privat zu kaufen und privat zu nutzen. Wie einige hier im Forum. Aber das wäre ja gar nicht deine Intention.
B1965
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Re: Hauskauf in Dänemark - über GmbH möglich?

Beitrag von B1965 »

Krogen hat geschrieben: 09.07.2024, 20:46 Hier geht eingiges ein bisschen durcheinander. :)
Als generellen Überblick kann man schon mal zusammenfassen, dass die dänsichen Gesetze so sind, wie sie sind, um genau das, was du vorhast zu verhindern.

Ein Haus mit bopælspligt fällt ja schon mal raus. Dafür gibt es die ja.
Eine flexbolig unterliegt nach meiner Kenntnis, wenn man sie als Freizeitimmobilie vermieten möchte, ebenso dem Sommerhausgesetz wie ein Sommerhaus.
Das heißt man darf 41 Wochen im Jahr vermieten, davon 9 in der Winterperiode.
Besitzen darf man wohl so viele Sommerhäuser, wie man möchte. Nur verleihen halt nur zwei, sonst wird es erwerbsmäßig im Sinne des Sommerhausgesetzes.

Jetzt ist nur die Frage, wie du in den Besitz eines Sommerhauses kommst.

SKAT schreibt:
Hvis dit sommerhus/fritidsbolig kun bliver brugt til udlejning:
Bruger du kun dit sommerhus/fritidsbolig til udlejning, er der tale om erhvervsmæssig udlejning. Erhvervsmæssig udlejning af sommerhus/fritidsbolig kræver tilladelse fra Erhvervsstyrelsen. Erhvervsstyrelsen giver normalt ikke en sådan tilladelse.
Wenn du es aus dem Ausland heraus über eine Firma kaufst, ausschließlich um es zu vermieten, könnte es also erwerbsmäßiger nicht sein.

Das wird auch hier erklärt:
https://www.planinfo.dk/udlejning/ferie ... erelser-mv
Hovedreglen er, at selskaber, foreninger, erhvervsvirksomhed m.fl. ikke kan få tilladelse til at erhverve fast ejendom, der skal bruges til ferie- og fritidsformål m.v., bortset fra de tilfældegrupper, som er beskrevet ovenfor.
Du kannst bei Civilstyrelsen, wenn du die Bedingugen erfüllst, eine Ausnahmeerlaubnis beantragen, um eines privat zu kaufen und privat zu nutzen. Wie einige hier im Forum. Aber das wäre ja gar nicht deine Intention.
Vielen Dank für die umfassende Aufklärung!

Das heißt:

1. Gewerblich kaufen und vermieten scheidet aus, korrekt? Würde es deiner Meinung nach einen Unterschied machen, wenn ich eine Niederlassung meiner GmbH in Dänemark oder dortselbst sogar ein eigenes Gewerbe eröffne?

2. Ich könnte privat ein Haus kaufen und in gewissem Umfang vermieten, wobei dies nicht gewerblich sein dürfte, korrekt? Um privat kaufen zu können, müsste ich meinen Wohnsitz nach Dänemark verlegen, denn die Kriterien für eine Ausnahmegenehmigung erfülle ich nicht, zumindest noch nicht. Weißt du, wie ich die Einkünfte in diesem Falle versteuern müsste?
goertzie
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Re: Hauskauf in Dänemark - über GmbH möglich?

Beitrag von goertzie »

B1965 hat geschrieben: 09.07.2024, 21:10
Krogen hat geschrieben: 09.07.2024, 20:46 Hier geht eingiges ein bisschen durcheinander. :)
Als generellen Überblick kann man schon mal zusammenfassen, dass die dänsichen Gesetze so sind, wie sie sind, um genau das, was du vorhast zu verhindern.

Ein Haus mit bopælspligt fällt ja schon mal raus. Dafür gibt es die ja.
Eine flexbolig unterliegt nach meiner Kenntnis, wenn man sie als Freizeitimmobilie vermieten möchte, ebenso dem Sommerhausgesetz wie ein Sommerhaus.
Das heißt man darf 41 Wochen im Jahr vermieten, davon 9 in der Winterperiode.
Besitzen darf man wohl so viele Sommerhäuser, wie man möchte. Nur verleihen halt nur zwei, sonst wird es erwerbsmäßig im Sinne des Sommerhausgesetzes.

Jetzt ist nur die Frage, wie du in den Besitz eines Sommerhauses kommst.

SKAT schreibt:
Hvis dit sommerhus/fritidsbolig kun bliver brugt til udlejning:
Bruger du kun dit sommerhus/fritidsbolig til udlejning, er der tale om erhvervsmæssig udlejning. Erhvervsmæssig udlejning af sommerhus/fritidsbolig kræver tilladelse fra Erhvervsstyrelsen. Erhvervsstyrelsen giver normalt ikke en sådan tilladelse.
Wenn du es aus dem Ausland heraus über eine Firma kaufst, ausschließlich um es zu vermieten, könnte es also erwerbsmäßiger nicht sein.

Das wird auch hier erklärt:
https://www.planinfo.dk/udlejning/ferie ... erelser-mv
Hovedreglen er, at selskaber, foreninger, erhvervsvirksomhed m.fl. ikke kan få tilladelse til at erhverve fast ejendom, der skal bruges til ferie- og fritidsformål m.v., bortset fra de tilfældegrupper, som er beskrevet ovenfor.
Du kannst bei Civilstyrelsen, wenn du die Bedingugen erfüllst, eine Ausnahmeerlaubnis beantragen, um eines privat zu kaufen und privat zu nutzen. Wie einige hier im Forum. Aber das wäre ja gar nicht deine Intention.
Vielen Dank für die umfassende Aufklärung!

Das heißt:

1. Gewerblich kaufen und vermieten scheidet aus, korrekt? Würde es deiner Meinung nach einen Unterschied machen, wenn ich eine Niederlassung meiner GmbH in Dänemark oder dortselbst sogar ein eigenes Gewerbe eröffne?

2. Ich könnte privat ein Haus kaufen und in gewissem Umfang vermieten, wobei dies nicht gewerblich sein dürfte, korrekt? Um privat kaufen zu können, müsste ich meinen Wohnsitz nach Dänemark verlegen, denn die Kriterien für eine Ausnahmegenehmigung erfülle ich nicht, zumindest noch nicht. Weißt du, wie ich die Einkünfte in diesem Falle versteuern müsste?
Selbst wenn du den Wohnsitz nach Dänemark verlegen würdest, müsstest du einen Antrag bei civilstyrelsen stellen, um ein Sommerhaus zu kaufen. Erst nach 5 Jahren entfällt das.
Viele Grüße
Petra
B1965
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Re: Hauskauf in Dänemark - über GmbH möglich?

Beitrag von B1965 »

goertzie hat geschrieben: 09.07.2024, 21:55
B1965 hat geschrieben: 09.07.2024, 21:10
Krogen hat geschrieben: 09.07.2024, 20:46 Hier geht eingiges ein bisschen durcheinander. :)
Als generellen Überblick kann man schon mal zusammenfassen, dass die dänsichen Gesetze so sind, wie sie sind, um genau das, was du vorhast zu verhindern.

Ein Haus mit bopælspligt fällt ja schon mal raus. Dafür gibt es die ja.
Eine flexbolig unterliegt nach meiner Kenntnis, wenn man sie als Freizeitimmobilie vermieten möchte, ebenso dem Sommerhausgesetz wie ein Sommerhaus.
Das heißt man darf 41 Wochen im Jahr vermieten, davon 9 in der Winterperiode.
Besitzen darf man wohl so viele Sommerhäuser, wie man möchte. Nur verleihen halt nur zwei, sonst wird es erwerbsmäßig im Sinne des Sommerhausgesetzes.

Jetzt ist nur die Frage, wie du in den Besitz eines Sommerhauses kommst.

SKAT schreibt:


Wenn du es aus dem Ausland heraus über eine Firma kaufst, ausschließlich um es zu vermieten, könnte es also erwerbsmäßiger nicht sein.

Das wird auch hier erklärt:
https://www.planinfo.dk/udlejning/ferie ... erelser-mv



Du kannst bei Civilstyrelsen, wenn du die Bedingugen erfüllst, eine Ausnahmeerlaubnis beantragen, um eines privat zu kaufen und privat zu nutzen. Wie einige hier im Forum. Aber das wäre ja gar nicht deine Intention.
Vielen Dank für die umfassende Aufklärung!

Das heißt:

1. Gewerblich kaufen und vermieten scheidet aus, korrekt? Würde es deiner Meinung nach einen Unterschied machen, wenn ich eine Niederlassung meiner GmbH in Dänemark oder dortselbst sogar ein eigenes Gewerbe eröffne?

2. Ich könnte privat ein Haus kaufen und in gewissem Umfang vermieten, wobei dies nicht gewerblich sein dürfte, korrekt? Um privat kaufen zu können, müsste ich meinen Wohnsitz nach Dänemark verlegen, denn die Kriterien für eine Ausnahmegenehmigung erfülle ich nicht, zumindest noch nicht. Weißt du, wie ich die Einkünfte in diesem Falle versteuern müsste?
Selbst wenn du den Wohnsitz nach Dänemark verlegen würdest, müsstest du einen Antrag bei civilstyrelsen stellen, um ein Sommerhaus zu kaufen. Erst nach 5 Jahren entfällt das.
Oh, die Regeln sind wirklich sehr streng! Gelten bei Wohnsitz in Dänemark andere Regeln als für Ausländer?
goertzie
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Re: Hauskauf in Dänemark - über GmbH möglich?

Beitrag von goertzie »

B1965 hat geschrieben: 09.07.2024, 22:06
goertzie hat geschrieben: 09.07.2024, 21:55
B1965 hat geschrieben: 09.07.2024, 21:10

Vielen Dank für die umfassende Aufklärung!

Das heißt:

1. Gewerblich kaufen und vermieten scheidet aus, korrekt? Würde es deiner Meinung nach einen Unterschied machen, wenn ich eine Niederlassung meiner GmbH in Dänemark oder dortselbst sogar ein eigenes Gewerbe eröffne?

2. Ich könnte privat ein Haus kaufen und in gewissem Umfang vermieten, wobei dies nicht gewerblich sein dürfte, korrekt? Um privat kaufen zu können, müsste ich meinen Wohnsitz nach Dänemark verlegen, denn die Kriterien für eine Ausnahmegenehmigung erfülle ich nicht, zumindest noch nicht. Weißt du, wie ich die Einkünfte in diesem Falle versteuern müsste?
Selbst wenn du den Wohnsitz nach Dänemark verlegen würdest, müsstest du einen Antrag bei civilstyrelsen stellen, um ein Sommerhaus zu kaufen. Erst nach 5 Jahren entfällt das.
Oh, die Regeln sind wirklich sehr streng! Gelten bei Wohnsitz in Dänemark andere Regeln als für Ausländer?
Du bist auch mit Wohnsitz in Dänemark Ausländer.
Selbst Dänen, die nie in Dänemark gewohnt haben, müssen eine Genehmigung beantragen.
Viele Grüße
Petra
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